Mittwoch, 30. April 2025, 12:53 UTC+2
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Registrierungsdatum: 29. März 2002
Bike: genügend....
Wohnort: Alzenau / Fahrerlager Nürburgring
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Zitat
Original von Ra@ZZ125
gibts da nicht einschlägige RSV foren? bei sowas wird man doch normalerweise fündig.
*undeutsch*
Registrierungsdatum: 27. September 2006
Wohnort: Gebürtiger (West) Berliner z.Z. residierent in Dunkel-Deutschland
Registrierungsdatum: 24. Juli 2007
Bike: Daelim mit 125ccm
Wohnort: Coesfeld, bei Münster in NRW
Zitat
Original von SETO
...nimm deine ec karte mit![]()
Zitat
Original von lightning
Löcher im Lochen... is doch klar... heist net umsonst Lochenpass !![]()
Registrierungsdatum: 24. November 2003
Bike: RS 125 1995(MP), RSV (RR)
Wohnort: FFM / Stuttgart
Registrierungsdatum: 18. Juli 2003
Bike: Suzuki GSX-R 750 `91
Wohnort: Bracht nähe MönchenGladbach
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland
Wohnort: Vo dr Alb ra
Zitat
Folgendes EU-Recht gilt für alle ABE-Anlagen:
97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich,
daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine
Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen
gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.