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Bike: Yamaha YZF R6

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76

Mittwoch, 19. September 2007, 05:52

Hehe.

Richtig Agent. Sozusagen das Schaaf im Wolfspelz. Aber n knackiges Schaaf.
Und Deine andere Vermutung liegt zwar nahe, ist aber falsch, hab erst mit 18 angefangen auch nur irgendwas zu fahren. Ich sag nur XJ600.

und das Sie nun nur 23kW hat ist zwar nicht der Knüller, aber bei der Sachlage wohl das beste was mir passieren konnte. Liegt auch daran das die Maschine mit Mivv ohne Killer nicht mehr ganz so rund lief. Darum auch im Stand immer das laute "hecheln und keuchen".

Mir passt's in den Kram.

Ach und KLINK, danke für Deine weisen Worte, ohne diese hätte ich nie wieder ruhig schlafen können, nun bin ich aber zur Einsicht gekommen. Vielen vielen Dank. :-)


fâbi.-
„Alle sagten: das geht nicht.
Dann kam einer, der wusste das nicht und der hats gemacht.“

~

Nichts ist wie es scheint.-

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77

Mittwoch, 19. September 2007, 15:34

XJ600
:P

die ging aber auch ordentlich, und die standerttüten ham sich auch ganz gut angehört, fand ich :D


ick sag ja, dass liegt garantiert an den drosselblenden.
durch so kleine löcher kann einfach nicht sehr viel durchkommen.
na ja lohnt sich jetzt nicht mehr, aber hätt ich früher gesehen wie sonne
drossel bei der yamaha aussieht wär ich mit der bohrmaschine vorbeigekommen
:P

:daumen:
Projekt "R1evolution"
release Summer 2008 ;)
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Bike: 599 ccm Ninja BJ 2001

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78

Mittwoch, 19. September 2007, 16:11

Zitat

Original von fabtoPp*
Kleberrückstände von irgendwelchen Polizeiaufklebern.


In meinen Augen ist das Sachbeschädigung.... zur Anzeige bringen und evtl Deal aushandeln??? Was meint der Anwalt ;P


Auf jedenfall schonmal schön, dass du die Schnegge wieder hast, dann sieht man dich ja vielleicht auch mal wieder lachen [SIZE=7]zumindest ein bisschen Hm?[/SIZE] :)
:listig: Nur'n Looser fährt Hayabusa :listig:


Wers glaubt wird seelig und wer's nicht glaubt kommt auch in den Himmel ;)

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79

Mittwoch, 19. September 2007, 16:15

Zitat

Original von Cingle

Zitat

Original von fabtoPp*
Kleberrückstände von irgendwelchen Polizeiaufklebern.


In meinen Augen ist das Sachbeschädigung.... zur Anzeige bringen und evtl Deal aushandeln??? Was meint der Anwalt ;P


Auf jedenfall schonmal schön, dass du die Schnegge wieder hast, dann sieht man dich ja vielleicht auch mal wieder lachen [SIZE=7]zumindest ein bisschen Hm?[/SIZE] :)



Genau, so hol ich mir auch immer neue Reifen, weil die Straßen meine schönen Reifen abnutzen!!!
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80

Mittwoch, 19. September 2007, 17:40

Champion das ist ja kein vergleich im gegensatz zu dem was Cingle gesagt hat. Und in meinen Augen ist das auch Sachbeschädigung :rolleyes:
- 896mb XFX GeForce GTX 260 666M Black Edition

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81

Mittwoch, 19. September 2007, 21:18

:rolleyes:

Naja irgendeinen Sinn wird der Post ja schon haben... ich würde aber wenigstens den Anwalt mal fragen, wenn ich sowieso schon einen an der Hand hätte ;) Fragen kostet nichts. Oder kennst du dich in den Punkten sogut aus und kannst mich eines besseren belehren? zB. dass es aussichtslos ist oä? :daumen:


Vom Auto kenne ich es zB, dass man einen Schneeballwerfer anzeigen und schadensersatz fordern kann, wenn man einen gezielten schneeball abbekommt... also wäre es ein versuch wert.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cingle« (19. September 2007, 21:20)

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82

Mittwoch, 19. September 2007, 22:32

Es ist aber was anderes, ob du von einem Schneeballwerfer getroffen wirst, oder die Polizei Aufkleber draufklatscht.

Es ist denke ich ziemlich aussichtslos!
Da gäb es sonst ja genug Möglichkeiten, wo du dir Geld wiederholen könntest:
- nach einem Einbrauch haste Spuren dieser Kohle, um Fingerabdrücke sichtbar zu machen, auf wichtigen Unterlagen (bei uns Famillienstammbuch :( )
- der Gutachter gibt dir deine Maschine in Teilen wieder und du darfst sie wieder selbst zusammensetzen... etc.

Sowas sind Folgen dieser Lapallien...

Zitat

Original von lightning
Löcher im Lochen... is doch klar... heist net umsonst Lochenpass ! :)15
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83

Mittwoch, 19. September 2007, 22:35

rofl
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84

Mittwoch, 19. September 2007, 22:51

Im Bezug auf was?

Hier will man sich doch schon wieder wegen Lapalien gegen die Polizei hochschaukeln.

Damit ich was sinnvolles beitragen kann:

Mach Leichtbenzin auf einen Lappen und wisch die Aufkleberreste weg, man kann sich
auch anstellen. :D
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85

Mittwoch, 19. September 2007, 23:31

Oh Pro Polizei-Mäßig...

Es geht nicht darum aus diesen Resten den 3. Weltkrieg zu starten sondern nicht alles einfach hinzunehmen ;) Mit dem Benzinlappen kann ich noch rumwischen wenn ich gewonnen habe...
:listig: Nur'n Looser fährt Hayabusa :listig:


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86

Mittwoch, 19. September 2007, 23:40

Zitat

Original von Champion
Im Bezug auf was?

Hier will man sich doch schon wieder wegen Lapalien gegen die Polizei hochschaukeln.



:daumen:
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87

Mittwoch, 19. September 2007, 23:47

Zitat

Original von Cingle
Oh Pro Polizei-Mäßig...

Es geht nicht darum aus diesen Resten den 3. Weltkrieg zu starten sondern nicht alles einfach hinzunehmen ;) Mit dem Benzinlappen kann ich noch rumwischen wenn ich gewonnen habe...


Wenn du ne gute Rechtsschutz hast, zieh vor Gericht ;)
Ohne lass es lieber bleiben! Sonst :wand:

Zitat

Original von lightning
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88

Samstag, 22. September 2007, 12:00

Ich bin mal gespannt was der Anwalt vorzutragen hat... habe im Gesetztext folgendes gefunden...:

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt.
Dieser Aspekt wäre gegebenenfalls bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
Selbst erhebliche technische Mängel, wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nichtfunktionierende Lichtanlagen berechtigen die Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 STVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 -2 Wochen) zu überprüfen ist.

Naja ist halt wieder ne Menge Auslegungssache mit drin... wie gesagt der Anwalt wird sischerlich einen Weg finden ;P

Viel Erfolg
Gruß Cngle
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SETO

*undeutsch*

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89

Sonntag, 23. September 2007, 20:26

Zitat

Original von Cingle
Selbst erhebliche technische Mängel, wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nichtfunktionierende Lichtanlagen berechtigen die Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.


und damit ist es legal das sie seine mopete abgeschleppt haben. zwar keine verhältnismäßigkeit gegeben, aber legal.

ärgert mich aber auch nen bischen was sie mit dir abgezogen haben... beilied brauchst jetzt sicher net. hoffe das sich das alles zum "guten wendet" für dich.

hab ich ja echt schweine glück gehabt mit meinen kisten wenn ich mal überlege in welch zustand die teilweise waren.

ist dein kz dein echt steiler als 30° ? kann ich mir kaum vorstellen das es steiler ist als bei meienr alten xt
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90

Sonntag, 23. September 2007, 21:00

Ähm seto... du musst mal den satz bis zu ende lesen, bei der Lichtgeschichte dürfen sie deine maschine jediglich stilllegen... das bedeutet... du darfst danach nicht mehr weiter farhen.. das heißt nicht, dass sie dich abschleppen und deine maschine beschlagnahmen dürfen. ;)
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