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sleepwalker

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1

Samstag, 17. Mai 2003, 11:43

Legale Unterbodenbeleuchtung

Tja, wer glaubt's?? (ich).

Es ist jetzt tatsächlich möglich eine legale Unterbodenbeleuchtung einzubauen. Auch Strobos kann man sich hinkleben.

Und zwar verkaufen einige Shops Neon-Röhren mit einem E-Zertifikat.
Dieses besagt, dass man dieses Gerät einbauen darf und es in das vorhandene 12 V Bordnet anschließen darf.

Nicht nur innnen bei Autos sind diese erlaubt, sondern auch außerhalb wenn man den Unterboden beleuchten will. Neuerdings werden diese als Austiegsleuchten tituliert.

Das heißt jetzt noch nicht gleich, dass man die ganze Zeit mit eingeschalteter Beleuchtung rumfahren darf.
Aber das erlaubt, dass man sich Neon-Röhren dran hauen darf wie man will. Können Bullen kommen und nix sagen. Wenn sie euch jedoch erwischen wenn sie an sind, dann kommt es auf den Bullen drauf an und auf eure Überzeugungskraft.

Am 1. 1. 2003 wurde festgelegt, dass die Dinger weder verboten noch erlaubt sind. In der StVo steht nichts dergleichen drin, von daher "muss man es mit seinem Gewissen vereinbaren" wie mir am telefon gesagt wurde.
Wenn's dumm kommt muss man paar € zahlen, wenn nicht, kann man lediglich mit einer mündlichen Verwarnung weiterfahren.
Abbauen muss man sie NIE, selbst wenn es der Bulle verlangt. Man bekommt auch keine Mängelkarte und muss zum TÜV.

Es gibt auch Shops bei denen steht das mit dem Zertifikat dabei, ist aber nicht der Fall (aufpassen).
Das E-Zertifikat sieht wie folgt aus. Es steht auf der Packung irgendwo ein Vermerk. Deshalb diese gut aufbewaren. Ich mach'n Foto von und nehme es immer mit (Bullen).

Ein Shop mit dem ich telefoniert habe und die das E-Zertifikat haben:
http://www.merlin-shopping.de

ps: ich übernehme keine Verantwortung für Probs mit bullen oder weiß der Geier und so....
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sleepwalker

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2

Sonntag, 18. Mai 2003, 10:55

Ach ja, ich hab' noch vergessen zu sagen, dass man im Stand, wenn der Motor aus ist, sogar auf öffentlichen Straßen etc. die Beleuchtung anschalten darf, z.B. vor den Bullen :daumen:
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3

Sonntag, 18. Mai 2003, 23:39

du darfst soviel beleuchtung ranbauen wie du willst.. muss nur seperat geschaltet sein und nur auf Parkplätzen oder wenn du halt irgendwo parkst. nicht während der fahrt
BÖHSE ONKELZ Loreley 18./19.07.2003
ICH WAR DABEI

und es war geil
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sleepwalker

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4

Montag, 19. Mai 2003, 10:53

Zitat

Original von Martin Held
du darfst soviel beleuchtung ranbauen wie du willst.. muss nur seperat geschaltet sein und nur auf Parkplätzen oder wenn du halt irgendwo parkst. nicht während der fahrt


falsch.
du darfst nicht einfach zeuchs ohne zulassung an deine karre bauen.
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5

Montag, 19. Mai 2003, 12:12

doch darf man man darf auch neonröhren ohne e-nummer unters auto0 baun allerdings darf man damit nicht fahren sondern halt nur im stand also cih wei´ß nicht was es dir dan brgt das da ne e-nummer drauf ist und ich glaub auch net das da irgendein polizist unter dein auto kriecht um nach ner e-nummer zu suchen
:)63 Skate Or Die :)63
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sleepwalker

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6

Montag, 19. Mai 2003, 12:50

sag mal habt ihr das nicht durchgelesen? wieso habe ich das denn geschrieben???

du darfst keine normale röhre anbringen. auch nicht an autos.

nur wenn diese das e-zertifikat besitzen ist es dir gestattet. wenn sie dich mit ner beleuchtung anhalten, können sie verlangen, dass du sie abmontierst, weil man so röhren nunmal nicht anbringen darf.

bei denen mit e-zertifkat können sie garnix. kannste sie vor ihnen anmachen.

und dieses e-zertifikat steht nicht auf den röhren du schlaumeier.
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7

Montag, 19. Mai 2003, 15:25

genau so stimmt es, wie es Sleepwalker sagt!
Du darfst dir auch kein Nebelhorn ohne E-Prüfzeichen dir dranbauen, und dann sagen, du benutzt es nur im Stand...
Alle Teile, die an einem KFZ angebaut sind, müssen geprüft worden sein --->E-Prüfzeichen!


