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Bike: Gilera Sp02

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1

Saturday, August 10th 2002, 5:59pm

Neues Gesez in der Schweiz

Neues aus dem Bundeshaus – Änderung Fahrausweisbestimmungen für 2003


Ab dem 01. April 2003 gilt:


1. 16-Jährige dürfen weiterhin Motorräder oder Roller mit maximal 50 ccm Hubraum führen. Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist nicht mehr limitiert. Es sind Verkehrskundeunterricht, 8 Stunden praktische Grundschulung, theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren. Besitzer dieses Führerscheins (A1) dürfen ab 18 Jahren ohne weitere Prüfung ein Motorrad oder Roller mit maximal 125 ccm und maximal 11 kW (=ca. 15 PS) Leistung führen. Wird die Prüfung zur Kategorie A1 erst mit 18 Jahren oder später absolviert dürfen direkt Zweiräder mit 125 ccm und maximal 11 kW gelenkt werden.


2. Ab 18 Jahren kann die Ausweiskategorie A beantragt werden, also Motorräder und Roller mit mehr als 125 ccm Hubraum. Diese Fahrzeuge sind jedoch in der Motorleistung auf 25 kW (=ca. 34 PS) beschränkt. Ausserdem darf das Leistungsgewicht 0.16 kW/kg nicht überschreiten. Zum Erwerb des Führerscheins Kategorie A sind Verkehrskundeunterricht, 12 Stunden praktische Grundschulung, theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren. Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis ab Prüfungsdatum wird die Leistungsbeschränkung auf Gesuch hin aufgehoben. Es dürfen dann Motorräder ohne Leistungsbeschränkung geführt werden, ohne dass eine neuerliche Prüfung anfällt.


3. Bei einem Mindestalter von 25 Jahren kann neu direkt der Führerschein Kategorie A angefordert werden. Ab diesem Alter dürfen Motorräder oder Roller ohne Leistungsbeschränkung und ohne Hubraumlimit gelenkt werden, ohne dass Fahrpraxis mit einer leistungsschwächeren Maschine nachgewiesen werden muss. Zum Erwerb des Führerscheins Kategorie A sind Verkehrskundeunterricht, 12 Stunden praktische Grundschulung, theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.


4. Inhaber des Führerscheins Kategorie B (Auto) erhalten die Kategorie A1 geschenkt. Autofahrer dürfen demzufolge Motorräder und Roller mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung lenken. Es sind lediglich 8 Stunden praktische Grundschulung zu absolvieren.



Uebersicht Führerscheinkategorien ab 1. April 2003


Und was mache ich jetzt bin 24 und fahre zur zeit eine Gilera 125ccm mit 27 ps mus ich die jetzt wohl drossel oder so? ?( nie nie im leben werde ich mit 15 ps fahren X(
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TheChris

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Bike: kein 2-rad-scheiss

2

Saturday, August 10th 2002, 6:03pm

krass, dann kann man sich nen roller oder ne 50er RS holen und die so bis unters dach tunen :D
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Bike: rs 125

3

Saturday, August 10th 2002, 6:04pm

gilt sicherlich nur für führerscheinneulinge die ihren schein erst nach dem 1.4.2003 machen werden
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Bike: Gilera Sp02

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4

Saturday, August 10th 2002, 6:08pm

Quoted

gilt sicherlich nur für führerscheinneulinge die ihren schein erst nach dem 1.4.2003 machen werden


ne glaube ich nicht da kenst du die Schweizer nicht gut
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Stefan

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5

Saturday, August 10th 2002, 6:30pm

Re:

Quoted

Original von TheChris
krass, dann kann man sich nen roller oder ne 50er RS holen und die so bis unters dach tunen :D


Da du sowas nicht eingetragen bekommst fährst du damit dann (fast) genauso illegal wie vorher... ;)
Gruß Stefan
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Bike: Gilera Sp02

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6

Saturday, August 10th 2002, 6:35pm

Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist nicht mehr limitiert.

also dürften die dan ja so 200 kmh fahren rein teoretisch
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7

Saturday, August 10th 2002, 6:37pm

Das ist doch geil das heisst ich könnte mir jetzt eine Tl1000R kaufen und sie auf 34PS drosseln lassen. Ich habe aber natürlich nicht das passende Kleingeld, also fahre ich noch 1 Jahr Mito und dann gleich VOLLE LEISTUNG! :D
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Stefan

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8

Saturday, August 10th 2002, 6:42pm

Re:

Quoted

Original von Wolki
Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist nicht mehr limitiert.

also dürften die dan ja so 200 kmh fahren rein teoretisch


Und wie wilst du die aus 50cc holen?
Gruß Stefan
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Bike: Gilera Sp02

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9

Saturday, August 10th 2002, 6:42pm

werde mir wol doch ne Suzuki SV 650 holen und die prüfun noch schnell machen
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