hmmm...hatte n ähnliches problem. hatet n mopped aber keine papiere dazu. auch keine abmeldebestätigung. konnte das mopped nur mit einiger mühe anmelden mit zurhilfenahme von kaufvertrag und kba- bescheinigung ( kba = kraftfahrbundesamt). diese bescheinigung sagt aus dass das fahrzeug zur zeit nicht als gestohlen gemeldet ist.
das is natürlich ne gute argumentationshilfe zusamm mit dem kaufvertrag aba strenggenommen reicht das noch nich um das mopped anmelden zu können. bei mir half dann noch dass das motorrad recht alt war ( bj 87)
damits offiziell geht brauchse noch ne erklärung des vorbesitzers über den verlust des fahrzeugscheins.
also wäre es für dich ne möglichkeit einfach deinen schein verschwinden zu lassen, einen von ner baugleichen maschine zu kopiern, ne kba-anfrage zu machen und ne verlusterklärung des vorbesitzers zu fälschen.
aber garantiern kann ich dir das natürlich nich, musst dich schon selber schlau machen wie das in deinem kreis geregelt ist.
wie auch immer, diese kba-sache könnte dir ja evtl weiterhelfen.
genaure informationen was das ist un was du damit alles machen kannst holste dir am besten beim kba selber
ansprechpartnerin:
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e-mail:
Referat22@kba.de