Dienstag, 4. Juni 2024, 20:25 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

16

Montag, 7. Juni 2004, 19:55

Ich hab alles richtig angegeben, sprich Leichtkraftrad bis 80 km/h und 81-125 ccm. Fahrzeug wäre dann auf meinen Vater zugelassen, Beitragssatz 30%, Tarifgruppe N, SFK 3, Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung => 212,45
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Juni 2004

Beiträge: 5

17

Montag, 7. Juni 2004, 21:12

@Aerox

ich denke mal du bist unter 23 Jahre, dann würde dich interesieren, dass du die karre dann garnicht fahren darfst, wenn sie auf deinen Vater zugelassen ist und du somit nicht versichert bist.

Und an alle anderen *überdenVateroderOpaanmelder*, leest doch mal die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung! Dann könnt ihr euch das Geld auch gleich sparen und ohne Versicherung fahren.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

18

Montag, 7. Juni 2004, 21:45

Zitat

Original von Hackmanalex
@Aerox

ich denke mal du bist unter 23 Jahre, dann würde dich interesieren, dass du die karre dann garnicht fahren darfst, wenn sie auf deinen Vater zugelassen ist und du somit nicht versichert bist.

Und an alle anderen *überdenVateroderOpaanmelder*, leest doch mal die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung! Dann könnt ihr euch das Geld auch gleich sparen und ohne Versicherung fahren.


les du dir die bestimmungen durch bei der huk24 ist das alter des fahrers egal.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Juni 2004

Beiträge: 5

19

Montag, 7. Juni 2004, 22:13

1. Eine Bekannte von mir arbeitet bei der HUK
2. hab ich die Versicherungsbedingungen gelesen
3. Wieso sollte sich die Versicherung so einfach hinters licht führen lassen?!

bsp. Seite 19 Nr. 13 d:
http://www.huk24.de/pdf/HUK644P.pdf

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hackmanalex« (7. Juni 2004, 22:14)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 7. Juli 2003

Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

Wohnort: Daheim

20

Montag, 7. Juni 2004, 22:37

Zitat

Original von Hackmanalex
@Aerox

ich denke mal du bist unter 23 Jahre, dann würde dich interesieren, dass du die karre dann garnicht fahren darfst, wenn sie auf deinen Vater zugelassen ist und du somit nicht versichert bist.

Und an alle anderen *überdenVateroderOpaanmelder*, leest doch mal die Bestimmungen der jeweiligen Versicherung! Dann könnt ihr euch das Geld auch gleich sparen und ohne Versicherung fahren.


Warum darf man den die Versicherung nicht auf den Vater anmelden? Amnn muss dann nur noch der Versicherung angeben, wer mit der Fahrzeug fährt, so ist es jedenfalls bei unserer Autoversicherung.

Aber ich bin eh bei der Gerling versichert und es ist alles auf mich eingetragen :daumen:
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

21

Montag, 7. Juni 2004, 22:55

Zitat

Original von Hackmanalex
1. Eine Bekannte von mir arbeitet bei der HUK
2. hab ich die Versicherungsbedingungen gelesen
3. Wieso sollte sich die Versicherung so einfach hinters licht führen lassen?!

bsp. Seite 19 Nr. 13 d:
http://www.huk24.de/pdf/HUK644P.pdf


Gilt doch aber nur, wenn man vorsätzlich ankreuzt, das Fahrer unter 23 J. nicht fahren werden?!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Juni 2004

Beiträge: 5

22

Montag, 7. Juni 2004, 23:01

ja, klar wenn du angibst das der fahrer unter 23 jahren ist gilt das bestimmt nicht, aber dann ist der beitragsatz auch wieder höher.
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

23

Montag, 7. Juni 2004, 23:11

Zitat

Original von Hackmanalex
ja, klar wenn du angibst das der fahrer unter 23 jahren ist gilt das bestimmt nicht, aber dann ist der beitragsatz auch wieder höher.


