offene 125er sind von der Steuer nicht befreit
Das ist so nicht ganz korrekt -> meine Rebel ist auch "offen" und ich muss keine Steuern zahlen!
Solange eine 125er als Leichtkraftrad (max 15PS) angemeldet ist, ist keine Steuer fällig.
Eine 125er mit mehr als 15PS gilt als Kraftrad, wofür Steuern erhoben werden.
Ich geb ja zu das ich in der Sache nicht auf dem aktuellsten Stand bin, aber Rechtlich gesehen ist es ein Streitfall:
zu DMark Zeiten wären für ne 125er 18DM Steuern fällig gewesen, diese 18DM einzutreiben hätte mehr gekostet als es eingebracht hätte. Weshalb ja eingeführt wurde das "wenn der Steuerbetrag unter 20DM liegt" keine Steuer erhoben wird!
Aber die 9€ Steuern zu zahlen ist wahrscheinlich günstiger als beim Finanzamt Widerspruch einzulegen!
Wer es besser weiß als ich darf mich gern korrigieren!
Gruß Berres