Montag, 23. Juni 2025, 05:33 UTC+2
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Zitat
Als erstes braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (10,- €) von der örtlichen Zulassungsstelle um nachzuweisen das der Roller nicht "gemopst" oder wegen technischer Mängel aus dem Verkehr genommen wurde.
Nach Vorlage dieser Bescheinigung darf Dir HONDA Deutschland überhaupt erst eine neue BE erteilen. Wer das bei HONDA überhaupt macht wirst Du bei Deinem Händler erfahren. HERCULES hat dafür eine eigene Anlaufstelle (BE kostet ab 26 €), bei Piaggio muß sich der Händler darum beim Importeur kümmern (die nehmen keine Direktanträge entgegen).
Bei Fahrzeugen deren Firmen es nicht mehr gibt wird es kompliziert aber nicht hoffnungslos.
Wer Interesse an dem Artikel hat kann sich bei mir melden, ich werde ihn dann scannen und per Email zuschicken (bitte aber um etwas Geduld, bin beruflich leicht im Stress).
Viel Glück wünscht
Mumpfel
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cyberz« (15. März 2004, 14:36)
*Ökofutzie*
Registrierungsdatum: 15. Dezember 2003
Bike: ZXR 750 L; Auto: Kleinster Serien V6 der Welt.
Wohnort: Nürnberg
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RG Racer« (15. März 2004, 17:36)
Matthias
unregistriert
Zitat
Original von RG Racer
Ähm du kannst mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auch mal zum TüV Rennen und ne § 21 machen lassen so wurde des bei meiner Gamma auch gemacht dann stellt dir der Tüv eine neu BE aus bzw. bei mir wars die Dekra! Edit : War doch der Tüv Dekra darf des net sorry.