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Registrierungsdatum: 8. August 2003

Beiträge: 1 360

Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

16

Freitag, 12. Dezember 2003, 21:41

Auch bekannt als Affenforscher.

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Registrierungsdatum: 3. September 2001

Beiträge: 652

Bike: Honda Varadero 125

Wohnort: Borken, NRW

17

Samstag, 13. Dezember 2003, 10:16

RE: so...

Zitat

Original von tzrjunky

So und noch nen kleiner tipp zum fahrtenbuch:
wenn ihr nicht viel schneller als erlaubt gefahren seid und nur wenig ( 10-50 € ) zahlen müsst, seid lieber anständig und bezahlt.
weil beim nächsten mal sind sie mehr hinterher und du bekommst auf jeden fall nen fahrtenbuch. Und das ist kein geschenk !!!


Also bei 50€ würde ich mir das schon überlegen, ob ich nicht dagegen angehen würde, da mann ab 40€ auch Punkte bekommt und somit in der Probezeit auch ne nachschulung wird das alles noch wesentlich teurer.
Aber wenn ich keine Punkte zu erwarten hätte, dann würde ich auch schön anständig bezahlen.

mfg
Markus

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gringo

unregistriert

18

Samstag, 13. Dezember 2003, 10:42

jo ich hab auch nur gesagt ich weis nimmer wer, weil eben 23 zuviel so gesehen 3 zuviel sind. sprich

50 € glaub (wär mir egal würd ich zahlen)
Punkte (wär mir auch egal)
Nachschulung, das ist das was suckt
und eben nochmal 2 Jahre Probezeit und das suckt richtig

http://www.busgeldkatalog.de/

hier gibts übrigens auch infos zum thema
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ApriliaWorld

*Usertitel-Fetischist*

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Beiträge: 7 584

Bike: genügend....

Wohnort: Alzenau / Fahrerlager Nürburgring

19

Samstag, 13. Dezember 2003, 10:51

Nummerschild aufschreiben geht vor Gericht. z.B. wenn dir z.B. einer dir Vorfahrt nimmt und du beim ausweichen einen unfall baust, dann kannst du das nummernschild angeben und den verglagen.
Niveau ist keine Handcreme :!:

www.vln.de - Der Kampf in der Grünen Hölle

Mechaniker bei Scarab-Racing
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Registrierungsdatum: 28. August 2002

Beiträge: 20

Bike: Honda NSR 125 R

Wohnort: Siegen

20

Dienstag, 16. Dezember 2003, 21:38

Folgendes: Wenn de beglitz wirst und du bist vor gericht, weil du die strafe ja anzweifelst und sie nich bezahlst, MUSST du sagen wer zu der zeit gefahren ist.
Möglichkeit: Sagen ein Familienmitglied bzw. naher verwanter ist gefahren (aussageverweigerungsrecht). So nun sin die beamten auch net blöd (klingt zwar komisch, ist aber so) und lassen dich ein fahrtenbuch führen und wenn du dann mal nicht nachweisen kannst wer, wann gefahren ist, dann.... (weihnachten wird dann ganz und garnicht schön). Naja aber ich denke mal wenn man nur 5€ bezahlen müsste machen se sich auch net den stress von wegen gericht und so.
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Registrierungsdatum: 4. April 2002

Beiträge: 1 892

Bike: tolle 750er

Wohnort: Rosenheim

21

Dienstag, 16. Dezember 2003, 23:36

Fahrtenbuch gibts übrigens nicht so schnell, meistens jedenfalls nicht.
Is eher ne Maßnahme zum Drohen.
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Registrierungsdatum: 5. November 2003

Beiträge: 1 073

Wohnort: Fürstenfeldbruck bei München

22

Donnerstag, 18. Dezember 2003, 22:38

ich denke person 1 hat recht, weil das motorrad auf EINE person zugelassen ist. ( in dem fall)

das mit dem nachweis ist ja dann klar, außer er will sich noch mehr misst einbrocken und sagt es war wer anderes auf der maschine

alles nur meine gedanken :daumen:
nichts über

METALLICA - THE UNFORGIVEN
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