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chicko

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16

Mittwoch, 11. September 2002, 16:14

zeigs ihm Tiger
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Kwailo

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17

Mittwoch, 11. September 2002, 16:22

miaaaaaaaaaaaaaaaaaaauuuuuuuu.... *fauch*
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Bike: fahrrad yo man

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18

Mittwoch, 11. September 2002, 16:23

wenn da eh kein schild ist isses ja egal überholen is doch net verboten innerorts oder
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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Kwailo

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19

Mittwoch, 11. September 2002, 16:33

War nur einspurig, deswegen schon denke Ich.
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Kwailo

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20

Mittwoch, 11. September 2002, 16:57

WIE LANGE KANN MAN BERUFUNG EINLEGEN ?!
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21

Mittwoch, 11. September 2002, 16:58

musst erstmal kommen bis was kommt dann kannst du

sicher das innerorts überholverbot ist?
ich hab gfrad mal kurz gesucht da steht immer nur was von innerorts rechts deshalb denk ich net und wär mir auch net geläufig daß innerorts generelles überholverbot ist da es ja innerorts auch durchgezogene sowie gestrichelte linien gibt
ja genau ihr seid alle so derb schlau

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »taffer Manfred« (11. September 2002, 17:00)

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Kwailo

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22

Mittwoch, 11. September 2002, 17:29

Ich suche auch schon die ganze Zeit. Überholverbot wurde aber aufgehoben.

Nur weiß Ich ned ob das Ortsschild vor oder nach der Aufhebung stand.



Jedenfalls habe Ich gerade auf www.fahrschule.de die StvO durchgesehen und bin auf Paragraph 5 gestoßen:


§ 5 - Überholen

(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Fahrer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

------------------------

Also, schaut euch mal Punkt 1 an (unterstrichen und fett). Da ist von Verkehrsschilder 276,277 die Rede. Das sind folgende:


276

und


277



Also herrscht wohl nur bei diesen beiden ein allgemeines Überholverbot.

Aber 276 wurde ja aufgehoben, bevor Ich 'überholt' habe.

Und ansonsten gelten zum Überholverbot halt obenstehende Regeln. aber da steht nichts von innerorts.
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Kwailo

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23

Mittwoch, 11. September 2002, 17:35

Habe soeben mit meinem Vater gesprochen, und er meinte innerorts dürfe man überholen.


Also wenn Ich mich nicht wirklich arg verguckt habe, haben die mich zu Unrecht beschuldigt. Ich werde mir die Straße gleich nochmal ansehen.

Vielleicht hat der Polizist die Anzeige auch zerrissen nachdem Ich da weggefahren bin, weil er gemerkt hat, dass er nur Müll gelabert hat.
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24

Mittwoch, 11. September 2002, 18:11

wenn da tatsächlich Überholverbot aufgehoben wurde dann würd ich auf jeden Fall, sobald die Anzeige kommt (falls sie überhaupt kommt), Einspruch erheben :-)

Ich hätte da au überholt...wenn der auch so lahm fährt... :rolleyes:
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Mittwoch, 11. September 2002, 21:29

...Jo, jedenfalls isses immer scheisse, während der Fahrt mitm Sozius zu reden, deswegen wär ich schon paar Mal um Haaresbreite in Autos reingeknallt :D :rolleyes:
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26

Mittwoch, 11. September 2002, 22:04

noch scheisserer is währen der fahrt geilen tussen hinterherzugucken boah war des knapp schon 2 mal mein einzigster fahrfehler aber ich kanns net lassen :D
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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Kwailo

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27

Mittwoch, 11. September 2002, 23:04

So, da war definitiv kein Überhol verbot !


Es wurde ca. 200m vorher aufgehoben und hat 200m nach dem Laserstand wieder angefangen, also durfte Ich überholen, und Ich war auf einer Vorfahrtsstraße und war ned zu schnell, noch war meine Karre irgendwie falsch... :-)




Also sollen die mir mal schreiben !



Nun ja, es war ja so, der Polizist hat mich rausgewunken, ist dann zum Laserding, war recht aufgebracht und hat dann gemerkt, dass die Messung nicht gemacht werden konnte.

Kennt ja Polizisten, Tatendrang im Überfluss. Nun ja, jetzt weiß Ich es ja besser.
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28

Mittwoch, 11. September 2002, 23:15

perfekt :D
ja genau ihr seid alle so derb schlau
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Kwailo

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29

Mittwoch, 11. September 2002, 23:31

:D
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