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Registrierungsdatum: 10. April 2003
Bike: Suzuki RGV VJ22B
Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)
Zitat
Original von dennieNK
Und selbst wenn? Wieviel Vollspacken fahren denn mit Führerschein rum und könnens net? Dann fährt doch lieber einer rum der keinen Führerschein hat und einigermaßen fahren kann als die ganzen zigtausenden Grobmotoriker.
Ich könnte (ohne lang zu überlegen und ihn wirklich zu kennen) hundert leut mit führerschein nennen, denen ich wesentlich weniger gern im straßenverkehr begegnen würd als SKD.
Und wenn mir einer reinfährt und ich stirben tu, hab ichs wenigstens hinter mir und muss mir net den ganzen scheiß anhören
In diesem Sinne....
Zitat
"Spüührrrst du die sohne?"
Zitat
Original von SKD
achso, ich hab keinen führerschein, keinen helm, kein versicherungsschutz und es geht um den öffentlichen verkehrsraum und das hat einer gesehen und hat mich halt angezeigt
Zitat
Original von Aerox
Noch ein paar Richtigstellungen:
1. Du kannst aussagen oder schweigen. Du darfst auch LÜGEN wie gedruckt und bekommst keine Strafe !!! Das steht jedem Angeklagten zu!
2. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kommt natürlich nicht in bedracht![]()
Lese dir einfach mal §142 I StGB durch.
Zitat
Original von Tristan
Hallo?
Zu 1.:![]()
![]()
Zu 2.: Es handelt sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falls auf der Wiese ein Flurschaden entstanden ist und dieser zur Anzeige gebracht wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aerox« (21. April 2004, 23:06)
Zitat
Original von Aerox
Zitat
Original von Tristan
Hallo?
Zu 1.:![]()
![]()
Zu 2.: Es handelt sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falls auf der Wiese ein Flurschaden entstanden ist und dieser zur Anzeige gebracht wird.
Aber Hallo !!
zu 1. Zeig mir bitte eine, wirklich nur eine einzige Verurteilung eines Angeklagten wegen Falschaussage :))
zu 2. Hast du dir den § durchgelesen ? Anscheinend nicht, sonst würdest du nicht sowas schreiben![]()
Der § redet von einem UNFALL und nicht davon, dass jemand sein Hinterrad auf ner Wiese durchdrehen lässt und dann 3 Tage kein Gras mehr wächst....![]()
Registrierungsdatum: 10. April 2003
Bike: Suzuki RGV VJ22B
Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)
Zitat
"Spüührrrst du die sohne?"
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SKD« (21. April 2004, 23:23)
Zitat
Original von Tristan
Zu 1.: Es geht nicht um Verurteilung oder nicht, es geht um das Ausmaß der Verurteilung. Wenn der Junge vor Gericht kommt, dann vor ein Jugendrichter und der hat in erster Linie die Aufgabe den Jungen auf ein schlechtes Gewissen und auf eine mögliche Wiederholung der straftat zu testen und erteilt je nachdem Strafen. Und wenn die Polizei schon da war, dann is ja klar, dass er gefahren ist und wenn er dann sagt, dass er's nicht war ist das beim Richter Uneinsichtigkeit und er bestraft härter.
Zu 2.: Nicht ich, sondern du hast eine falsche Vorstellung des Begriffes 'Unfall'. Rein juristisch gesehen müssen an einem 'Unfall' nicht mehrere motorisierte Fahrzeuge teilgenommen haben und es muss genauso wenig jemand verletzt werden. Das ist genauso, wie wenn du beim Ausparken gegen den Pfosten eines Schildes fährst und es danach leicht schräg da hängt. Es muss nicht einmal sein, dass man das Schild dann schlechter sieht, wenn du den Vorfall nicht der Polizei meldest ist das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Zitat
Glaub mir ich hab' da ein bisschen Erfahrung.
Zitat
Original von SKD
also, nicht nur um mich jetzt rauszureden. aber unfallflucht weil da ein grashelm geschädigt wurde :))...
http://www.jura-lotse.de/Jurskript/jurskript314.shtml nach der erklärung ist es kein unfall, erstens weils nicht auf der straße war und zweitens weils nicht mit den gefahren des straßenverkehrs in verbindung steht.
Registrierungsdatum: 10. Dezember 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Wohnort: Wien
Zitat
Original von Aerox
1. Du kannst aussagen oder schweigen. Du darfst auch LÜGEN wie gedruckt und bekommst keine Strafe !!! Das steht jedem Angeklagten zu!
Zitat
Original von cptnkuno
Nein, du darfst Aussage Verweigern, aber nicht Lügen. Wenn du dabei erwischt wirst, ist das strafbar, vor Gericht heißt das Meineid.