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Registrierungsdatum: 9. August 2007

Beiträge: 3

1

Donnerstag, 9. August 2007, 03:35

oberlandesgericht: keine schutzkleidung tragen kann "grob fahrlässig" sein

hallo miteinander,

unter dem aktenzeichen I-1U182/06 hatte das oberlandesgericht düsseldorf über den folgenden fall zu entscheiden:

ein fahrradfahrer, der ein rennrad fuhr, verunglückte auf einer öffentlichen straße durch einen heuwender schwer, der sich in einer kurve befand.

der fahrradfahrer trug keinen helm.

das oberlandesgericht: obwohl es keine helmpflicht für fahrradfahrer gibt, war das verhalten des fahrers "grob fahrlässig". dies wiegt im vorliegenden fall so schwer, dass der unfallgegner nicht schadenersatzpflichtig ist.

übertragen auf motorradfahrer kann dies bedeuten: wer ohne angemessene schutzkleidung fährt - mit ausnahme des helms ja nicht vorgeschrieben - verliert u.u. seinen anspruch auf schadenersatz.

das ist das problematische an dieser form der rechtssprechung: es handelt sich um sog. richterrecht oder "untergesetzliche rechtsnormen": weil der gesetzgeber keine entsprechende regelung getroffen hat, interpretiert das gericht die situation. das heißt im klartext aber auch: es ist vorab nicht definierbar, was genau eine angemessene schutzkleidung ist. beim fahrrad fahren eben der nicht vorgeschriebene helm. beim motorrad fahren...?

angesichts des umstandes, dass es zertifizierte motorradkleidung gibt (zertifizierte protektoren, din-norm für sicherheitsnähte) muss man kein prophet sein, um vorherzusagen, wie ein entsprechendes urteil für motorradfahrer aussehen könnte, wenn die gegnerische versicherung sich standhaft weigert, zu zahlen (und ein oberlandesgericht ist sicherlich nicht die erste instanz).

und: die gesetzlichen krankenkassen müssen in zukunft nicht mehr für "selbstverschuldete behandlungsfolgen" zahlen (sie "dürfen" aber, was der willkür natürlich tür und tor öffnet). die oft kolportierte darstellung, es handle sich dabei um die folgen von "schönheitsoperationen oder tattoos / piercings" steht zumindest so nicht im gesetz.

die frage ist für mich, ob eine entsprechende gesetzliche regelung nicht das kleinere übel wäre - im gegenzug gäbe es rechtssicherheit.

grüße,
senior125
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Registrierungsdatum: 8. Januar 2006

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Wohnort: Dirmstein(Pfalz)

2

Donnerstag, 9. August 2007, 03:53

finde das garnicht sooo schlecht........wer ohne schutzkleidung fährt is selber schuld!!!
Am meisten Spaß macht natürlich ne Supersportler. SuMos fahren nur Leute die zu viel Angst vor nem richtigen Motorrad haben. Das erkklärt auch warum man mit supersportlern auf die Rennstrecke geht und sich SuMo-Fahrer auf Kartbahnen verstecken.
...genau so wirds sein :daumen:

:)41
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Registrierungsdatum: 1. November 2003

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Bike: Suzuki GSX-R750

Wohnort: Stülohw

3

Donnerstag, 9. August 2007, 11:42

Zum Bäcker zieh ich doch keine Lederkombi an... 8o
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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Seraphem

unregistriert

4

Donnerstag, 9. August 2007, 11:48

Stiefel und Lederoberteil hab ich immer an - nur die Hose variiert, wenn ich kurz in die Stadt muss...

Und ich schließe mich NsR an - wer ohne fährt, ist selber Schuld und wenn meine Jeans sich mal in mein Bein brennt, ist das mit Sicherheit auch meine Schuld - ich hätte ja Lederanziehen können --

Aber dann müsste man künftig auch sagen, dass Rauchen oder am Radio spielen im Auto genauso fahrlässig ist. Im Grunde sind die Menschen ja wahrscheinlich auch noch selbst Schuld, wenn sie Auto oder Motorrad fahren, was!? Wieso zahlt da überhaupt noch wer - wenn man nicht am Straßenverkehr teilgenommen hätte, wäre ja nichts passiert :wand:
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cyko

*Antialkoholiker*

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Beiträge: 2 368

5

Donnerstag, 9. August 2007, 11:50

Zitat

Original von popo
Zum Bäcker zieh ich doch keine Lederkombi an... 8o


Und genau darum geht es ja. Es ist ansich eine 08/15 Strecke, auf der du
vermutlich locker und entspannt fahren wirst, aber du rechnest ja eigentlich
nicht damit, dass dich ein anderer Verkehrsteilnehmer umnietet. Würdest du da
mit rechnen, würdest du auch für Strecken von 2km deine Kombi anziehen.

