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Date of registration: Sep 15th 2002
Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*
Location: Nähe Köln
This post has been edited 1 times, last edit by "Nasses_Wasser" (Jun 29th 2003, 7:30pm)
Deutschlehrer
Date of registration: Sep 5th 2001
Bike: Honda NS125R, Yamaha TZR Belgarda, Honda MT8
Location: Langenfeld(nähe Köln)
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Original von WrEcRoSsEr
Dann sollte ich die Maschine anmachen un er hat dann Vollgas im Leerlauf gegeben! Dann meinte er das Drehmoment wär viel zu stark sie würd garnet abregeln!
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Hab heute nocheinmal einen Bekannten gefragt der auch Polizist ist un der hat mir das bestätigt!Wenn der Bulle mir bös kommen wollte hätte er mich abschleppen lassen können und en Gutachten erstellen lassen können ob mein Fahrzeug legal ist oder net! Das hätte ich dann alles selber zahlen müssen, weil ich es nur damit beweisen könnte!!!!!!!
webkid
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Original von Tristan
Manche blicken's einfach nicht...
Die Karre kann noch so normgemäß gedrosselt sein, wenn sie zu schnell läuft bist du schuld, weil es ein Gesetz gibt, in dem steht, dass der Fahrer und Halter des Fahrzeuges für den Zustand verantwortlich ist.
webkid
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Original von sleepwalker
nene, stimmt schon, dass man nachdrosseln muss.
wird dann teuer, weil, wie du gesagt hast, der tüv dann noch angucken muss etc.
es gab aber glaub ich noch nie einen solchen fall ?!
This post has been edited 1 times, last edit by "webkid" (Jun 29th 2003, 8:59pm)
N!tro
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Original von webkid
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Original von Tristan
Manche blicken's einfach nicht...
Die Karre kann noch so normgemäß gedrosselt sein, wenn sie zu schnell läuft bist du schuld, weil es ein Gesetz gibt, in dem steht, dass der Fahrer und Halter des Fahrzeuges für den Zustand verantwortlich ist.
Du blickst es anscheinend nicht!
Dein Begründungszusammenhang ist falsch.
Fahrer und Halter sind für den verkehrsgerechten Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn dieser gemäß der Eintragungen erfüllt ist, dann fällt das nicht zu Lasten des Fahrers. Ist doch nicht Problem des Fahrers, wenn beim Drosselgutachten geschlampt wird und die Fahrzeuge schneller fahren.
Und die Idioten die dann was von Nachdrosseln labern - was ist das für ein Hirnriss? Das Nachdrosseln müsste wiederum vom TÜV abgenommen werden, da es dafür kein Gutachten gibt etc.
Die Fahrzeuge haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die sich durch die Drosseln ergibt. Diese Drossel ist genehmigt und bescheinigen durch ihr Gutachten, dass die Fahrezeuge nicht schneller als 80 fahren. Tun sie's trotzdem, ist das irrelevant, weil durch das Gutachten trotzdem noch alles der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit entspricht - es wurde schließlich nix verändert.
This post has been edited 1 times, last edit by "spec-mito" (Jun 29th 2003, 9:36pm)
Dittmeyer2K
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Date of registration: Apr 22nd 2002
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Original von webkid
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Original von Tristan
Manche blicken's einfach nicht...
Die Karre kann noch so normgemäß gedrosselt sein, wenn sie zu schnell läuft bist du schuld, weil es ein Gesetz gibt, in dem steht, dass der Fahrer und Halter des Fahrzeuges für den Zustand verantwortlich ist.
Du blickst es anscheinend nicht!
Dein Begründungszusammenhang ist falsch.
Fahrer und Halter sind für den verkehrsgerechten Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Wenn dieser gemäß der Eintragungen erfüllt ist, dann fällt das nicht zu Lasten des Fahrers. Ist doch nicht Problem des Fahrers, wenn beim Drosselgutachten geschlampt wird und die Fahrzeuge schneller fahren.
Und die Idioten die dann was von Nachdrosseln labern - was ist das für ein Hirnriss? Das Nachdrosseln müsste wiederum vom TÜV abgenommen werden, da es dafür kein Gutachten gibt etc.
Die Fahrzeuge haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die sich durch die Drosseln ergibt. Diese Drossel ist genehmigt und bescheinigen durch ihr Gutachten, dass die Fahrezeuge nicht schneller als 80 fahren. Tun sie's trotzdem, ist das irrelevant, weil durch das Gutachten trotzdem noch alles der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit entspricht - es wurde schließlich nix verändert.
lara_selvina
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