Sonntag, 10. August 2025, 20:30 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.


Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 1 296

Bike: Honda NSR ´01

Wohnort: In der Stadt, wo CartRS auch wohnt!

1

Montag, 15. April 2002, 12:20

Spritzschutz wegmachen

hi

ich wollte mal wissen, ob es eigentlich legal ist wenn man seinen hinteren spritzschutz weg macht. ich hab gehört, dass es da irgendeine regelung gibt, die vorschreibt das der spritzschutz höchstens 10cm von der hinterachse in der höhe sein darf. stimmt das oder nicht????
Danke
MFG
Nelson
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 9. Oktober 2001

Beiträge: 1 071

Bike: TZR 1** 4FL Racing

Wohnort: Baesweiler ( nähe Aachen)

2

Montag, 15. April 2002, 12:51

Waaaaasss ??
Kann ich mir nicht vorstellen. Ist doch dein Problem ob du nen dreckigen rücken bekommst oder nicht. Außerdem ist der NSR spritzschutz ja wohl die größte Zumutung.
Ab damit !!!
Hab meinen sofort am 1.tag abgeflext. Dann noch nummernschild weiter nach oben verlegt und den Rest auch noch ab. Jetzt sieht man schön meinen Lecker hintereifen.
Mmmjam !!!

2-stroke-soldier
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 1 296

Bike: Honda NSR ´01

Wohnort: In der Stadt, wo CartRS auch wohnt!

3

Montag, 15. April 2002, 12:55

ja ich eigentlich auch nicht, aber wenn es da wirklich diese vorschrift gibt und dich die bullen erwischen dann bist du gef**** ! ! !
das heißt nämlich, fahren ohne abe -> bußgeld, punkte und nachschulung.
darauf hab ich kein bock.
MFG
Nelson
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 20. Februar 2002

Beiträge: 2 358

Bike: fahrrad yo man

Wohnort: Presby 5

4

Montag, 15. April 2002, 12:56

darf man wegmachen
ja genau ihr seid alle so derb schlau
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 1 296

Bike: Honda NSR ´01

Wohnort: In der Stadt, wo CartRS auch wohnt!

5

Montag, 15. April 2002, 12:57

Re:

Zitat

Original von taffer Manfred
darf man wegmachen


sicher???
MFG
Nelson
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 20. Februar 2002

Beiträge: 2 358

Bike: fahrrad yo man

Wohnort: Presby 5

6

Montag, 15. April 2002, 13:00

ja sicher laut eu blabla früher musste mans dranhaben und deshalb wird dich bestimmt kein bulle anpissen man kanns auch übertreiben mit vorsicht
ja genau ihr seid alle so derb schlau
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 488

Bike: Scott Atacama Tour

Wohnort: Moers

7

Montag, 15. April 2002, 13:27

Darf wirklich ab, aber einen Reflektor musst du weiterhin haben.
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 1 296

Bike: Honda NSR ´01

Wohnort: In der Stadt, wo CartRS auch wohnt!

8

Montag, 15. April 2002, 17:38

Re:

Zitat

Original von taffer Manfred
ja sicher laut eu blabla früher musste mans dranhaben und deshalb wird dich bestimmt kein bulle anpissen man kanns auch übertreiben mit vorsicht


wollte nur sicher gehen, ein bekannter von mit war nämlich mal zweiradmechaniker, und der muss es ja wissen.
aber wie gesagt, er war mal mechaniker.
MFG
Nelson
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 274

Bike: Suzuki DR

Wohnort: BW

9

Montag, 15. April 2002, 17:46

meiner is auch schon langweg sieht ja zum :)27 aus
X( Ich bin der nette Mann von neben an... und jeder könnt es sein! X(
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 1 296

Bike: Honda NSR ´01

Wohnort: In der Stadt, wo CartRS auch wohnt!

10

Montag, 15. April 2002, 17:51

Re:

Zitat

Original von Susidr
meiner is auch schon langweg sieht ja zum :)27 aus


stimmt ! ! !
MFG
Nelson
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 24. März 2002

Beiträge: 139

Bike: Yamaha TW125 Bj.2000

Wohnort: aus der Nähe von Würzburg

11

Montag, 15. April 2002, 19:50

also gehört hab ich dass man das teil ab bj.99 einfach so abmachen darf allerdings muss da n reflektor irgendwo sein ob der jetz in der rückleuchte integriert is oder untendran gebastelt is , is egal!
Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht.

(Francois Duc de La Rochefoucauld, fr. Schriftst., 1613-1680)
  • Zum Seitenanfang

Stefan

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 5 589

Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20

Wohnort: Oldenburg

12

Dienstag, 16. April 2002, 11:18

Re:

Zitat

Original von Walker_TW125
also gehört hab ich dass man das teil ab bj.99 einfach so abmachen darf allerdings muss da n reflektor irgendwo sein ob der jetz in der rückleuchte integriert is oder untendran gebastelt is , is egal!


Das gleiche habe ich damals beim Kauf meiner Maschine auch zu hören bekommen!
Gruß Stefan
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 27. März 2002

Beiträge: 134

Bike: Suzuki DR 350 SHC

Wohnort: Saarland-- Losheim

13

Dienstag, 16. April 2002, 20:42

Kein Ahnung mit dem Baujahr ich weiß nur dass einer aus´m MXW-Forum ne nachschulung bekommen hat deswegen......


Gruss DR-DRIVER
www.dr125.de
Die größte DR Seite im Netz!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 2 626

Bike: NSR, 325ti

Wohnort: torgau/rüsselsheim

14

Dienstag, 16. April 2002, 20:55

mein vorbesitzer hats abgemacht, kein reflektor
lettztens neu angemeldet, tüff-jonny hat nix gesagt (hat aber auch nix zum blauen standlicht gesagt :D)
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Dezember 2001

Beiträge: 1 167

Bike: NSR125R ,BMW E30, Golf 2 16V

15

Mittwoch, 17. April 2002, 14:54

ich hab den spritzschutz auch ab! sonst sieht das ja aus wie von nem rollklo! :( den reflektor hab ich überm kennzeichen!

und nochwas, mito und rs haben ORGINAL auch kein langes schutzblech, die haben auch nur so nen kleines blechstück wo des kz dran kommt! und den reflektor haben sie auch überm kz!
Helden leben lange, doch Legenden sterben nie!
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten