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Registrierungsdatum: 3. Juli 2008

Beiträge: 15

1

Donnerstag, 3. Juli 2008, 14:34

Kaufabwicklung

Hi ich wollte mir demnächst die yzf r 125 holen. Nur hab ich so gar keine Ahnung wie das mit der Anmeldung und so abläuft. Muss ich zum Händler das Motorrad kaufen, dann es anmelden gehen und dann nochma zum Händler es abholen? Das wäre ja ziemlich aufwendig. Wißt ihr vieleicht auch wie lange das beim Amt dauert bis ich letztendlich auch fahren darf. Würde am liebsten direkt wenn ich es beim Händler abhole los fahren.
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Nico0711

unregistriert

2

Donnerstag, 3. Juli 2008, 14:47

kommt auf den händler an. entweder er lässt sie direkt auf dich zu oder du kannst se mit ner roten nummer überführen oder nimmst se mim hänger mit. dann musst halt selber zur zulassungsstelle
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Registrierungsdatum: 26. März 2006

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Bike: YAMAHA YBR 125 ('06)

Wohnort: Hamburg (Veddel) und Rügen

3

Donnerstag, 3. Juli 2008, 14:51

Bei mir wurde damals zuerst der Kaufvertrag unterschrieben, dann bekam ich die Betriebserlaubnis und bin damit zur Versicherung, um so eine
"Versicherungskarte" zu holen. Mit dieser Karte und den restlichen Papieren ging es danach zur Zulassungsstelle (inklusive Kennzeichenanfertigung)
und dann wieder zum Händler, Kennzeichen anschrauben und los...
FORZA SANKT PAULI!
Immer mit Dir - Magischer FC
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Registrierungsdatum: 3. Juli 2008

Beiträge: 15

4

Freitag, 4. Juli 2008, 11:26

ich hoffe das wird bei mir nicht so aufwendig wie bei MartinhoRÜG . Kann man das mit der versicherrungskarte nicht schon vorher regeln? Darf man eigentlich mit nem normalen b führerschein einen anhänger mit motorrad drauf fahren?
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Bike: CBR 600RR

5

Freitag, 4. Juli 2008, 12:46

klar darfste das. Lernt man doch in der Fahrschule, Anhänger bis 750kg
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Nico0711

unregistriert

6

Freitag, 4. Juli 2008, 14:17

klar darfste das. Lernt man doch in der Fahrschule, Anhänger bis 750kg


kann mich nemme daran erinnern... ??
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Registrierungsdatum: 12. März 2007

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7

Freitag, 4. Juli 2008, 17:06

is aber so ;)
BANG THAT HEAD THAT DOESN`T BANG :so:
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da_meat

war: /v)e@T

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8

Montag, 7. Juli 2008, 02:25

jo das stimmt
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Wohnort: Bei München

9

Montag, 7. Juli 2008, 19:15

Zusammen mit Auto darf der einachsige anhänger bzw. 2 aber da bin ich mir nicht sicher
3000kg nicht überschreiten ;)
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Bike: RS 125 '05, Daytona 675 '06

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10

Montag, 7. Juli 2008, 19:18

darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Mit dem Normalen B darfst au einen Auflaufgebremsten Anhänger ziehen dessen zulässige gesamtmasse nicht größer als das leergewicht des autos ist und beides darf nicht mehr als 3.5 tonnen wiegen.
Official Member of The Lochenpass-Crew


Original von XoP:
Vor Alkohl habe ich Angst, deshalb frage ich ja. Bier schmeckt schon so stark nach Alkohl, dass ich weinen muss...
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Registrierungsdatum: 23. Mai 2007

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Wohnort: Bei München

11

Montag, 7. Juli 2008, 22:19

Hab ich doch gesagt ;-) ^^ nur das es 3500 statt 3000 waren :P :D
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12

Dienstag, 8. Juli 2008, 19:52

das stimmt nicht, man darf mit der fahrerlaubnis klasse B in jedem fall einen pkw mit max. 3,5 t fahren und zusätzlich darf daran noch einen anhänger mit max. 750 kg sein, somit max. 4250 kg :P

:so:
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13

Mittwoch, 9. Juli 2008, 15:02

danke für antworten :-)
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14

Donnerstag, 10. Juli 2008, 23:03

Du kannst die Versicherung auch online bei HUK24 z.B: abschliessen und die Deckungskarte von der Versicherung als pdf speichern und ausdrucken. Bezahlst die Kiste beim Händler nimmst die Papiere von der Maschine lässt sie zu und holst se ab.

Methode für faule Leute. :daumen:
Man müsste die Geduld und Nervenstärke eines Stuhls haben, der muss auch mit jedem Arsch klar kommen. :daumen:
Lass mich Arzt, ich bin durch!
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