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Registrierungsdatum: 28. April 2004

Beiträge: 2

Bike: RS125

1

Mittwoch, 28. April 2004, 11:30

Senfnascher bescheißt!

die meisten von euch kennen ja sicher den senfnascher, mit seiner senna nsr.nun hat er die ja verkauft-an einen kumpel von mir. Tachostand:um 17800. Dann war noch ein TÜV-protokoll bei, vom august 2001-kilometerstand damals:über 22000!! er hat über die sache allerdings kein wort verloren, und wir haben das jetzt erst gemerkt. so ein geiler kapitalist, nur um mehr kohle zu kriegen!RESPEKT!
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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

2

Mittwoch, 28. April 2004, 11:35

eigentlich betrug --> kaufvertrag nichtig --> kohle zurück....
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Registrierungsdatum: 24. Dezember 2002

Beiträge: 685

Bike: Aprilia Tuono '05

Wohnort: Wettmar

3

Mittwoch, 28. April 2004, 11:55

wie blöd kann man sein und da ein gutachten dabei zugeben das beweist das er am tacho gedreht hat, anzeigen verklagen!

Zitat

Original von honk
so ne scheiße, was mach ich jetzt !! hab doch nur meine internet freunde, ok dann geh ich wohl ins bett !

Denk drann dir vorher noch ein runterzuholen.
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fxstbi

unregistriert

4

Mittwoch, 28. April 2004, 11:57

Zitat

Original von streetbikers.de
eigentlich betrug --> kaufvertrag nichtig --> kohle zurück....


Exakt. Hast hier aber mehrere Möglichkeiten:

1. Möglichkeit
Ganz typischer Fall von
BGB § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.


Unter Täuschungshandlung versteht man jedes Verhalten (positives Tun ODER pflichtwidrige Unterlassung), durch das in einem anderen bewusst eine unrichtige Vorstellung hervorgerufen, bestärkt oder unterhalten wird. Die Täuschung ist arglistig, wenn der Täuschende vorsätzlich handelt.

§ 123 stellt den Getäuschten stark. Er hat zunächst die Möglichkeit, seine Willenserklärung anzufechten und damit den Vertrag rückwirkend nichtig werden zu lassen. Voraussetzung ist die Einhaltung der Anfechtungsfrist. Diese beträgt 1 Jahr nach Entdeckung der Täuschung (§ 124 I, II).

[Nach § 119 II könnte eventuell auch noch angefochten werden, ist hier aber nicht vorteilhaft.]

2. Möglichkeit
Da es sich hier um einen Kaufvertrag handelt, kann alternativ auch auf die Rechtsbehelfe aus §§ 434, 437 zurückgegriffen werden. Das erweist sich dann als vorteilhaft, wenn an dem Vertrag festgehalten, jedoch der Kaufpreis gemindert werden soll.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »fxstbi« (28. April 2004, 12:02)

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Registrierungsdatum: 4. Juli 2002

Beiträge: 2 194

Bike: ZZ125 *sold*, Honda Civic EG Hatch

Wohnort: Strausberg bei Berlin

5

Mittwoch, 28. April 2004, 11:59

Solnage die NSR ok ist, was solls. ich würde die nicht zurück geben, der soll noch geld rausrücken und gut ist.

wenn alles ok und überholt ist, warum stress? die maschine ist ja deshalb nicht unbedingt schlechter.
AB SOFORT, SUCHE:TZR oder NSR zum Aufbauen Einzige Kriterien: Komplett und laufender Motor
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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

6

Mittwoch, 28. April 2004, 12:05

nunja also wer schon so dreist bescheisst und mehr kohle haben will und den tacho zurückdreht, dem würde ich nicht so vertrauen ob die ganzen anderen sachen noch so sauber sind (unfallfrei etc.)

also ich würde mein geld zurückholen
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Registrierungsdatum: 27. März 2004

Beiträge: 392

Bike: Aprilia RS 98 Rossi - Steht zum Verkauf

Wohnort: 71***

7

Mittwoch, 28. April 2004, 13:03

geil die müsste jetzt über 30-40tkm haben :daumen:


Suche Dringend:
- Rieju Federbein - Alle Cross und Sumo Modelle! Egal welche Quelle bitte melden!!!
- Aprilia RS Rotax 122 Kunststoff Getriebezahnräder!!!
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Schneekoppe

unregistriert

8

Mittwoch, 28. April 2004, 17:50

is doch deine sache, wenn du das jetzt erst bemerkt hast! hättest du doch normal gleich beim kauf merken müssen...selber schuld...
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AoRHotte

unregistriert

9

Mittwoch, 28. April 2004, 17:57

Zitat

Original von Schneekoppe
is doch deine sache, wenn du das jetzt erst bemerkt hast! hättest du doch normal gleich beim kauf merken müssen...selber schuld...



und wie soll man sowas beim kauf merken????
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

10

Mittwoch, 28. April 2004, 18:40

dsa kannste nich merken..
pech gehabt
1. hingehn, dem en paar aufs maul hauen
2. hingehen, nett fragen, ob man drüber reden kan
3. anwalt

ich tendiere zu 1, wenn dáss nich klapt, wovon ich ausgeh, dann 3
ich würds mir auf jeden fall nich gefallen lassen
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kleiner_purzel

unregistriert

11

Mittwoch, 28. April 2004, 18:43

würd ich (wenn du ne rechtsschutzversicherung hast sowieso) anfechten.
denn wenn du die maschine irgendwann auch mal wieder verkaufen willst, dann bist du der betrüger, auch wenn du es sagst.
oder frag mal beim tüv an, was du machen sollst.
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Schneekoppe

unregistriert

12

Mittwoch, 28. April 2004, 19:00

warum sollte man das net merken? er hat doch gesagt es war beim kauf dabei!?
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fxstbi

unregistriert

13

Mittwoch, 28. April 2004, 19:10

Zitat

Original von kleiner_purzel
denn wenn du die maschine irgendwann auch mal wieder verkaufen willst, dann bist du der betrüger, auch wenn du es sagst.


Bemerkung "Tacho getauscht", fertig. Hatte ich bei meiner Classic damals auch, wobei ich den echten Kilometerstand angegeben hatte.

Anfechten muss nicht immer sinnvoll sein. Kaufpreisminderung kann in vielen Fällen auch eine gute Alternative darstellen.

Rechtsschutz greift nicht unbedingt, daher vorher abklären. Versichert sein müssen Vertrags- und Sachenrecht.
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