Man muss ja extra angeben, dass KEINE Fahrer unter 23 sind. macht auch nich soviel aus.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Juni 2004

Beiträge: 5

24

Montag, 7. Juni 2004, 23:14

bei welcher versicherung bist`n du bei der huk kann man das nicht angeben.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Juni 2004

Beiträge: 10

Bike: MZ 125 TS

Wohnort: Leipzig

25

Dienstag, 8. Juni 2004, 22:54

Ich Hasse Unsere Regierung!!!

Ich hab das mal ausrechnen lassen!!
DAS IST ECHT DAS LETZE!!!!
für ne offene 80 € und für ne gedrosselte 350!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Verdammte Schwanzlutscher!!
Ich hab erstma das Kraftfahrtbundesamt mit Beschwerde E-Mails gefloodet ca. 300 Stück...
könntet ihr auch mal machen, damit die Fettärsche auch was zu tun ham!!
Solche Seppe ey!!!
meine Mudder is bei der AxA da kann ich das nicht ausrechnen lassen... so ein Mister aber auch.
Jetzt muss ich so ne beschissene Simme fahrn, und die schöne wieder verscherbeln.
Da muss es doch einen Weg geben....
Kann man eine MZ auch auf ne 50cc schrauben lassen vorläufig?
Das wär meine letzte Idee....
Spare nie mit Öl!!!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Juni 2004

Beiträge: 10

Bike: MZ 125 TS

Wohnort: Leipzig

26

Mittwoch, 9. Juni 2004, 20:24

Da gibt es noch einen Lichtblick!!!

Ich habe etwas gefunden!!!
in unserem StVZO

§29 e

(1) Folgende Fahrzeuge dürfen, wenn ihr Halter zum Abschluß einer Kraftfahzeughaftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet ist und wenn sich ihr regelmäßiger Standort im Geltungsbereich dieser Verordnung befindet, unbeschadet der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht auf öffentliche Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führern:

1.

zweirädrige oder dreirädrige Kleinkrafträder (§ 18 Abs. 2 Nr. 4);
2.

Fahrräder mit Hilfsmotor;
3.

motorisierte Krankenfahrstühle;
4.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (§ 18 Abs. 2 Nr. 4b).

bla bla bla

§ 18:
bla bla bla
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:

blablabla

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

4a.

Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3)

!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

HIERMIT SETZE ICH EINE PRÄMIE AUS FÜR DEN DER EINEN ANBIETER FINDET, DER EIN VERSICHERUNGSKENNZEICHEN AUSHÄNDIGT!!!!!!!!!!!!!!!!!

P.S.: Ich werd morgen mal dem Laden mit den Versicherungskennzeichen tüchtig nerven!!!! ^^^^
Spare nie mit Öl!!!
  • Zum Seitenanfang

Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

27

Donnerstag, 10. Juni 2004, 10:27

Du weißt schon, dass da auf Deutsch steht, dass
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, mot.Krankenfahrstüle, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit VERSICHERUNGSKENNZEICHEN fahren dürfen.
Ausgenommen sind: Leichtkrafträder mit 51-125ccm und Leistung 11Kw.....
Wenn du der Frau jetz aber klar machs, dass es eigentlich die Bezeichnung Leichtkraftrad nicht gibt?!
naja.. ich denk nich,dass du ne chance hast...

(das mit dem Leichtkraftrad oder Krad mit beschränkter Leistung hatten wir mal irgendwo in nem thread)
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Juni 2004

Beiträge: 10

Bike: MZ 125 TS

Wohnort: Leipzig

28

Donnerstag, 10. Juni 2004, 18:55

Vor dem Ausgenommen steht, dass normale Zulassungsverfahren...
Artikel 4 und 4a sind mit Versichungskennzeichen.

Gugg mal:
www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29e.php

Und dann gugg dir mal den § 18 Abs. 2 Nr. 4 (includes 4a)
Spare nie mit Öl!!!
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten