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topracer

* Feldracer *

Registrierungsdatum: 26. September 2003

Beiträge: 2 252

Wohnort: Nörvenich

1

Freitag, 28. Mai 2004, 12:43

Klarheit: Kennzeichen bei auf 80km/h gedrosselten 125ern

Hallo!

Sicher wissen es einige, aber mindestens genausovielen ist dieser Hin und Her noch nicht wirklich durchschaubar, von daher sollte mal Aufklärung geschaffen werden, die defenitiv korrekt ist.

Also:

Seit die StVZo (Nicht StVo!) im Jahr 2000 dahingehend geädert wurde, dass es die Bezeichnung "Leichtkraftrad" offiziell nichtmehr gibt, hat sich auch die Regelung bezüglich der Kennzeichen geändert. Normalerweise müssen auf 80km/h gedrosselte 125er als "Krafträder mit Leistungsbeschränkung" bezeichnet werden. Für diese Fahrteuge besteht keine Pflicht die kleinen Kennzeichen nehmen zu müssen.

=> Auch auf 80km/h gedrosselte 125er bekommen normale Krad-Kennzeichen. <=

Achtung:
Viele Mitarbeiter auf den Zulassungsstellen sind dahingehend unwissend! Es ist leider so, daher müsst ihr sie jenachdem dazu auffordern den betreffenden § aus der StVZo vorzulegen. Sorgt oft für erstaunte Gesichter, wenn sie feststellen, dass es diese Regelung garnicht gibt.


Tja, es ist schon von Vorteil die jemanden von der Rennleitung in der näheren Bekanntschaft zu haben und mal die StVZo durchzusehen und das ganze auf der Zulassungsstelle auch durchzusetzen. :-)

Ich hoffe damit für Klarheit gesorgt zu haben!
Weil die Band, die auf der Bühne steht, die macht nur Reggae-Schmarren - warum könnt ihr kein Metal spieln? Ihr hab doch E-Gitarren...

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Registrierungsdatum: 2. Mai 2004

Beiträge: 173

Bike: Yamaha TW 125

Wohnort: NRW

2

Freitag, 28. Mai 2004, 13:05

nur noch eine frage:
Warum gibt es dann noch kleine Kennzeichen?
Dann müssten die doch ganz abgeschafft werden oder?
Wer seine TW liebt, der schiebt... ;)
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Registrierungsdatum: 7. März 2004

Beiträge: 697

3

Freitag, 28. Mai 2004, 13:09

frag ich mich au grad, aber ich fahr offen (gedrosselt angemeldet) und hab ein kleines. und sie haben mich au noch net angehalten. auserdem find ich des kleine sieht drei mal geiler aus als des große. bei uns sind se eh bloßs auf rollklos scharf die schnittlauchs
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Registrierungsdatum: 20. März 2004

Beiträge: 154

Bike: Tuono 08

Wohnort: ca. 15 km von nbg

4

Freitag, 28. Mai 2004, 13:15

Naja weil die kleinen auch oft für die us cars oder solche genomen werden. Und ich hab auch gedrosselt angemeldet und hab ein grosses bekommen. Vielecht Landkreis abhängig.
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topracer

* Feldracer *

Registrierungsdatum: 26. September 2003

Beiträge: 2 252

Wohnort: Nörvenich

5

Freitag, 28. Mai 2004, 13:15

Die "kleinen" sind ja immernoch DIN Kennzeichen und KÖNNEN weiterverwendet werden, MÜSSEN aber nicht.
Ich hatte zum Beispiel das Problem, dass die kleinen Teile nicht zwischen die Blinker gepasst ahebn, die nicht so breiten "grossen" hingegen schon.
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Registrierungsdatum: 3. März 2004

Beiträge: 365

Bike: Yamaha TW 125

Wohnort: Thüringen

6

Freitag, 28. Mai 2004, 13:33

ich habe bei mir gleich ein "big" kennzeichen dran machen lassen , wenn sie dan offen ist ,brauch ein kein neues mehr
Erst :)23 dan :)18 und :)17 ,dan :essen: und wieder :)18 und :)29
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Uygar

unregistriert

7

Freitag, 28. Mai 2004, 13:33

RE: Klarheit: Kennzeichen bei auf 80km/h gedrosselten 125ern

Zitat

Original von topracer
Hallo!

Sicher wissen es einige, aber mindestens genausovielen ist dieser Hin und Her noch nicht wirklich durchschaubar, von daher sollte mal Aufklärung geschaffen werden, die defenitiv korrekt ist.

Also:

Seit die StVZo (Nicht StVo!) im Jahr 2000 dahingehend geädert wurde, dass es die Bezeichnung "Leichtkraftrad" offiziell nichtmehr gibt, hat sich auch die Regelung bezüglich der Kennzeichen geändert. Normalerweise müssen auf 80km/h gedrosselte 125er als "Krafträder mit Leistungsbeschränkung" bezeichnet werden. Für diese Fahrteuge besteht keine Pflicht die kleinen Kennzeichen nehmen zu müssen.

