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Original von SKD
richter barbara salesch ist ja auch der größte scheiss. wo wäre denn da der sinn drin? son quatsch
fxstbi
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (22. April 2004, 14:07)
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Original von fxstbi
Bitte kein dummes Rechtsgelaber von Leuten, die doch keine Ahnung haben.
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Original von fxstbi
1. Falschaussagen von Angeklagten
Stehen dem Angeklagten durchaus zu. §§ 153f. StGB sind nur einschlägig bei Zeugen und Sachverständigen.
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Original von fxstbi
2. Unfallflucht ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort")
Gesetze sind ALLGEMEIN gehalten. Unter die Definition "Unfall" können sehr wohl auch sehr viel mehr Dinge genommen werden, als lediglich die umgangssprachliche Annahme. Die Definitionen können in den aktuellen Gesetzeskommentaren nachgelesen werden. Die Webseite enthält nur eine Meinung, es gibt aber wesentlich mehr als diese! Selbes gilt für "im Straßenverkehr". Außerdem ist es möglich, dass Definitionen in bestimmten Fällen noch einmal anders aufgefasst werden.
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Original von fxstbi
Tröndle/Fischer
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Original von fxstbi
Barbara Salesch schauen und ein bisschen im StGB blättern machen noch keinen Strafrechtler... da fehlt noch das ein oder andere.
fxstbi
unregistriert
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Original von Aerox
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Original von fxstbi
Tröndle/Fischer
Ja, das ist der Kommentar für die Strafjuristen
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Original von Aerox
Da gebe ich dir Recht, aber die regeln der StPO werden dort eingehalten => wie in den richtigen Verfahren
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (22. April 2004, 15:05)
Registrierungsdatum: 22. April 2002
fxstbi
unregistriert
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Original von sleepwalker
im, ehm, zivilstrafrecht, wenn man "Partei" ist, muss man die wahrheit sagen, bei nem verkehrsdelikt, zum beispiel fahren ohne führerschein ;-) kann man lügen wie gedrückt, sie müssen dir was beweisen, du brauchst auch nix zu sagen später, sag das was dir hilft. hat meine anwältin ja vorgestern so zu mir gesagt. meinte noch, ach ja, das ist jetzt kein tipp, sowas darf ich dir als anwältin nicht geben, wollte nur sagen dass es geht *g* !.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (22. April 2004, 15:28)
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Original von Aerox
[...]
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Original von fxstbi
2. Unfallflucht ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort")
Gesetze sind ALLGEMEIN gehalten. Unter die Definition "Unfall" können sehr wohl auch sehr viel mehr Dinge genommen werden, als lediglich die umgangssprachliche Annahme. Die Definitionen können in den aktuellen Gesetzeskommentaren nachgelesen werden. Die Webseite enthält nur eine Meinung, es gibt aber wesentlich mehr als diese! Selbes gilt für "im Straßenverkehr". Außerdem ist es möglich, dass Definitionen in bestimmten Fällen noch einmal anders aufgefasst werden.
Aber sie sicher, dass man den Begriff "Straßenverkehr" nicht auf ein pivates Wiesengrundstück übertragen kann![]()
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Original von Tristan
Ich bin hab im Auto den beim Wenden den Vorwärts anstatt den Rückwärtsgang drin gehabt und bin nem Typ ganz leicht in die Hecke gefahren (also auch privates Grundstück). Hab' mir nichts weiter gedacht, da wirklich kein schlimmer Schaden war und 8 Stunden später stand die Polizei vor'm Haus. Und das war Unfallflucht.
fxstbi
unregistriert
Registrierungsdatum: 10. April 2003
Bike: Suzuki RGV VJ22B
Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)
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"Spüührrrst du die sohne?"