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1

Dienstag, 8. Juni 2004, 17:49

Unfall --> Schadensregelung

Hallo,
also.. ich hatte vor ungefähr 2 Monaten einen Unfall mit meiner Honda dax, und zwar bin ich auf eine Kreuzung zugefahren, die Ampel sprang von Grün auf Gelb ich bremste und hielt an, dann hört ich Reifen quitschen und ehe ich mich versah saz ich auf dem Boden.
Da ich schon Spät dran war und wegen einer Klassenarbeit schnell in die Schule wollte habe ich auf die Polizei verzichtet, dies bereue ich nun im Nachhinein. Naja mir gings den Umständen entsprechend gut, wir haben die Personalien getauscht und ich bin zur Schule gefahren.
Am Nachmittag habe ich das Mopped zum Honda Händler gebracht, Kostenvoranschlag über 700€ habe ich mir 2 tage später auch machen lassen.

So nun habe ich ihr den Anschlag per Fax geschickt, gerade habe ich Angerufen und gefragt was nun los ist und wo mein Geld bliebe. Jetzt meint die Unfallverursacherin das sie für die Versicherung eine Rechnung über die gekauften Teile haben will.
Außerdem kommt sie mir nun auf die Tour, dass weil ich ziemlich weit Links auf dem Fahrstreifen stand, ihr Auto auch den Linken Scheinwerfer etc. beschädigt hatte, dass ich Mitschuldig bin, stimmt das? Ich finde nicht!

Naja meine eigentliche Frage ist, wie komme ich nun an mein Geld?? Ich denke das ich mein Anwalt einschalten werde, weil ich auf die Sache schon wieder kein Bock mehr habe, das wird mir echt zubunt...
Aber kannich da überhaupt noch was erreichen, auch wenn die Polizei nicht dabei war und ich mir keine Zeugen notiert hab :wand: ?

***edit***
Ist nicht ganz wichtig, aber doch erwähnes Wert: Bevor ich den Kostenvoranschlag hab machen lassen, habe ich den Schaden schätzen lassen = 700€, daraufhin habe ich sie angerufen und ihr dies gesagt, da meinte sie, sie würde den Schaden Privat bezahlen aber sie würde nichts bezahlen wenn sie nix schriftliches hat. Ich habe gefragt ob ein Kostenvoranschlag reicht, sie sagte ja...
Daraufhin Kostenvoranschlag gemacht, ihr zugefaxt... (das war vor ca. 2 Wochen)
Heute Angerufen und sie sagte dann halt, dass nun ihre Versicherung eine Rechnung über die bereits gekauften Teile haben will...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aprilia_RX« (8. Juni 2004, 18:07)

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2

Dienstag, 8. Juni 2004, 18:11

Hättest dich vorher mal schlau machen sollen. Ein Kostenvoranschlag nützt dir garnichts, du brauchst ein Schadensgutachten, entweder von nem Gutachterbüro oder zum beispiel vom TÜV. Was anderes ist absolut wertlos. Da ich vermute dass du schon geld für den Kostenvoranschlag bezahlt hast oder noch tun musst, hast du dir damit selber ein bisschen in den Arsch gebissen. Das Gutachten hätte die Frau nämlich auch bezahlen müssen, den Kostenvoranschlag aber nicht...
Wer irgendwelche Teile für 125er braucht, kann sich gerne bei uns melden!

Viele Teile auf Lager, ständig Ankauf von Unfall-, Defekt- und Gebrauchtfahrzeugen, bevorzugt 125er.
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3

Dienstag, 8. Juni 2004, 20:09

dann kann ich doch aber Theoretisch jetzt noch ein Gutachten anfertigen lassen!?
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4

Dienstag, 8. Juni 2004, 20:52

Ja das kannst du, aber dann bleibst du auf jeden Fall auf den Kosten für den Voranschlag bei der Werkstatt sitzen. Es sei denn du lässt sie da auch reparieren, dann wird der meistens auf die Reperaturkosten angerechnet.
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Kingmueller

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5

Mittwoch, 9. Juni 2004, 12:36

Möcht dir ja jetz keine Angst einjagen. Aber, wenn sie sagt, sie hätte keinen Unfall gehabt, haste en Problem..
Ohne Zeugen.. Ohne Polizei....
ne ne ne
immer direkt die Grünen Männchen her, wenn was ist!

