Freitag, 9. Mai 2025, 07:33 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.


Registrierungsdatum: 13. März 2002

Beiträge: 9

Bike: Simson KR51/1 und KR51/1K und ein Mex Kaefer

Wohnort: Remscheid

16

Freitag, 19. Juli 2002, 09:32

eine frage die nicht ganz in den bereich faellt aber auch damit zu tun hat...

wenn ein motorrad (generell ein fahrzeug) mehr als 1 1/2 Jahre abgemeldet war (also auch keinen tuev mehr hat) muss ich doch auch sowas wie ne komplettabnahme machen lass oder heisst das dann irgendwie anders??

luftgekuehlte gruesse Phobos
Luftgekuehlte Gruesse

Phobos
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. Juli 2002

Beiträge: 48

Bike: Aprilia RS 250 Bj. ´97, Laverda GS 125 Lesmo

Wohnort: NBG

17

Freitag, 19. Juli 2002, 09:48

Ich glaub eine Vollabnahme musste dann machen lassen, wenn se mehr als 2 Jahre nimmer zugelassen war!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 13. März 2002

Beiträge: 9

Bike: Simson KR51/1 und KR51/1K und ein Mex Kaefer

Wohnort: Remscheid

18

Freitag, 19. Juli 2002, 09:54

gut ...
dann muss ich jetzt nur noch herrausfinden was die kosten tut...

luftgekuehkte gruesse Phobos
Luftgekuehlte Gruesse

Phobos
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002

Beiträge: 476

Bike: Yamaha FZR 1000 EXUP Auto: Ford Mondeo Turnier und weitere...

Wohnort: nähe Nürnberg

19

Dienstag, 22. April 2003, 16:45

Originaltext vom Tüff

Vollgutachten (§ 21 StVZO)


Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

Bei welchen Fahrzeugen muss ein Vollgutachten durchgeführt werden?

Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist, d.h. das Fahrzeug war über ein Jahr abgemeldet (über 1 ½ Jahre bei rechtzeitiger Verlängerung der Frist bei der Straßenverkehrsbehörde/Zulassungsstelle)

Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!



Wer kann ein Vollgutachten durchführen?

Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.

Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?

Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO).

Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.

Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.

Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie

Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.

Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.

Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.

----------------------------------

sollte wohl einiges klären

üba Kosten kann ich euch nächste woche was sagen :D
muss leida auch
...control is nothing without power...

Mopped #7: Yamaha FZR 1000 EXUP
Alles unter 1000,0 cm³ ist ein Mofa.
AAA - Anti-Angststreifen-Allianz :so:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 16. April 2003

Beiträge: 1 638

Bike: KTM LC 2 jetzt: KTM LC4 620 Super Competition

Wohnort: Stuttgart/Esslingen

20

Dienstag, 22. April 2003, 17:01

Zu meinen Händler kam immer ein eigener Tüv, jeden Mittwoch, wenn des bei deinem Händler auch so ist, und du mit ihm redest kanns sein dass du den Tüv auch so bekommst ohne Zulassung, die Tüvtypen die zu den Händlern kommen, sind meistens mit diesen gutbefreundet und denen reichts wenn die maschiene soweit in Ordnung is....

greez
www.hellobuy.de | zuschlagen!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 13. November 2001

Beiträge: 1 696

Bike: 180er Rööllär

Wohnort: Emsdetten (NRW)

21

Dienstag, 22. April 2003, 17:03

der thread is schon sau alt und hat bis heute keinen mehr interessiert....
Ich mache KEINE Schreibfehler!!! Ich bin nur Kreativ!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »JesusIsMyName« (22. April 2003, 17:05)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 18. Juni 2004

Beiträge: 203

Bike: MZ RT 125

Wohnort: Saxen, Torgau

22

Donnerstag, 20. Januar 2005, 20:38

doch micht interessiert es jetzt!! :P

Wie ist denn das wenn die maschine seit juli 2004 keinen tüf mehr hat, reicht da eine normale "durchsicht" wie bei einer die noch tüf hat oder muss ich eine vollabnahme machen lassen?
Wenn ich zum tüf gehe muss das das motorrad angemeldet sein ? ?(
ich hab wirklich kein plan ;(
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten