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1

Sunday, January 18th 2004, 3:59pm

Frontkennzeichen

Hab den Text aus nem anderen Board.
Ich hoffe dass das gefaked ist, das kann ja nicht sein sowas...

Das Bundesverkehrsministerium informiert:

Immer wieder ist in den letzten Jahren durch Fahrzeugführer von mehrspurigen Fahrzeugen darüber Klage geführt worden, dass an den stationären Radarmessanlagen diese Fahrzeuge gemessen werden. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist auf dem Radarfoto das vordere Kennzeichen des Fahrzeuges zu erkennen. Der Fahrzeughalter ist leicht zu ermitteln und somit auch der Fahrzeugführer. Im Gegensatz dazu ist es bei Krafträdern nicht möglich, einen derartigen Verkehrsverstoss zu ahnden, weil diese Fahrzeuge kein vorderes Kennzeichen haben. Führer von Krafträdern können sich einen "Spass" daraus machen, mit überhöhter Geschwindigkeit an stationären Radarmessanlagen vorbei zu fahren.

Daher hat auf Grund des § 26a des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9243-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 2 Nr.5 des Gesetzes vom 19.April 2001 (BGBL.I S. 399) neu gefasst worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung über die Ausgestaltung und Anbringung von amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen
hier: Ergänzung über die Anbringung von amtlichen Kennzeichen an Krafträdern
(ErgVOAKKrad) vom 14.01.2004



§1
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wird der § 23 (Anbringung der amtlichen Kennzeichen) ergänzt durch den § 23a.

§2
In § 23a wird vorgeschrieben, dass ab dem 01.06.2004 an Krafträdern neben dem bisher vorgeschriebenen amtlichen Kennzeichen an der Fahrzeugrückseite auch im vorderen Bereich des Fahrzeuges ein amtliches Kennzeichen angebracht werden muss.

§3
Das zusätzlich anzubringende vordere Kennzeichen an Krafträdern muss folgende Maße haben: Breite 28 cm, Höhe 18 cm. Die Buchstaben und Ziffern müssen eine Höhe von 6,5 cm haben. Die weitere Ausgestaltung ergibt sich aus den einschlägigen Bestimmungen.

§4
Das vordere Kennzeichen ist unmittelbar unterhalb des Scheinwerfers anzubringen.
Bei Fahrzeugen, an denen unterhalb des Scheinwerfers nicht der Platz für die Anbringung eines Kennzeichens vorhanden ist, kann die Anbringung auch seitlich des Scheinwerfers erfolgen. Wahlweise kann auch ein Kennzeichen in der für Pkw vorgeschriebenen Größe verwendet werden; dieses darf jedoch nicht über die seitlichen Umrisse des Kraftrades hinausragen

§5
Wahlweise hat der Fahrzeugführer auch die Alternative, anstatt der Anbringung eines vorderen Kennzeichens am Kraftrad auch das Kennzeichen am Sturzhelm anzubringen.
Bei der Anbringung am Helm ist an beiden Seiten des Visiers eine Folie mit dem Kennzeichen aufzukleben. Diese Folie muss folgende Maße haben: Breite 20 cm, Höhe 8 cm. Die Buchstaben und Ziffern müssen eine Höhe von 6 cm haben. Auf beiden Folien muss jeweils das vollständige Kennzeichen zu erkennen sein.

§6
AU-Plaketten und Behördensiegel müssen an den vorderen Kennzeichen bei Krafträdern nicht vorhanden sein.

§7
Bei Verstößen gegen diese Verordnung wird nach einer Übergangsfrist von 3 Monaten nach Inkrafttreten, also längstens nach dem 31.09.2003, ein Verwarnungsgeld von 30 Euro erhoben.
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2

Sunday, January 18th 2004, 4:29pm

Also wenn das stimmt dann:)35
Ich kleb doch nicht meinen Helm mit ner Folie mit meinem Kennzeichen zu oder verschandle meine RS mit nem Kennzeichen an der Front :wand:
Hallo?Wie sieht das denn bitte aus.Anscheinend haben unsere Politiker noch nicht genug Probleme,sonst hätten sie nich die Zeit sich über sowas Gedanken zu machen :rolleyes:
Also das Geilste für mich beim Sex mit der Lok ist halt wenn ich auch an ihre Feuerbüchse kann.
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3