Wenn an ihrem Auto was kaputt ist, brauchst du das nich zahlen! wenn sie schuld hatte, muss sie (ihre versicherung) für alle entstanden schäden aufkommen.
Könnte höchstens sein, dass sie dir irgendwie ne Teilschuld zuschieben will, weil du den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet hast....
VIEL GLÜCK
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6

Mittwoch, 9. Juni 2004, 13:05

Zitat

Original von Kingmueller

Könnte höchstens sein, dass sie dir irgendwie ne Teilschuld zuschieben will, weil du den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet hast....
VIEL GLÜCK


Und was soll er machen, wenn er im Rückspiegel n Auto hinter sich sieht? Über ne (fast) rote Ampel fahren?
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Kingmueller

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7

Mittwoch, 9. Juni 2004, 13:37

Zitat

Und was soll er machen, wenn er im Rückspiegel n Auto hinter sich sieht? Über ne (fast) rote Ampel fahren?

Jepp!!!
hab ich inna Fahrschule so gelernt....
Wenn sons eine Gefahr entstehen kann.....
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8

Mittwoch, 9. Juni 2004, 15:01

hmhm.. da mussich mir dann nochwas überlegen...
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Kingmueller

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9

Mittwoch, 9. Juni 2004, 16:21

musste nich..
musst nur aus der Fast roten, ne rote ampel machen..
Denn wenn die Ampel schon rot ist, musste mit aller Gewalt versuchen davor stehen zu bleiben!
Egal was hinter dir ist!!!
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10

Donnerstag, 10. Juni 2004, 02:39

Zitat

Original von Kingmueller
Denn wenn die Ampel schon rot ist, musste mit aller Gewalt versuchen davor stehen zu bleiben!
Egal was hinter dir ist!!!


Naja gibt auch noch sowas wie gesunder Menschenverstand
und da würd ich nich irgendwie hart bremsen wenn einer von hinten
mit volle Pulle angerasst kommt (schon gar nich bei Laster oderso)
dann lieber bei fast/gerade Rot rüber

Zitat

dass man an der nächsten Kurve entschlossen in die Eisen muss,
wenn es nicht "Hecke" anstatt "Ecke" heißen soll.:listig:


:jaja: A bestanden:jaja:
:cool-falk: :daumen-falk:

(08-12-04)
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11

Donnerstag, 10. Juni 2004, 03:02

In welcher Werkstatt muss man denn nen Kostenvoranschlag für ein paar Teile bezahlen?

Btw, natürlich hast du recht, wenn die Ampel auf Gelb springt ist das das Signal für dich dass du schonmal bereit sein musst dass du gleich nicht mehr drüber fahren darfst, wenn die dir hinten drauf fährt hat sie Schuld.


Ausserdem muss die zahlen egal ob du das schon reparieren hast lassen oder nicht, sie muss einfach den Schaden zahlen den sie angerichtet hat.
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12

Donnerstag, 10. Juni 2004, 03:14

kostenvoranschlag bei unfällen kostet generell etwas
10-15% der veranschlagten summe

diese werden dann aber bei der reperatur verrechnet

und aus der ferne betrachtet bist du nicht schuld
da sie anscheinend zu wenig sicherheitsabstand gehabt hat

und wie oben schon geschrieben immer die polzei einschalten oder mindestens zeugen aufschreiben
Therapy?
"Hate is just a 4 letter word!"
"Linux: be root. Windows: reboot"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pamp« (10. Juni 2004, 03:15)

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13

Donnerstag, 10. Juni 2004, 10:20

Grundsätzlich gilt bei uns: Wer auffährt hat Schuld.
Da ist es egal, ob du eine Vollbremsung hingelegt hast (außer du hast das gemacht, um die Versicherung zu betrügen. Aber selbst das muss dir erst nachgewiesen werden).

Dennoch siehts ohne Rennleitung schlecht für dich aus
Mein Herz hab ich verschenkt - an jedem Wochenend
Es wird nichts schöneres geben
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Kingmueller

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14

Donnerstag, 10. Juni 2004, 10:32

dito.. hab ja auch nich gesagt, dass es sein muss, dass er ne Teilschuld bekommt, hab nur gesagt, das es möglich wäre.. Denn in der Fahrschule hab ich gelernt, dass man vor einer Volbremsung nach hinten guicken muss.. und bei einer orangen ampel immer abwägen muss...
ist das gleiche am zebrastreifen...
i.d.R. hat der hintere Schuld! Wennde aber einfach sags, dass die ampel auf rot gesprungen is, kann dir niemand nen vorwurf machen..
Aber kanns nur immer wiederholen.. wenn man im recht ist, immer die Grünen her!
Wenn man weiß, dass man im Unrecht ist und sich en bisschen mit dem Kram auskennt und v.a. das Gefühl hat, dass der andere das nicht tut, kann mans auch ohne Poizei versuchen.. Ist aber auch nich das optimale!...
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15

Donnerstag, 10. Juni 2004, 11:14

Zitat

Original von Pamp
kostenvoranschlag bei unfällen kostet generell etwas
10-15% der veranschlagten summe


Bei den Händlern hier gibts das umsonst...
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