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Odysseus

unregistriert

1

Dienstag, 26. November 2002, 22:19

frage zum TÜV

wenn ich mein fahrzeug zum tüv bringe, sagen wir am 5. juli, und tüv ist gültig bis zum 31. (30?). wenn ich nun am 5. juli nicht durch den tüv komme, muss mich der kerl vom tüv aber trotzdem bis zum 31. fahren lassen, oder darf der sagen fahrzeug muss stillgelegt werden bis die reperaturen gemacht sind?
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

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2

Dienstag, 26. November 2002, 23:45

das kann er machen!
soweit ich weiss!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pamp« (26. November 2002, 23:45)

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Matthias

unregistriert

3

Mittwoch, 27. November 2002, 16:23

Also also wenn der TÜV bis 31. Juli geht, dann darfst du auch noch solange fahren. Kannst auch länger fahren. Ich hab meinen TÜV um 2 Monate überzogen gehabt, war überhaupt kein Problem. Aber stilllegen darf der TÜV soviel ich weiß nichts.
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4

Mittwoch, 27. November 2002, 19:16

Zitat

Original von Ironsnatch
Also also wenn der TÜV bis 31. Juli geht, dann darfst du auch noch solange fahren. Kannst auch länger fahren. Ich hab meinen TÜV um 2 Monate überzogen gehabt, war überhaupt kein Problem. Aber stilllegen darf der TÜV soviel ich weiß nichts.


dann ruft er die nächste polizei dienststelle an die können das!
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5

Mittwoch, 27. November 2002, 22:38

ich muss noch diesen Monat zum TÜV.
Wenn ich es nicht schaffe gibt es also keinen Ärger???
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6

Donnerstag, 28. November 2002, 01:39

nein aber man darf nur 2 monate überziehen udn seit einandhalb jahren ist es so das die plakette dann nur wieder bis zu dem monat gilt wo die vorherige abgelaufen ist vorher hat man die plakette bis zu dem monat gekriegt wo man hingefahren ist!
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NEMESIS

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7

Freitag, 29. November 2002, 13:47

Der Tüv hat definitiv NULL mit der Polizei zu tun.
Das sind auchn ur scheiss normale menschen, bau dir keinen stress. Ich kenn echt niemanden der glei die bullerei anruft, dem ist das doch scheiss egal , der bekommt nix dafür warum sollte er sich die mühe machen.
Nur kein stress!!!!!!!!
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