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Registrierungsdatum: 19. November 2002

Beiträge: 406

Bike: Honda MBX, MZ 125 SX und Moto Guzzi Nuovo Falcone ´73

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16

Mittwoch, 10. September 2003, 15:58

stimmt, mein alter händler hat das net gemacht...
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Registrierungsdatum: 31. März 2002

Beiträge: 3 247

Bike: Moped wech, jetzt VW Corrado G60

Wohnort: Braunschweig

17

Mittwoch, 10. September 2003, 16:08

also ich bekomme immer ne Honda XR 125... und ich würde lieber nen 125er Roller fahren.....
Wer andern eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.
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Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50

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18

Mittwoch, 10. September 2003, 16:39

Zitat

Original von Tac
stimmt, mein alter händler hat das net gemacht...

Wo ist dann das von dir im Titel des Threads genannte Problem?
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Registrierungsdatum: 19. November 2002

Beiträge: 406

Bike: Honda MBX, MZ 125 SX und Moto Guzzi Nuovo Falcone ´73

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19

Mittwoch, 10. September 2003, 19:00

Der Roller is das Problem
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Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001

Beiträge: 3 322

Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50

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20

Mittwoch, 10. September 2003, 19:12

Du bist schon ein bißchen verwöhnt? Da hast du einen Händler, der dir netterweise gratis ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, was er eigentlich ja gar nicht müßte, und das Einzige, was dir dazu einfällt, ist, daß du dich in einem großen Forum darüber aufregst, daß es nur ein Roller ist, anstatt daß du ihm dafür dankbar bist. Wenn dich das so stört dann geh doch das nächste Mal einfach zu Fuß, oder fahr mit dem Bus. Irgendwie ist es unglaublich, welche Ansprüche ihr Kiddies so ganz selbverständlich stellt.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (10. September 2003, 19:14)

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Registrierungsdatum: 9. April 2003

Beiträge: 635

Bike: Varadero 125

Wohnort: Hessen -> Odenwald

21

Mittwoch, 10. September 2003, 19:29

Macht sowas eigentlich jeder Händler?
Miene Vara müsste nämlich auch wieder zur Inspektion, aber ich kann im Moment net auf n Mopped oder Roller verzichten.
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Jung

Deutschlehrer

Registrierungsdatum: 5. September 2001

Beiträge: 3 081

Bike: Honda NS125R, Yamaha TZR Belgarda, Honda MT8

Wohnort: Langenfeld(nähe Köln)

22

Mittwoch, 10. September 2003, 20:07

wer lesen kann ist ganz klar im vorteil
is it the sadness that makes me hear the music
or is it the music that makes me feel sad ?
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Registrierungsdatum: 14. März 2002

Beiträge: 4 975

Bike: ^^ eliminiert

Wohnort: Bremen

23

Mittwoch, 10. September 2003, 20:07

ne macht eben nicht jeder händler. und wenn man dann mal 3 wochen auf ein ersatzteil warten muss ist es besonders ätzend...
Ich wäre jedenfalls ziemlich froh wenn mir mein händler einen roller geben würde... das ich zumindest nicht mit dem bus fahren müsste.
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Registrierungsdatum: 19. November 2002

Beiträge: 406

Bike: Honda MBX, MZ 125 SX und Moto Guzzi Nuovo Falcone ´73

Wohnort: Borken (Hessen)

24

Donnerstag, 11. September 2003, 09:00

falsch, wenn das fahrzeug mehr als drei tage in der Werkstatt bleibt, is der Händler verpflichtet mir ein gleichwertiges Fahrzeug zu geben...
Ich war bei nem sachverständigem, und der hat mir des so gesagt...

das regt mich nur auf, weil ich jeden morgen 30km zur Arbeit und 50km zur Berufsschule fahren muss...
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Registrierungsdatum: 7. Januar 2003

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Bike: Honda Hornet 600

Wohnort: Schwandorf

25

Donnerstag, 11. September 2003, 18:57

als meine xr 125 so lange nicht kam (extreme lieferzeit)
bekam ich für ein ganzes wochenende einen gedrosselten 125er roller (ging 100 die kiste) und war voll langweilig zu fahren (ich schalte hald lieber)
war übrigends ein Piaggio Skipper 125 2-takt
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Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001

Beiträge: 3 322

Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50

Wohnort: Wien

26

Donnerstag, 11. September 2003, 19:13

Zitat

Original von Tac
falsch, wenn das fahrzeug mehr als drei tage in der Werkstatt bleibt, is der Händler verpflichtet mir ein gleichwertiges Fahrzeug zu geben...
Ich war bei nem sachverständigem, und der hat mir des so gesagt...

Kann ich mir nicht vorstellen, weil das hieße ja wenn du deine Kiste schrottest, und die Reparatur länger als 3 Tage dauert, daß dir der Händler ein Leihfahrzeug zur Verfügung stellen muß?
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Registrierungsdatum: 23. Juli 2003

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Bike: Yamaha TDR 125

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27

Donnerstag, 11. September 2003, 19:19

Zitat

Original von Tac
falsch, wenn das fahrzeug mehr als drei tage in der Werkstatt bleibt, is der Händler verpflichtet mir ein gleichwertiges Fahrzeug zu geben...
Ich war bei nem sachverständigem, und der hat mir des so gesagt...


dürfte wohl nur für den fall zu treffen, dass du unverschuldet in einen unfall verwickelt wirst und die gegnerische partei dem händler das leifahrzeug zahlt ... wenn du kein leihfahrzeug bekommen kannst von deinem händler , bekommst du in diesem fall sogar sogenanntes "ausfallgeld" (bis zu 15€pro Tag) ...
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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Registrierungsdatum: 19. November 2002

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Wohnort: Borken (Hessen)

28

Freitag, 12. September 2003, 09:55

nee, verpflichtet isser nur, wenn du unverschuldet bist, oder die reparatur auf garantie geht...
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