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webkid

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1

Sunday, December 1st 2002, 4:56pm

Gesetzeslage

Hi,

nur mal angenommen Person A hält sich nicht an die Geschwindigkeit und fährt mit etwa 50 km/h zu schnell durch eine Straße. Dazu kommt noch, dass diese Person auch in dieser Straße arbeitet.

Person B sieht Person A und notiert sich das Kennzeichen und macht eine Anzeige.

Person A bekommt als Halter des Fahrzeuges die Anzeige. Wie verhält sich Person A, um straffrei auszugehen?

Zu sagen, dass Person A nicht gefahren sei, ist insofern problematisch, als dass Person A dort auch arbeitet und folglich einen Grund hätte, dort hinzufahren.

Wie ist das allerdings mit der Geschwindigkeit? Kann Person A behaupten, sie habe sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen gehalten? Neben dem Anzeigenerstatter gibt es weitere Zeuge, die Person A beim Fahren gesehen haben. Dokumente über die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit gibt es allerdings nicht.

EDIT: Ich bitte um eine vollkommen emotionsfreie Diskussion und folglich solltet ihr euch Beiträge wie "Geschieht ihm recht etc." verkneifen. Bitte nur die Gesetzeslage und die Möglichkeiten.

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Chris_RS

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Location: Lemgo

2

Sunday, December 1st 2002, 4:57pm

da sie dir nicht nachweisen wie schnell du gefahren bist, müssen sich die zeugen halt getäuscht haben :rolleyes:
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webkid

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3

Sunday, December 1st 2002, 5:06pm

Quoted

Original von Chris_RS
da sie dir nicht nachweisen wie schnell du gefahren bist, müssen sich die zeugen halt getäuscht haben :rolleyes:


Erstmal Danke für deine Antwort, aber wie sollte Person A das den anderen klarmachen?

Einfach sagen, dass sie sich an die Beschränkungen gehalten hat, oder dass sie nicht weiss, wie schnell sie gefahren ist?

Kommt man überhaupt gegen so viele Zeugen an, auch wenn es keine Dokumente gibt?

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Bike: Aprilia RS 125

4

Sunday, December 1st 2002, 5:09pm

Auf alles mit Nein antworten, das ist Aussage gegen Aussage. Sag einfach die ganze Zeit:
"Nein, da müssen sie sich getäuscht haben!"
"Nein, da müssen sie sich getäuscht haben!"
"Nein, da müssen sie sich getäuscht haben!"
"Nein, da müssen sie sich getäuscht haben!"
"Nein, da müssen sie sich getäuscht haben!"
"Nein, da müssen sie sich getäuscht haben!"

Dann können die dir gar nichts.
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webkid

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5

Sunday, December 1st 2002, 5:14pm

Aber ist das überhaupt noch "Aussage gegen Aussage", wenn es Zeugen (mehrere also) gegen Person A gibt?

Person A wird seinen Fahrstil mal wieder etwas kultivieren müssen. 180ccm aus einem 2T-Motor sind kein Grund zum Rasen. X( X(
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Location: Nürnberg

6

Sunday, December 1st 2002, 6:01pm

blos wie wollen die "zeugen" wissen wie schnell er gefahren ist?
schließlich konnt er ja aufn tacho schauen die anderen ja aber nicht!
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"
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Bike: Aprilia RS 125

7

Sunday, December 1st 2002, 6:20pm

jap, sag halt du warst nur etwa 10 km/h zu schnell, dann sagn die "ne 40 zu schnell" dann bekommste strafe wegen 25 km/h zu schnell, das isn busgeld, ohne punkte und gut is.
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webkid

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8

Sunday, December 1st 2002, 6:32pm

Quoted

Original von ty@RS125
dann bekommste strafe wegen 25 km/h zu schnell, das isn busgeld, ohne punkte und gut is.



25 km/h sind ein bußgeld, japp, das gibt punkte, ne nachschulung und nix wär gut ;)

@ pamp: guter einwand. was zählt jetzt mehr, die vielen zeugen und ihre "einschätzung", oder meine aussage?
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Location: Reinbek

9

Sunday, December 1st 2002, 6:33pm

Also wegen zu hoher Geschwindigkeit kann keiner so einfach was behaupten, das geht nicht. Was anderes ist die Fahrerbeschreibung, wenn 2 Zeugen Person A gesehen haben wollen, sollte Person A sofort eine Gegenanzeige wegen Verleumdung machen, damit geht die Sache meistens nach hinten (sprich nach Person B und C) los. In der Regel wird so ein Verfahren eingestellt, aus Mangel an Beweisen zudem Person A auch ein Alibi an einem ganz anderen Ort haben kann.
Nix ist widerlicher als private Möchtegernpolizisten (würg)
Grüße Heinz
Ein Mensch ohne Ecken und Kanten ist wie ein Reifen ohne Profil nicht belastbar. 8)

http://www.hpawelzik.de
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webkid

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10

Sunday, December 1st 2002, 6:59pm

Quoted

Original von hpawelzik
Nix ist widerlicher als private Möchtegernpolizisten (würg)


... in diesem Fall Lehrer an einer Schule.
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webkid

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11

Sunday, December 1st 2002, 7:05pm

Also wir halten fest:

Privat-Person macht eine Anzeige gegen eine andere wegen Geschwindigkeitsübertretung und hat keinerlei Beweise und nichts weiteres, bis auf ein paar Zeugen.

Dem "Täter" wird nix passieren?

Kann man das so stehenlassen?
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Location: Strausberg bei Berlin

12

Sunday, December 1st 2002, 7:07pm

ach du scheisse die würde ich mir aber...naja siehts se ja jeden tag, blabla persönliche abneigung weil im unterricht aufgefallen, blabla will mir was anhängen ;-) ;) ;) alles klart?
AB SOFORT, SUCHE:TZR oder NSR zum Aufbauen Einzige Kriterien: Komplett und laufender Motor
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webkid

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13

Sunday, December 1st 2002, 7:21pm

Quoted

Original von ThaMan
blabla persönliche abneigung weil im unterricht aufgefallen, blabla will mir was anhängen ;-) ;) ;) alles klart?


wenn nix mehr geht... YEAR :D
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Date of registration: Sep 18th 2002

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Bike: Daelim VT 125

Location: Reinbek

14

Sunday, December 1st 2002, 7:42pm

Quoted

Original von webkid

Quoted

Original von hpawelzik
Nix ist widerlicher als private Möchtegernpolizisten (würg)


... in diesem Fall Lehrer an einer Schule.


So ein Schei... wir haben schon genug Oberlehrer im Strassenverkehr es ist zum auswachsen. Person A sollte sich einen Rechtsanwalt nehmen und wegen Verleumdung klagen, damit dieser Oberlehrer mal einen auf den Sack bekommt.
Ein Mensch ohne Ecken und Kanten ist wie ein Reifen ohne Profil nicht belastbar. 8)

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TheChris

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Bike: kein 2-rad-scheiss

15

Sunday, December 1st 2002, 7:43pm

ja toll die müssen dir das NACHWEISEN
also brauchste keine angst zu haben...

zeugen können auch nicht genaue geschwindigkeiten schätzen
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