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Kwailo

unregistriert

1

Dienstag, 10. September 2002, 21:53

Anzeige...!

Hi!



Habe gerade meine Freundin zur Tanzschule gefahren. Nun ja, lange Gerade, 70 km/h erlaubt, Überholverbot.

Ich tucker so mit meinen ~60km/h hinter einem 'Kangoo' her. Unterhalte mich mit meiner Freundin, sie hat mir den Weg erklärt.


Plötzlich schau Ich wieder nach vorne, seh' nur wie das Auto bremst. Der hatte ca. 50 drauf. Hatte aber nur noch ca. 3 m Abstand. Dachte der wollte jetzt einbiegen oder sonstwas. Also schau' Ich links, schere aus weil Ich Schiß hatte dem draufzubrettern.

Auf gleicher Höhe, hinter dem Auto versteckt stand die Polizei und hat gelasert. Ich war schon ca. 5. Meter von der Situation entfernt, als plötzlich ein Polizist mit der Magliote rumfuchtelt und hinter mir her fuchtelt.


Ich also rechts ran, pack schonmal Papiere aus und denk' nur Scheiße.


Dann hab' Ich mich erstmal gefragt, warum die mich anhalten. Dachte halt AVK.


Kamen dann halt' zu meinem Mopped. Ich zeig' denen die Papiere.

Die schauen sich meine Maschine genau an. Besonders die Reifen haben den Polizisten interessiert, wohl wegen der weißenb Reifenschrift. Dachte wohl die wären nicht zugelassen.

Den Auspuff fand' der auch interessant. Ist aber original.

"Sie wissen, ja, dass hier ein Überholverbot herrscht. Wir hatten aber keine Möglichkeit sie zu lasern, weil der Abstand zum vorigen Auto zu klein war.Kommen sie mal bitte mit zum Bus."


Ich: "Schieben oder Fahren ?!"


"Schieben!"


Nun ja, zu der Zeit ca. 14 Stoßgebete gen Himmel gesendet.


Dann im Bus:


"Ja, Straßenverkehrsamt Mettmann, Ich stelle hiermit Anzeige gegen sie wegen Überholens im Überholverbot."



Nun ja, hab ihn gefragt wie das mit Strafen aussieht. Er meinte ein Busgeld in Höhe von 60 € (oder) so + Bearbeitungsgebühr von 36 €. Und 1-3 Punkte.

Ich natürlich erstmal geschluckt. er meinte das wäre früher mit DM noch teurer.


Ich: "Also kein T€uro ?!"


Er wurde dann auch immer freundlicher, meinte der Einzelhandel würde das schon so machen, und der Staat beschwert sich drüber, also könnte er das nicht auch noch so halten.

Das einzige, was halt abschrecken würde wäre halt Geld und halt Punkte.



er hat mich dann noch gefragt ob das die erste Anzeige war.


Ich:"Naja, bis jetzt habe Ich nur anzeigen gestellt...=)"

Habe ihn noch gefragt ob es sein könne, dass das Verfahren eingestellt wird.


Er meinte, nein, Geld müsse Ich auf jeden Fall damit rechenen müsse, dass Ich das bezahlen müsse.

Er hat wohl nicht verstanden, dass es mir nicht um Geld geht, sondern um Punkte.

Er meinte, es könne sein, dass Ich vielleicht eine Führerschein Sperre bekommen könnte.

Dann meinte er, Ich könne wieder fahren, der Brief würde in ca. 6-8 Wochen im Briefkasten liegen.

Und Ich könnte dann noch Einspruch einlegen.

Ich:" Naja, hat wohl keinen Sinn. Davorne scheint ja ein Schild zu stehen dass man hier nicht überholen darf."


Er hat nur milde gelächelt und Ja gesagt.

Zu dem Zeitpunkt war Ich sehr nervös und eher eingeschüchtert und habe mir gedacht, nun ja, sagste jetzt mal nix und hast noch ne große Klappe, dann wird der nachher noch ärgerlich.



Was soll ich tun ?! Was erwartet mich ?!
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2

Dienstag, 10. September 2002, 22:04

hast noch probezeit ??

wenn ja.... pech gehabt... nachschulung....

hab auch scho 3 punkte... nahja....
lass dir den spass am mopped fahrn ned verderben....
(mich hats irgendwie runtergezogen)....

tschoe
scheiss Staat.....! :evil: :evil: :evil: :evil: X( X( X(
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3

Dienstag, 10. September 2002, 22:08

hm kagge du hättest sagen sollen war ein ausweichmanöver weil der stark gebremst hat und du net aufgepasst hast oder sowas jetz is zu spät es sei denn du hast sau glück wahrscheins aber net
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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Kwailo

unregistriert

4

Dienstag, 10. September 2002, 22:09

Ja, Probezeit.


Aber das komische ist, ein KUmopel von mir hat auch einen Punkt und damals noch 136 DM und er musste gar nix machen, war vor ca. einem Jahr.



Kann die anzeige wegen ersttäter ned fallengelassen werden ?!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kwailo« (10. September 2002, 22:12)

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5

Dienstag, 10. September 2002, 22:32

War da nur ein Schild, dass das Überholen verbietet oder auch eine durchgezogener Strich. Falls da nur das Schild war, hast du Glück gehabt. Ich hab in der Fahrschule gelernt, das Überholverbot nicht für einspurige Fahrzeuge gilt. Diese dürfen Überholen und auch überholt werden.
Mit freundlichen Grüssen der mächtigen Moped-Gang Hebbe
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6

Dienstag, 10. September 2002, 22:34

stimmt aber ich denk mal war durchgezogen oder wenn da ne einmündung ist
ja genau ihr seid alle so derb schlau

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »taffer Manfred« (10. September 2002, 22:36)

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Kwailo

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7

Dienstag, 10. September 2002, 22:47

nein, war nicht durchgezogen
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8

Dienstag, 10. September 2002, 22:48

hmm, heute hat nen kumpel fürn Führerschein inne Schule gelernt, der meinte, dass Motorräder im Überholverbot überholt werden dürfen, aber net andersrum.
Kann das einer bestätigen? Naja, hilft ihm auch net weiter....
Was kommt auf dich zu: Ich denke mal wie bei mir, ich war innerorts 28 km/h zu schnell: 3 Punkte, Aufbauseminar (500 DM) + 70 DM Bearbeitungsgebühr + 160 DM Bußgeld.
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9

Dienstag, 10. September 2002, 23:01

hm hör dich mal bei www.radarfalle.de um wie das dann aussieht kannst ja einspruch dann einlegen
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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Kwailo

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10

Dienstag, 10. September 2002, 23:02

Ich denke Ich muss zur NAchschulung und die Probezeit wird verlängert...


Quelle:

http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html


Führerschein auf Probe oder "Der Tanz auf dem rohen Ei"

Weitere Fahrtipps

Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 €, der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €. Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Im Anschluß muß noch eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.
Als A-Verstöße gelten:

Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot
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11

Mittwoch, 11. September 2002, 10:52

Wenn du dann aber deine Anzeige bekommst würde ich einspruch einlegen und denen eben sagen, dass du ausweichen musstest. Kann ja sein, dass es sie milde stimmt *g*.
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12

Mittwoch, 11. September 2002, 12:01

WArum hast du nicht auf Mitleidstour gemacht.....Herr Oberkomissar XXX das Auto vor mir hat so schnell gebremst und ich war kurz abgelenkt und habe zu spät reagiert da ich es nicht drauf ankommen lassen wolte (mit Freundin hinten drauf) bin ich ausgewiechen....blA bla bla.....das ganz schön verpackt und glaubwürdig geschildert und es hätte geklappt....vielleicht....Es könnte natürlicha uch nach hinten losgehen ;-)


<<Ich hab in der Fahrschule gelernt, das Überholverbot nicht für einspurige Fahrzeuge gilt. Diese dürfen Überholen und auch überholt werden.>> Regea

Da hast du anscheinend was verwechselt oder falsch interpretiert....Das Schild mit dem roten und schwarzen Auto in nem roten Kreis (also das Überholverbotsschild) hat einen andere Bedeutung.Rotes Auto steht für alle Fahrzeuge,schwarzes Auto steht für alle mehrspurigen Fahrzeuge (also quasi Autos,Lkws etc)...also bedeutet das Schild das man keine mehrspurige Fzg überholen darf egal ob mit Motorrad oder Auto.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (11. September 2002, 14:15)

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13

Mittwoch, 11. September 2002, 13:47

Also ich glaube, daß so etwas nie nach hinten losgeht, schlimmstenfalls nützt es nichts. Ich habe mir auf die Tour einmal eine Strafe erspart, wo ich einem Polizeifahrzeug die Vorfahrt genommen habe. Der Polizist hat es gefressen, und ich habe nicht einmal was bezahlt.
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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14

Mittwoch, 11. September 2002, 15:57

Ich bin mir sehr sicher das meine Behauptung der Wahrheit entspricht.
Mit freundlichen Grüssen der mächtigen Moped-Gang Hebbe
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Kwailo

unregistriert

15

Mittwoch, 11. September 2002, 16:06

So Leute, werde wohl Berufung einlegen !


ich war gerade nochmal da. Da ist keine Überholverbotsschild.


Nur ein Ortsschild, aber die Gegend sieht halt wie ausserorts aus.


Ich bin davor schon ca. 400mm hinter dem mit ca.55 km/h hergetuckert. Dann leuchten auf einmal die fetten Bremsleuchten von so einem Kangoo da vor mir auf, Ich denke nur, will der einbiegen ?! Der wurde halt immer langsamer. 50, dann 40, und dann bin Ich vorbei. Ich habe die Polizei auch nicht gesehen, der Kangoo hat mir die Sicht versperrt.


Zudem hatte Ich halt Angst, weil die Bremsen ja sowieso schon kacke an der KMX ansprechen, und dann noch zu zweit, da riskiere Ich kein Bremsmanöver.


Was sagt ihr ?!
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