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1

Saturday, October 4th 2003, 6:01pm

Anord. eines Aufbauseminars

Hi @all
hab ein riesen problem! hab heute ein schreiben von der stadt gekriegt, eine anordnung eines aufbauseminars.
vorgeschichte: vor einem 3/4 jahr habe ich in einem überholverbot überholt und wurde von den bullen angehalten :wand: danach bin ich sofort zum anwalt (weil das überholen unwillkürlich war) und der meinte es lohnt sich nicht da widerspruch einzulegen, da ich mehr für seine arbeit bezahlen würde als die strafe. so war das auch ein monat später kam ein brief, 40€ bußgeld und ein point in flensburg, da dachte ich ok die sache wär gegessen. aber jetzt kam der hammerbrief, entweder ich mach ein aufbauseminar oder ich hab meinen lappen weg ;( ausserdem wurde die probezeit um nochmal 2 jahre verlängert X( .
so jetzt meine frage: wie teuer ist so ein aufbauseminar? und lohnt es sich damit zum anwalt zugehen bzw. widerspruch einzulegen? und könnte es nicht sein, dass die sache schon verjährt ist?

please help!
thx im voraus.
:)63 SECOND PLACE IS THE FIRST LOOSER :)63

"Nehmt keine Drogen, seid nicht gewalttätig und habt keinen ungeschützten Sex - überlasst das mir!!!"

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ApriliaWorld

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2

Saturday, October 4th 2003, 6:07pm

Da kannst du nix machen. Überholen im Überholverbot bedeutet einen Punkt. Und ein Punkt bedeutet Nachschulung bzw. Aufbauseminar. Kannst nicht dagegen vorgehen. Dieses "unwillkürlich" ist da auch Wurst. Du hast im Überholverbot überholt und was anderes juckt keinen Arsch von denen. Du kannst auch keinen platt fahren und dann sagen: "sry, wollte ich nicht"
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Cool-T

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3

Saturday, October 4th 2003, 6:07pm

hi also ein aufbauseminar macht man doch in der fahrschule und das ist nicht billiger als ne theoriestunde. musst mal in deinen fahrschulausbildungsvertrag schaun. ich hab selber schonmal wegen falschparkens ein schreiben angefertigt und der stadt berlin mit einem anwalt gedroht, kannste vergessen ist wirklich so wie du oben schon gesagt hast, der anwalt kostet mehr als dir die sahce wert sein wird!

mal sone andere frage, ist dein lappen denn ganz weg oder nur vorrübergehend?

Zitat

Original von Öli
(ist haftpflicht eigentlich ne pflicht-versicherung?)
dicke fi***n ist wie mofa fahren. es macht nur so lange spaß, bis man dabei von freunden gesehen wird.
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4

Saturday, October 4th 2003, 6:22pm

@aprilia world

ist schon klar, dass ich wegen dem punkt und so nichts machen kann, ich war nur wegen dem aufbauseminar geschockt. ich erklärs dir ma wie das mit dem unwillkürlichen überholen gemeint war: also ich fuhr auf der rechten spur auf ner 2-spurigen strasse, links neben mir fuhr ein mercedes ziemlich schnell, glaube der wollte mich überholen, aber als er den bullenwagen am seitenstreifen sah ging er vom gas bzw. bremste kurz, er fiel zurück und ich fuhr mit unveränderter geschwindigkeit weiter, für die bullen sah es dann so aus, als hätte ich überholt.

@cool T
noch ist der ja net weg; bin ja nach dem vorfall über 3/4 jahr noch gefahren der kann mir entzogen werden, wenn:

zitat:
Sollten Sie meiner Anordnung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommen, muss Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden ( §2a Abs. 3 StVG)

wie lange die entzogen wird weiss ich net.
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TheChris

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5

Saturday, October 4th 2003, 6:23pm

300 euro kost das
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ApriliaWorld

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6

Saturday, October 4th 2003, 6:45pm

Wenn das so war ist das dann garnichtmal deine Schuld. Dann leg ich wenn ich ein Bullenauto seh auchmal ´ne Vollbremsung hin und lass alle Überholen. So bring ich den Staat zu Geld :daumen:
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7

Saturday, October 4th 2003, 6:48pm

dafür isses jetz zu spät der is rechtskräftig nix mehr mit widerspruch und der lappen wird dir halt so lang entzogen bis du n nachweis vom gemachten aufbauseminar vorgezeigt hast
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8

Saturday, October 4th 2003, 7:57pm

gibt´s hier welche, die schonmal einen seminar hinter sich haben? wenn ja wieviel habt ihr bezahlt und wie läuft das ganze ab? also wie oft muss ich dahin und so?
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fwmone

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9

Saturday, October 4th 2003, 8:03pm

Quoted

Original von BO Cruiser
wie lange die entzogen wird weiss ich net.