Wenn du sie aber nicht an hast, wird dir das als grob fahrlässig angerechnet,
auch wenn du selber für den Unfall nichts konntest. Du als schwacher Verkehrs-
teilnehmer musst dir der Gefahren halt immer bewusst sein. Ergo: Die
gegnerische Versicherungen kommt für deine Schürfwunden und ähnliches nicht
auf.
dazu sage ich nichts und verweise nur auf Cykos Signatur :D
Cyko hat Recht. Wie immer...
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6

Donnerstag, 9. August 2007, 11:55

Und wenn man das Billigkomplettset für 99Euro von HG oder Louis an hat - wo man die gleichen Verletzungen wie mit Zivilklamotten mit sich trägt - ist das dann wiederrum gerechtfertigt?

Gibt es ein Gesetz das besagt das man nicht Nackig nur mit´m Helm Motorrad fahren darf? ?(
gruß popo

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cyko

*Antialkoholiker*

Registrierungsdatum: 22. August 2006

Beiträge: 2 368

7

Donnerstag, 9. August 2007, 12:04

Zitat

Original von popo
Und wenn man das Billigkomplettset für 99Euro von HG oder Louis an hat - wo man die gleichen Verletzungen wie mit Zivilklamotten mit sich trägt - ist das dann wiederrum gerechtfertigt?

Gibt es ein Gesetz das besagt das man nicht Nackig nur mit´m Helm Motorrad fahren darf? ?(


Beide Fragen wirft der Text ja auf ;)

Was ist eigentlich sichere und vernünftige Motorradkleidung? Und ist eine dicke
Jeans nicht eventuell sicherer gegen Reibung als eine billige Textilhose?
dazu sage ich nichts und verweise nur auf Cykos Signatur :D
Cyko hat Recht. Wie immer...
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Seraphem

unregistriert

8

Donnerstag, 9. August 2007, 12:23

Zitat

Original von popo
Gibt es ein Gesetz das besagt das man nicht Nackig nur mit´m Helm Motorrad fahren darf?


Ja, gibt es quasi - das ist "Erregung öffentlichen Ärgernisses" =)
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9

Donnerstag, 9. August 2007, 14:17

ich finde sowas ist absoluter unsinn. wenn das so ist, dann sollten sie auch schutzkleidung vorschreiben, wobei ich auch dagegen bin...

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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Wohnort: Hessen

10

Donnerstag, 9. August 2007, 15:04

Das is so ähnlich wie mit dem Rauchen, einerseits will man die Freiheit haben sich selbst etwas antun zu dürfen, weil es ja nur einem selbst schadet, aber andererseits zahlen auch die Krankenkassen hinterher die Schäden und nicht man selbst... Schwieriges Thema, aber ich bin auf jeden Fall dagegen Schutzkleidung vorzuschreiben.
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11

Donnerstag, 9. August 2007, 15:54

Zitat

Original von LordKugelfisch
Das is so ähnlich wie mit dem Rauchen, einerseits will man die Freiheit haben sich selbst etwas antun zu dürfen, weil es ja nur einem selbst schadet, aber andererseits zahlen auch die Krankenkassen hinterher die Schäden und nicht man selbst... Schwieriges Thema, aber ich bin auf jeden Fall dagegen Schutzkleidung vorzuschreiben.


es schreibt dir ja auch niemand vor mit schutzkleidung zu fahren....es heißt nur, dass man bei einem unfall ohne vernünftige schutzkleidung nich den schaden bezahlt bekommt.
das heißt ja nich, dass du sie immer anhaben musst vom gesetzgeber aus! solange du keinen unfall baust kannste auch mit t-shirt und kurzer hose fahren.

