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ApriliaWorld

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1

Sonntag, 14. Oktober 2007, 21:01

Schalldämpfer mit allg. EG abnehmen lassen

Sers

Auf meine Mille wil ich ´nen Akradämpfer montieren. Die Milleakradämpfer haben leider nur eine allgemeingültige EG. Der ist nicht direkt für die Mille homologiert. Was kommt beim TÜV auf mich zu? Lautstärkemessung oder auch mehr?

das wird bestimmt ein Spaß.....

naja morgen bin ich wahrscheinlich leider noch krank. Da mach ich mich mal zum T*V und Löcher die
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Ra@ZZ125

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2

Sonntag, 14. Oktober 2007, 21:17

sicher das du beim TÜV so genau hinsehen?
solange da [e] draufpappt gucken 90% gar nicht genauer hin.
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ApriliaWorld

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3

Sonntag, 14. Oktober 2007, 21:19

Mir geht s um die Polizei. An der Mille werden noch andere Änderungen vorgenommen. Was offensichtlich ist, soll so gut es geht abgesegnet sein, will mich nicht drankriegen lassen wegen einer lächerlichen Lapalie wie ein Auspuff ;)
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4

Sonntag, 14. Oktober 2007, 21:37

MMmh was kost sowas dann? weil wenn ich das richtig sehe müsste ich meine ixil dann ja auch eintragen lassen?!
Dachte bisher wenn da en schildchen mit e-nummer drauf pappt is alles i.O.?!
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5

Sonntag, 14. Oktober 2007, 21:39

Es kommt auf die E-Nummer drauf an. E-Nummer heißt geprüft. Manche Dämpfer sind allgemein geprüft, ander sind schon fertig für Motorräder geprüft und für diese homologiert. Die, die allgemein geprüft sind, müssen dann nochmal auf dem jeweiligen Fahrzeug abgenommen werden.

um die 50€ denke ich. 30€ Papierkrieg und 20€ um kurz das db-Messgerät dran zu halten
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Ra@ZZ125

unregistriert

6

Sonntag, 14. Oktober 2007, 21:51

gibts da nicht einschlägige RSV foren? bei sowas wird man doch normalerweise fündig.
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7

Sonntag, 14. Oktober 2007, 21:54

Mmh also ich hab da gar kein speziellen wisch dafür, nur einfach die nummer aufn esd.
Mir wurde vom vorbesitzer aber gesagt, das passt so man muss nix machen.
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ApriliaWorld

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8

Sonntag, 14. Oktober 2007, 22:05

Zitat

Original von Ra@ZZ125
gibts da nicht einschlägige RSV foren? bei sowas wird man doch normalerweise fündig.


Hab da auch schon angefragt. Die, die Akra fahren wissen selber nicht das der Dämpfer eingetragen werden muss. Das steht sogar auf der Akrahomepage das man den per Einzelabnahme eintragen lassen muss da es keine Homologation für spezielle Fahrzeuge gibt
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SETO

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9

Sonntag, 14. Oktober 2007, 23:02

achtung halbwissen:

wie die prüfung ausfällt liegt im ermessen des prüfers. eine AW (15minuten) kosten da ~25,- + sonder krams wie AU, probefahrt etc pp.

nimm deine ec karte mit ;)
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10

Sonntag, 14. Oktober 2007, 23:03

hab mir nicht alles durchgelesen,
denke mal abgasuntersuchung und das wars.
;)
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release Summer 2008 ;)
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11

Sonntag, 14. Oktober 2007, 23:33

Zitat

Original von SETO
...nimm deine ec karte mit ;)


Der TÜV hier im Ort, azeptiert EC-Karten nicht!
Da muss man Bar zahlen.
Also nimm lieber 50€ zuviel mit!
Die kannste bei Bedarf ja wieder aufs Konto einzahlen.

Ich weiß es nicht, aber ich denke die machen auf jeden Fall ne Abgasuntersuchung.
Die max. Werte kommen dann auf die Maschine an, ob da vom Hersteller Vorgaben gemacht wurden oder nicht und ob kein KAT bzw. ungeregelter oder geregelter KAT.

Zusätzlich wird vermutlich eine Lautstärkemessung und ne Probefahrt durchgeführt.

Anschließend kommt der Papierkram mit Änderung vom Schein.

Zitat

Original von lightning
Löcher im Lochen... is doch klar... heist net umsonst Lochenpass ! :)15
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ApriliaWorld

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12

Montag, 15. Oktober 2007, 08:34

Hab da ´nen TÜV-Kontaktmann. Mal schaun was geht :D
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13

Montag, 15. Oktober 2007, 11:20

Abgas sollte kein Problem sein, da die Grenzwerte da sehr hoch angelegt sind.
Wenn sich denn das Abgasverhalten überhaupt ändert bei nem andern esd.

Und eine richtige Lautstärkemessung kostet gut Geld.
Weil normal ist es da ja nicht mit einmal im Stand messen getan.
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14

Montag, 15. Oktober 2007, 16:41

Sry für Offtopic aber wo kann ich feststellen ob es nur ne allgemien gültige *E* Numemr auf meinem Shark ist oder ne spezifische?

Denke mal Abgas wird net gemacht,d a wird bei Akra auf der Seite stehen oder der TÜV wirds vorliegen haben, das sich das Abgasverhalten nicht ändert weild as is das was hauptsächlich geprüft wird (natürlich wird bei der erteilung einer *E*Nummer für Pötte auch lautstärke und leistung geprüft). DEnke mit ner Standgeräuschmessung und vllt Probefahrt wirse davon kommen.

CYa
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Wallimar

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15

Montag, 15. Oktober 2007, 16:47

Zitat

Folgendes EU-Recht gilt für alle ABE-Anlagen:

97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich,
daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine
Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen
gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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