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Bike: Suzuki SV 650 S

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1

Saturday, September 28th 2002, 4:25pm

Führerscheinfrage

Mit 18 kann man ja den A Führerschein machen ! Gibts da dann irgendwelche Eingrenzungen oder so ? Oder kann ich gleich mit den dicksten Maschinen rumfahren ? Weil en Kumpel von mir hat gemeint das es Einschränkungen gibt und das man erst mit 21 ALLE Motorräder fahrn darf...stimmt nicht,oder ??

?(
Viele sagen weil ich nich mehr NSR fahr soll ich mich umbenennen, ich finde "umbe" ist ein doofer Name!
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2

Saturday, September 28th 2002, 4:35pm

bei Erwerb von A(nicht direkt) erst 34 PS bei nem gewissen Gewichts/Leistungs-verhältnis zwei Jahre lang.

bei a-direkt (erst ab 25 jahre möglich) alle mofas
Niveau ist keine Hautcreme :)45
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3

Saturday, September 28th 2002, 4:36pm

Wenn man den A schein mit 18 macht bekommt man zunächst den A beschränkt Schein mit dem darfst du Motorräder mit unbegrenzt großem Hubraum fahren jedoch muss das Motorrad auf max 34PS gedrosselt sein und gleichzeitig ein bestimmtes Leistung/Gewicht Verhältniss erfüllen!Nach 2 Jahren darfst au alle Maschinen fahren dein Führerschein heisst jetzt A.Man kann auch direkt einsteigen das geht aber erst ab einem Alter von 25 Jahren dann darf man von Anfang an alle Maschinen fahren (ohne 2 Jahre "gedrosseltfahrenzeit")

This post has been edited 1 times, last edit by "Zamar" (Sep 28th 2002, 4:37pm)

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4

Saturday, September 28th 2002, 4:36pm

Stimmt!!! Es gibt Eingrenzungen!!! Du darfst nit mehr als 34PS und nit mehr als 0,16 kW / kg haben.
Das gilt bis 2 Jahre nach erhalt des Führerscheins. Also bis 20.
Mfg Blubbla
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5

Saturday, September 28th 2002, 5:00pm

und wie siehts aus wenn ich schon 2 Jahre gedrosselt mim A1 rumfahr ?

?(
Viele sagen weil ich nich mehr NSR fahr soll ich mich umbenennen, ich finde "umbe" ist ein doofer Name!
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6

Saturday, September 28th 2002, 5:14pm

A1 zählt nicht, dann musst nur weniger Theorie & Praxis machen.
"@ patrick ich meint damit eigentlich dicke autos wie BMW,Audi,Porsche und nich son gammelpolo"
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7

Saturday, September 28th 2002, 5:32pm

aber wenn ich den A mache und dann 2 jahre mit meiner NSR weiterfahr bis ich 20 bin also halt offen dann, dann gilt das au oder ?
Viele sagen weil ich nich mehr NSR fahr soll ich mich umbenennen, ich finde "umbe" ist ein doofer Name!
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8

Saturday, September 28th 2002, 6:13pm

Du kannst in der Zeit auch ein Fahrrad fahren, es geht nur drum das du den Lappen 2 Jahre besitzt. (afaik)
"@ patrick ich meint damit eigentlich dicke autos wie BMW,Audi,Porsche und nich son gammelpolo"
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Snoggy

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9

Saturday, September 28th 2002, 7:37pm

Ah, hab da auch ne führerscheinfrage (wollt net extra n thread aufmachen):

Wenn man jetzt n 50er Lappen macht, darf man da die alten 50 Roller und mopeds, die halt noch ihre 80 und so laufen, fahren??
Net, oder?
Weil eine aus meiner Klasse hat gestern behauptet, dass man das darf und sie sich halt n roller von vor 94 (ab da durften 50 er nur noch 45 laufen)!

Thx für eure antworten!

This post has been edited 1 times, last edit by "Snoggy" (Sep 28th 2002, 7:38pm)

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Odysseus

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10

Saturday, September 28th 2002, 7:49pm

45 is 45. alles was schneller is müsste normalerweise gedrosselt werden.
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11

Saturday, September 28th 2002, 9:17pm

"Weil eine aus meiner Klasse hat gestern behauptet, dass man das darf und sie sich halt n roller von vor 94 (ab da durften 50 er nur noch 45 laufen)!"
Laut StVo dürfen die DDR Roller (die waren recht schnell) nicht mehr mit Klasse M gefahren werden! Das ist dann gleich als würdest du ohne Nummernschild (= Versicherung) sowie Führerschein fahren und kann bös ins Auge gehen...


Übrigens sind die wo sich neue Roller kaufen auch dumm dran: Die müssen auf 45 km/h abriegeln, die alten durften 50 und fahren alle 60; die neuen sind meist elektr. gedrosselt und bremsen sogar bergab...!





Grüße
Scoox
"@ patrick ich meint damit eigentlich dicke autos wie BMW,Audi,Porsche und nich son gammelpolo"
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12

Saturday, September 28th 2002, 9:36pm

Und wie ist das mit der Probezeit?
Wenn man A1 hat und mit 18 A und B macht, hat man trotzdem nochmal 2 Jahre Probezeit oder?!?!?! ?(
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Odysseus

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13

Saturday, September 28th 2002, 9:39pm

nö, meine is vor 8 tagen abgelaufen. wenne prüfung machst macht der prüfer notizen über eine "anderung der probezeit", soll heissen, dass du mit dem neuen führerschein am xxxten probezeit zu ende hast.
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14

Saturday, September 28th 2002, 9:43pm

Quoted

Original von Odysseus
nö, meine is vor 8 tagen abgelaufen. wenne prüfung machst macht der prüfer notizen über eine "anderung der probezeit", soll heissen, dass du mit dem neuen führerschein am xxxten probezeit zu ende hast.


also legt der Prüfer fest ob und wie lange du nochmal eine Probezeit hast?

hab echt keine Ahnung, sorry...
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Odysseus

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15

Saturday, September 28th 2002, 9:49pm

ne, du zeigst ihm deinen a1 fs und er schreibt auf, wann du ihn 2 jahre gehabt haben wirst und das wird dann in deinen daten gespeichert. steht nicht auf dem führerschein, kriegst auch keinen brief oder so, du bist einfach fertig damit ;)
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