Meines Erachtens heißt "Entzug", dass der Lappen komplett weg ist - ohne Wiedererteilung.
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10

Saturday, October 4th 2003, 8:09pm

nein entzug heisst nur daß er eben länger als 3 monate weg ist und zusätzlich daß man auch im ausland nicht fahren darf währen alles bis 3 monate nur ein fahrverbot und auch nur in D darstellt

hab schon n seminar gemacht is an sich ganz lustig muss man halt n paar mal hin und labern aber net wie in der fahrschule sonder locker und einmal rumfahren wie man immer fährt ( zitat von dem typ " du fährst wie rambo hinterm steuer" und er meinte noch ich würde voll drauf achten cool auszusehen beim fahren hehe ) und kostet halt 300 euro :daumen:

This post has been edited 1 times, last edit by "Alwin vdChipm." (Oct 4th 2003, 8:11pm)

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fwmone

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11

Saturday, October 4th 2003, 9:07pm

Quoted

Original von Alwin vdChipm.
nein entzug heisst nur daß er eben länger als 3 monate weg ist und zusätzlich daß man auch im ausland nicht fahren darf währen alles bis 3 monate nur ein fahrverbot und auch nur in D darstellt


Mein Gott haben wir beschissene Regelungen... und dabei heißt es immer, Entzug sei eben "Entzug"
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12

Saturday, October 4th 2003, 9:38pm

@falk:
In Deutschland ist es doch auch so das Lebenslänglich max.15 jahre sind oder?
Soviel dazu
Signaturen sind fürn arsch
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Thanatos

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13

Saturday, October 4th 2003, 9:52pm

ALSO:
Ich bin gerade dabei eben so ein Seminar zu "besuchen". (109 bei 70 außerorts)

300€ Mag vielleicht bei euch realistische sein aber die Preise variieren sehr stark, vor allem bei diesen Seminaren, ein Freund von mir hat es für 500 DM gemacht und ich hab 150 € gezahlt. Bei uns ist es momentan erstaunlich billig weil sie die Fahrschulen gegenseitig die Preise drücken (gut für mich, schlecht für die :-) )Guck dich am besten ma um bei vielen Fahrschulen, kannst da echt ne Menge Geld bei "sparen" [haha]

Zu deinem Einspruch: Gegen die Nachschulung kannst du nichts machen. Die Nachschulung verjährt auch gar nicht, ich hab extra meinen Fahrlehrer gefragt weil es bei mir auch recht spät kam. Und mein Fahrlehrer sagt dass Entzug auch nicht gleich Entzug bedeutet. Das ist dann wohl der Willkür des Straßenverkehrsamtes überlassen (meint mein Fahrlehrer). Es wär schon ma vorgekommen dass der Lappen als einer zu spät gekommen ist ganz weg war, genauso war aber schon ma einer bei ihm der hat nach Ablauf der Frist vom Straßenverkehrsamt eine weitere Frist gekriegt, scheint auch mit dem Wohlwollen der Beamten zu tun zu haben. Entschuldigungen zählen angeblich auch nicht, also wenn du krank bist oder so heisst dass nicht zwingend dass deine Frist verlängert wird.

Wie läuft es ab? Steht doch in dem Brief den du gekriegt hast drin. Is doch ne klare auflistung mit den stunden die du absolvieren musst und zwischen der ersten und zweiten sitzung eine mindestens 30 minütige fahrprobe, durchfallen kann man (außer wenn man eine sitzung versäumt) meines wissens übrigens nicht. Viel Erfolg dabei, ich weiss wie ätzend das ist.
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14

Saturday, October 4th 2003, 10:21pm

Quoted

Original von Thanatos

....Wie läuft es ab? Steht doch in dem Brief den du gekriegt hast drin....



also bei mir steht in dem brief nur, dass die dauer des kurses ca. 4 wochen beträgt und ich die kosten selbst zutragen habe, zum verlauf oder so steht da nix mehr. ich hoffe bei uns kostet das net soviel, ansonsten mach ich das in Velbert :D , danke für die antworten.
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fwmone

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15

Saturday, October 4th 2003, 10:36pm

Quoted

Original von PsychoVARA
@falk:
In Deutschland ist es doch auch so das Lebenslänglich max.15 jahre sind oder?
Soviel dazu


Nein. Lebenslänglich ist schon lebenslänglich, nur muss nach 15 Jahren die Möglichkeit gegeben werden, bei entsprechender Besserung den Inhaftierten zu entlassen (sonst wäre es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar).
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