Sunday, January 18th 2004, 4:30pm

Hab auf der offiziellen Seite nix gefunden. Ich hoffe mal es is ein Fake.
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4

Sunday, January 18th 2004, 4:33pm

Hoffen wirs.
Ich mein,wie würd denn das bitte aussehen?
Aber in dem Auszug ist die Rede von Krafträdern.Ich denke da sind Leichtkrafträder mit eingeschlossen oder täusche ich mich da?
Also das Geilste für mich beim Sex mit der Lok ist halt wenn ich auch an ihre Feuerbüchse kann.
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ApriliaWorld

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5

Sunday, January 18th 2004, 4:35pm

*lol* Wie soll das bitteschön gehen forne ein Kennzeichen anbringen? Wie z.B. soll das auf einer Naked gehen?
Niveau ist keine Handcreme :!:

www.vln.de - Der Kampf in der Grünen Hölle

Mechaniker bei Scarab-Racing
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6

Sunday, January 18th 2004, 4:37pm

das ist bestimmt nen fake,

wie will man 2 20cm lange aufkleber auf das visier von seinem helm kleben, da dürfte die sicht nen bischen eingeschränkt sein.
Destroy the German dream

This post has been edited 2 times, last edit by "Raziel" (Jan 18th 2004, 4:38pm)

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7

Sunday, January 18th 2004, 4:39pm

Quoted

Original von Raziel
das ist bestimmt nen fake,

wie will man 2 20cm lage aufkleber auf das visier von seinem helm kleben, da dürfte die sicht nen bischen eingeschränkt sein.

Die Länge wär ja im Prinzip egal aber 8 cm Höhe :wand:
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8

Sunday, January 18th 2004, 4:41pm

looool

das ist 100% ein fake, ich mein die sind ja schon dumm aber Artikel 3 4 und 5 sind mal zu übertrieben und irgendwie auch ned durchführbar (und wenn doch dann :)) :)) :)) :)) :)) :)) :)) :)))
und vor allem die grösse ist geil, 28X18cm, sowas haben wir in der schweiz ned mal hinten :daumen:
Don´t brake until you see god, then brake like hell!

Quoted

Original von Tilman
Wie war das noch? Ab 200dB würde ein Mensch, der sich im Umkreis von 1m? aufhält sich selbst entzünden....goil....stell mal vor, die halten Dich an, machen 'ne Messung und Du gibt's mal so richtig Hahn....

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9

Sunday, January 18th 2004, 4:42pm

Draufpassen würde das schon auf den Helm...
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10

Sunday, January 18th 2004, 4:42pm

Einen Gesetzestext schreiben den keiner versteht kann jeder, türlich ist das ein Fake :rolleyes:
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11

Sunday, January 18th 2004, 4:44pm

Quoted

Original von TwoDoubleThree
Draufpassen würde das schon auf den Helm...

"Bei der Anbringung am Helm ist an beiden Seiten des Visiers eine Folie mit dem Kennzeichen aufzukleben. Diese Folie muss folgende Maße haben: Breite 20 cm, Höhe 8 cm. Die Buchstaben und Ziffern müssen eine Höhe von 6 cm haben. Auf beiden Folien muss jeweils das vollständige Kennzeichen zu erkennen sein. "
Das soll aufs Visier.Und bei 8 cm Höhe siehst du noch höchstens den Tacho aber nicht die Straße.
Also das Geilste für mich beim Sex mit der Lok ist halt wenn ich auch an ihre Feuerbüchse kann.
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Quattro

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12

Sunday, January 18th 2004, 4:53pm

schwachsinn
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13

Sunday, January 18th 2004, 5:17pm

Wenn das stimmen würde ständ es schon lange in den Motorradzeitungen.
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14

Sunday, January 18th 2004, 5:18pm

ach nummernschilder vorne gabs früher auch

aber längs zur fahrtrichtung aufm vorderen kotflügel
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"
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15

Sunday, January 18th 2004, 5:37pm

also es wird im berliner parlament drüber nachgedacht .also kz für vorne bei moppeds.aber das is 100%nen fake.neben oder unter dem scheinwerfer nen kz ranbaumeln.lol wie soll das bei meiner 1ser gehen lol.aber am besten is ja der helm :wand: :wand: :D :daumen: das will ich sehen :D also immer locker bleiben.
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