=> Auch auf 80km/h gedrosselte 125er bekommen normale Krad-Kennzeichen. <=

Achtung:
Viele Mitarbeiter auf den Zulassungsstellen sind dahingehend unwissend! Es ist leider so, daher müsst ihr sie jenachdem dazu auffordern den betreffenden § aus der StVZo vorzulegen. Sorgt oft für erstaunte Gesichter, wenn sie feststellen, dass es diese Regelung garnicht gibt.


Tja, es ist schon von Vorteil die jemanden von der Rennleitung in der näheren Bekanntschaft zu haben und mal die StVZo durchzusehen und das ganze auf der Zulassungsstelle auch durchzusetzen. :-)

Ich hoffe damit für Klarheit gesorgt zu haben!


cool, danke, aber welcher § ist das?! nur um dem das zu beweisen, dass man auch große ns darf, denn ich will unbedingt ein großes! :)
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Registrierungsdatum: 4. Juli 2002

Beiträge: 2 194

Bike: ZZ125 *sold*, Honda Civic EG Hatch

Wohnort: Strausberg bei Berlin

8

Freitag, 28. Mai 2004, 13:34

habn großes gehabt von anfang an. als ich mit der ZZ zum anmelden bin, hab ich gesagt ich werd das jahr noch 18 und ich bezahl nich zweimal.

da wurde ich noch wegen mitdenkens gelobt :daumen:
AB SOFORT, SUCHE:TZR oder NSR zum Aufbauen Einzige Kriterien: Komplett und laufender Motor
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Registrierungsdatum: 24. Mai 2004

Beiträge: 174

Bike: nix mehr *heul* schlachte meine NSR spaar aber für ne Z750 oder ne GSX-R 750

Wohnort: Bergstraße

9

Freitag, 28. Mai 2004, 13:36

naja ich fahr lieber mit meinem kleinen hochgeklappt
als mim großen normal dann habb se ja mein nummernschid... =)

aber ist echt gute info THX an den Autor
N on
S top
R acing

zerlegte NSR
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topracer

* Feldracer *

Registrierungsdatum: 26. September 2003

Beiträge: 2 252

Wohnort: Nörvenich

10

Freitag, 28. Mai 2004, 13:38

@Uygar:

Das ist garkein §... Das ist ja die Sache. Es gibt KEINE Regelung mehr, die vorschreibt ein kleines Kennzeichen zu nehmen. :-)
Weil die Band, die auf der Bühne steht, die macht nur Reggae-Schmarren - warum könnt ihr kein Metal spieln? Ihr hab doch E-Gitarren...

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Uygar

unregistriert

11

Freitag, 28. Mai 2004, 13:42

Zitat

Original von topracer
@Uygar:

Das ist garkein §... Das ist ja die Sache. Es gibt KEINE Regelung mehr, die vorschreibt ein kleines Kennzeichen zu nehmen. :-)


oooops, ok, ich hatte es verpeilt :daumen:
ich dachte, es gibt eine weitere § die das mit dem leichtkraftrad aufhebt, aber wenns so ist, alles klar, DANKKE! :-)
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Philipp RS

unregistriert

12

Freitag, 28. Mai 2004, 13:49

die kleinen Kenzeichen sind natürlich noch für die 80er sonst hätten die ja auch große Schilder

Grus Philipp
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fwmone

unregistriert

13

Freitag, 28. Mai 2004, 13:57

So überzeugt bin ich davon aber noch nicht.

Der zunächst regelnde Paragraph ist

StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
"(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern (§ 23 Abs. 2) sind in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzugeben. 2 Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist die Beschriftung grün auf weißem Grund; dies gilt nicht für
(...)
5. Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor,
(...)
Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung von Kennzeichen müssen den Mustern, Maßen und Angaben in Anlage V a entsprechen;
(...)"


Schon in diesem Paragraph ist das Leichtkraftrad nach wie vor bekannt. Es wird auf Anlage V a verwiesen. Anlage V a ist die aktuelle Ausgabe der ursprünglichen Anlage V, die bis 1. November 2000 galt.

StVZO Anlage Va (zu § 60 Abs. 1 Satz 5 erster Halbsatz) Muster und Maße der Euro-Kennzeichen
"(...)
2.3 Zweizeiliges Kennzeichen (verkleinert)
Nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h und Leichtkrafträder im Sinne des § 72 Abs. 2 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4 a sowie Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild entsprechend § 58 für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind.
(...)"


Der Variante ist sogar noch ein genaues Abbild beigefügt.

Hinweis: ich verwende die aktuellste Ausgabe.

Ich bitte insofern um weiteren Nachweis.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (28. Mai 2004, 14:06)

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leölöw

* bald: ötzlow *

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Bike: Suzuki GSX-R 1000 K5

Wohnort: Wiesbaden

14

Freitag, 28. Mai 2004, 14:05

Ich finde es eigentlich besser wenn diese "Kleinen" normal wären, da man dann mit dem großen einen kleinen Vorteil hat...wenn man sich bei der Zulassungsstelle nicht dumm anstellt bekommt man auch sein großes....
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Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 2 626

Bike: NSR, 325ti

Wohnort: torgau/rüsselsheim

15

Freitag, 28. Mai 2004, 14:42

ich fahre legal ganz offen (25PS) und habe ein kleines

ist das jetzt schlimm?
ich verstehe dieses paragraphen-zeugs nicht
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