Greetz Andi
Warum schnell fahren? Rasen reicht doch! :D :evil::D
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Tony Montana

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8

Montag, 19. Mai 2003, 15:41

war das net so, das ich es anbauen darf, nur benutzen darf ich es net...genauso wie mit NOS...darfste drin habne, aber net angeschlossen.
Ich ging die Treppe rauf und sah,
dort einen Mann der war nicht da.
Er war auch heute nicht mehr dort...
ich wollt, ich wollt er ginge fort
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ApriliaWorld

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9

Montag, 19. Mai 2003, 16:03

Zitat

Original von Tony Montana
war das net so, das ich es anbauen darf, nur benutzen darf ich es net...genauso wie mit NOS...darfste drin habne, aber net angeschlossen.


Es muss alles geprüft sein damit man keinen anderen Gefährdet. Wenn es Schornsteine zum Anbau mit E-Zeichen geben würde könntest du dir auch einen auf den Tank bauen. Aber es gibt "leider" keine und deshalb geht das nicht ;)Wenn der Runterfällt und einen auf der Autobahn abschießt ist das ja gefährlich

War etwas übertrieben das Beispiel aber es dient ja nur zur veranschaulichung
Niveau ist keine Handcreme :!:

www.vln.de - Der Kampf in der Grünen Hölle

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sleepwalker

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10

Montag, 19. Mai 2003, 17:15

jop, der schön gesagt :)

das dachten viele, dass man sich ne ubb dranbauen darf. aber wenn man angehalten wurde, tagsüber, wo sie noch aus war, da kamen einige ziemlich ins staunen als sie probleme bekamen.

mit den e-geprüften röhren gibt es (fast) keine probleme mehr.

müsste man rein theoretisch sogar über den tüv kommen.
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11

Montag, 19. Mai 2003, 22:15

hast schon recht aber was is dann mit den lampen kappen(die kondome für die standlichter) die sind auch mit nem e zeichen geprüft und trotzdem in D verboten. ich glaub hier in D darfste nur mit nem E3 Prüfzeichen fahren oder irgendwie so...keine ahnung.
BÖHSE ONKELZ Loreley 18./19.07.2003
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12

Montag, 19. Mai 2003, 23:27

ab wann ist ein teil denn eigentlich am moped MONTIERT?
gibt es da irgend ne feste regelung??
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sleepwalker

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13

Dienstag, 20. Mai 2003, 13:46

lol, sobald es irgendwie am moped hängt "und mit dem bordnetz angeschlossen ist".

ehm, das problem bei den kappen ist das.

du brauchst ein standlicht in gelb/weiß. Wenn du die kappen drauf hast, hast du kein standlicht mehr.
hättest du 2x dein standlicht, ein z.b. blaues mit e-zertifikat und ein weißes originales, darfst du mit rumfahren.

normale neonröhren haben aber noch nicht einmal ein e-zertifikat, deshalb darfste die erst garnicht ranbauen.
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14

Dienstag, 20. Mai 2003, 16:54

Also nochmal was zu dem thema neons :

Man darf diese einbauen bei einem auto dies aber nur als ausstiegs beleuchtung ( wenn die türen aufgehen gehn die neons an ein schalter muss seperat im motorraum sein ) nachdem du dies vom tüv abnehmen lassen hasst legst du dir nen schalter unaufällig in den innenraum ...... jetzt soll mal n bull versuchen dich zu verarscehn so is es eingetragen vom tüv :D ( geht echt )
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sleepwalker

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15

Dienstag, 20. Mai 2003, 19:29

lol, wie geil :D

sag ma, wie ist das eigentlich immer? mit windschild eingetragen, oder beleuchtung eingetragen? Steht da ein Vermerk unten im Fahrzeugschein?

He, ich wenn ich mir den Schalter irgendwo ins Innenleben meiner Karre einbaue, dann noch ein Relais welches Zeitgeschaltet ist, ich zum Tüv renne und meine: eintrage du hampel: des is ne beleuchtung, wenn ich nachts heimkomme, ich die Zündung ausmache, geht es für 20 sekunden an und dann wieder aus.

würde mich ma interessieren ob die das dann eintragen. Dann haste ne fast 100% legale beleuchtung. wäre ja mal fett ^-^

ja aber was anderes.
Die dinger gelten ja auch schon so als Austiegsleuchten, von daher kann dir so'n Bulle eh nix. Die dürfen ja aber während der Fahrt nicht an sein. DA hilft's dir doch auch nix wenn es dir sogar der tüv eintragt? musste trotzdem bußgeld zahlen.
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