@cyko: geiles avatar.....heut nacht war hammer :daumen:
Am meisten Spaß macht natürlich ne Supersportler. SuMos fahren nur Leute die zu viel Angst vor nem richtigen Motorrad haben. Das erkklärt auch warum man mit supersportlern auf die Rennstrecke geht und sich SuMo-Fahrer auf Kartbahnen verstecken.
...genau so wirds sein :daumen:

:)41

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NsR_H3!TZ3R« (9. August 2007, 15:54)

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12

Donnerstag, 9. August 2007, 17:13

Ja das is mir auch klar, aber kommt ja aufs gleiche raus wie wenns vorgeschrieben wäre...
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Beiträge: 622

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13

Freitag, 10. August 2007, 21:00

Finde das ist wie beim Anschnallen. Wers nicht macht ist selber schuld :rolleyes:
Downsizing? Ohne mich!!
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Beiträge: 3

14

Samstag, 11. August 2007, 20:21

Zitat

Original von ebel76
Finde das ist wie beim Anschnallen. Wers nicht macht ist selber schuld :rolleyes:


seufz. höflich formuliert: nicht gerade sehr scharf gedacht.

es ist erkennbar nicht wie beim anschnallen. anschnallen ist vorgeschrieben.

ein - zugegeben konstruiertes - beispiel: jemand fährt mit einer schwabenleder-protektorenkombi auf einen heuwender und rammt sich eine heuwender-spitze in die brust. zahlt die versicherung oder nicht? schließlich gibt es auch brustprotektoren - nur sind die auch in einer schwabenleder nicht drin.

ein etwas realistischeres beispiel: der adac jammert, dass in vielen kombis keine "richtigen" hüftprotektoren drin sind (was richtig ist). was hindert ein gericht, in diesem fall dem motorradfahrer "grobe fahrlässigkeit" zuzuschreiben - und die gegnerische versicherung (immer angenommen natürlich, diese hätte prinzipiell haften müssen) vom regress auszunehmen?

drittes beispiel: wie allgemein bekannt, sind die in jacken eingebauten rückenprotektoren zu kurz. polo bietet nun einen neuen steißbeinprotektor (für die entsprechende tasche nur in polo-/flm-hosen) an und weist daruf hin, dass es derzeit keine ce-norm für steißbeinprotektoren gibt (sie sind dort schlicht nicht vorgesehen), der protektor aber analog zu den richtinien eines rückenprotektors geprüft wurde. motorradfahrer verunfallt am steißbein (kann unangenehm und teuer sein) - gegnerische versicherung argumentiert, dass irgendein herstellter ja einen ce-ähnlichen protektor anbietet, wäre der getragen worden, wäre weniger passiert... oder gleich ein langer, "richtiger", separat getragen rückenprotektor: den anfang kennen wir nun, wo ist das ende?

also:

a) der unterschied besteht eben darin, dass es keine tragepflicht (außer helm) gibt und damit kann vorher(vor einem urteil) niemand wissen, in welchem umfang und welche Schutzkleidung genau er hätte tragen sollen, damit er nicht "grob fahrlässig" handelt - das ganze bleibt der willkür eines gerichts überlassen. es ist also eine art "vorauseilender gehorsam" erforderlich, obwohl gar keine rechtliche grundlage existiert - merkwürdig in einem rechtsstaat.

b) in den fällen 1 bis 3 kann man wohl davon ausgehen, dass die gerichte nicht auf "grobe fahrlässigkeit" erkennen würden - schließlich hat der moppedfahrer ja "komplette schutzkleidung" getragen - obwohl die gerade da nicht schützt, wo es drauf angekommen wäre. keine schutzkleidung hätte im wesentlichen den gleichen effekt gehabt. dann geht es offenkundig darum, dass der "gute wille" zählt, eine art belohnung dafür, dass sich jemand konform zu einer als allgemein sinnvoll erachteten handlungsweise verhalten hat, die eben in diesem fall aber gerade nicht "zielführend" war (ist eigentlich motorradfahren "vernünftig"?). auch das ist in einem rechtsstaat merkwürdig.

grüße, z80
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