Mittwoch, 30. April 2025, 14:54 UTC+2
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Zitat
Original von Two-Stroke
Naja . . .
Wie ist dieser Satz zu verstehen ?
Zitat
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.
Hmmmm . . .
edit: Ich hab jetzt noch mal bei einigen Seiten nachgeguckt und die Zitiren alle gleich !
Das heisst dann wohl . . . BLINKER AB !
Hier z.B.
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/…zo/stvzo_54.htm
Joker
unregistriert
Zitat
Sei beruhigt, ich hab grad bei der Polizeidienststelle Stuttgart angerufen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joker« (10. Oktober 2002, 16:42)
Two-Stroke
unregistriert
Zitat
Original von PureEvil
Blinker sollte man alleine schon aus eigener Vernunft dranhaben und net weils vorgeschrieben ist. Im Gelände versteh ich dat ja aber auffer Straße finde ich dat zum kotzen
Zitat
Original von Racing
*lol* ahso... das heisst das du mit 140km/h an der ampel/kreuzung abbiegst bzw mit 140km/h auf ne kreuzung drauf zu fährst???
*lol*
Du bist nur ferdich
Zitat
Original von Joker
rofl...
Ich meine wieso stört sie das nicht... hab weniger als 2 sicher! hab mich vertippt
Zitat
Sei beruhigt, ich hab grad bei der Polizeidienststelle Stuttgart angerufen
LoL... wer sagt überhaupt das ich in Stuttgart lebe?![]()
Zitat
alter . wenn ich schon meinen kollegen hier in mainz von dir erzähle ,[...] dann brettern die erst mich und suchen dich dann danach per großfahndung alter