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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Buba51« (2. August 2007, 16:04)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GreatReaper100« (2. August 2007, 16:08)
Zitat
Original von Seraphem
Du bist doch auch selbst Schuld, wenn du n Ticket kriegst!! Nicht die Polizei, weil sie dich geblitzt hat...
Seraphem
unregistriert
Zitat
Original von Buba51
Die Wahrscheinlichkeit das er n Unfall baut und dabei jmd verletzt weil er von den Bullen unter Sruck gesetzt wird is doch wohl 10000 mal höher als das der Junge der mal bissl schwarz gefahren is so jemanden mit seim Mopet abschießt...!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seraphem« (2. August 2007, 16:06)
Wicked
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wicked« (2. August 2007, 16:10)
Seraphem
unregistriert
Zitat
Original von tripletreiber
wie die rechtliche sache ausfällt entscheidet das ermittlungsverfahren.
MEINER MEINUNG NACH war das in ordnung!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tripletreiber« (2. August 2007, 16:15)
Zitat
Original von Seraphem
Soll das heißen, die Polizei darf neuerdings niemanden mehr verfolgen, der von vornherein flüchtet, weil sie damit durch den Flüchtenden einen Unfall verursachen könnten?
Wer flüchtet hat n Grund und würde auch schnell fahren, wenn die Polizei nicht auch Gas geben würde...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingz« (2. August 2007, 16:16)
Zitat
Original von tripletreiber
natürlich nach meiner meinung
was anderes ist hier net gefragt.
und wer bitte schön ist jurist mit dem fahgebiet verkehrstrecht????
hier hat nur jeder ne meinung
Zitat
Original von GreatReaper100
Zitat
Original von Seraphem
Soll das heißen, die Polizei darf neuerdings niemanden mehr verfolgen, der von vornherein flüchtet, weil sie damit durch den Flüchtenden einen Unfall verursachen könnten?
Wer flüchtet hat n Grund und würde auch schnell fahren, wenn die Polizei nicht auch Gas geben würde...
Jemanden verfolgen und jemanden rammen ist schon ein Unterschied.
Das ist sind zwei Maßnahmen mit dem gleichen Ziel, aber unterschiedlich
starken Einschränkungen der Grundrechte. Und bei einer anständigen
Verhältnismäßigkeitsprüfung die bei Ermessensausübung immer (IMMMER)
nötig ist, muss auch unterschieden werden, ob ich beispielsweise ein Auto
abdränge oder ein Motorrad umfahre, weil die daraus resultierenden
Konsequenzen andere sind und sich somit die Verhältnismäßigkeit im engeren
Sinne absolut unterscheidet. Sorry für das juristen Deutsch - ist irgendwie wie
Perlen vor die Säue werfen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paulo.« (2. August 2007, 16:18)