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Bike: Suzuki GS 500 E; Auto: E46 318td

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16

Montag, 5. Juli 2004, 20:52

richtig SKD.

wobei ich mich über die reglung nich kümmern würd - ich fuhr auch nen ganzen sommer lang gedrosselt durch AT. rein gar nichts is passiert ... obwohl ich in ne kontrolle kam!
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Bike: Yamaha TW 125

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17

Mittwoch, 14. Juli 2004, 11:55

bin aus gestern aus Grichenland gekommen
wollte nur schreiben das der A1 dort akteptiert wird
Erst :)23 dan :)18 und :)17 ,dan :essen: und wieder :)18 und :)29
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Bike: Bottecchia Mountainbike

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18

Mittwoch, 14. Juli 2004, 17:19

Zitat

Original von TwoDoubleThree
Es gibt eine EU weite Regelung dass jeder Führerschein der in einem EU-Land ausgestellt wird von allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden muss, punkt.

Zum Glück gehört die Türkei (nach der gefragt wurde) aber noch nicht zur EU, punkt. ;)
- 22.05.2004 | Bad Rappenau | AXXIS uvm. (MetalInside Festival) -
- 17.07.2004 | Ludwigsburg | Die Ärzte, Sportfreunde Stiller, u.A. -
- 22.10.2004 | Nürnberg | Nightwish -
P.S.: 11.09. | Stuttgart | Böhse Onkelz - ausverkauft ;(
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Bike: Aprilia rs bj.00 tunig: Stylische BlackBox

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19

Donnerstag, 15. Juli 2004, 23:01

also heißt das man darf docht auch ohen lappen 50ger fahren? ( glaub net das die da für 50ger n schein brauchen...
For a new monitor nail here

[x]
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Bike: Daelim VT 125 Evo

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20

Freitag, 16. Juli 2004, 17:04

Zitat

Original von redshadowbiker
Dann haben die Ösis aber echt einen weg...

Ich zittiere aus der MOTORRAD: "Prinzipiell gelten innerhalb der europäischen Union die Fahrerlaubnisse nach Maßgabe des Rechts des Herkunftlandes. Dementsprechend gilt hinsichtlich der Fahrerlaubnis im Ausland die deutsche Rechtslage."

Das hieße, dass man auch im Ausland mit 80km/h schnellen 125ern fahren dürfte...

Jedoch ist Legislative und Exekutive immer noch nicht das Selbe... In Italien und Spanien gilt zum Beispiel die Warnwestenpflicht auf außerörtlichen Straßen, sobald man das Fahrzeug am Straßenrand verlässt.. (z.B. auch beim Pinkeln :wand: ) Naja, laut Gesetzestext gilt dies nicht für Kradfahrer, aber trotzdem kontrolliert die Rennleitung ob man eine Weste dabei hat und kassiert auch ab, falls das nicht der Fall sein sollte...
Mal soviel zu den Gesetzen... :P


EDIT: sry, hab was übersehen... zit:"[...]dass es Mitgliedstaaten möglich ist, die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. In Hinsicht auf die Klasse A1 haben davon Österreich und die Niederlande Gebrauch gemacht."

Also, in allen Staaten der EU außer Österreich und den Niederlande dürfen wir fahren... :daumen:


ich habe vor wenigen tagen exakt das noch recherchiert (weil ich bald in der niederlande urlaub machen werde), habe dann informationen gefunden (kann ich gerne nochmal heraussuchen). dort wurde ganz eindeutig gesagt: ein EU fuehrerschein MUSS von jedem eu mitgliedsstaat akzeptiert werden, solange es sich um einen Touristen handelt und dieser keinen festen wohnsitz im urlaubsland hat.

habe die seite herausgesucht, offizielle seite des BMVBW (Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Wohnwesen).
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrers…srecht-.388.htm

Zitat


1. Grundlagen

Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen. Die Richtlinie enthielt im wesentlichen

* die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei vorübergehenden Aufenthalten als Tourist oder Besucher,
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Adan0s

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Adan0s« (16. Juli 2004, 17:07)

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shahak

unregistriert

21

Freitag, 16. Juli 2004, 17:55

jetzt eine schwirige frage:

was ist mit Israel??
wie ist es dort darf ich da mit A1 fahren???
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22

Samstag, 17. Juli 2004, 00:38

Zitat

Original von Adan0s
ich habe vor wenigen tagen exakt das noch recherchiert (weil ich bald in der niederlande urlaub machen werde), habe dann informationen gefunden (kann ich gerne nochmal heraussuchen). dort wurde ganz eindeutig gesagt: ein EU fuehrerschein MUSS von jedem eu mitgliedsstaat akzeptiert werden, solange es sich um einen Touristen handelt und dieser keinen festen wohnsitz im urlaubsland hat.

habe die seite herausgesucht, offizielle seite des BMVBW (Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Wohnwesen).
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrers…srecht-.388.htm

Zitat


1. Grundlagen

Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen. Die Richtlinie enthielt im wesentlichen

* die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei vorübergehenden Aufenthalten als Tourist oder Besucher,

Ich zitiere aus dem Punkt unmittelbar unter dem von dir zitierten
(http://www.bmvbw.de/Gueltigkeit-deutsche…usland-.387.htm)

Zitat

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.


Ich wäre vorsichtig mit 16 und einer 125er nach Österreich oder in die Niederlande zu fahren.
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23

Samstag, 17. Juli 2004, 01:02

Ruft doch einfach mal beim ADAC an... die können Euch das bestimmt sagen!!!

Ich hoffe ja, dass Ihr alle schon Mitglieder im ADAC seit... wenn nicht... ich kann Euch werben !!! :daumen: :D
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24

Samstag, 17. Juli 2004, 01:05

Das ist die Seite vom Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Wohnwesen, da wird es doch richtig sein.
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25

Samstag, 17. Juli 2004, 15:34

Zitat

Original von cptnkuno

Zitat

Original von Adan0s
ich habe vor wenigen tagen exakt das noch recherchiert (weil ich bald in der niederlande urlaub machen werde), habe dann informationen gefunden (kann ich gerne nochmal heraussuchen). dort wurde ganz eindeutig gesagt: ein EU fuehrerschein MUSS von jedem eu mitgliedsstaat akzeptiert werden, solange es sich um einen Touristen handelt und dieser keinen festen wohnsitz im urlaubsland hat.

habe die seite herausgesucht, offizielle seite des BMVBW (Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Wohnwesen).
http://www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrers…srecht-.388.htm

Zitat


1. Grundlagen

Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen. Die Richtlinie enthielt im wesentlichen

* die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei vorübergehenden Aufenthalten als Tourist oder Besucher,

Ich zitiere aus dem Punkt unmittelbar unter dem von dir zitierten
(http://www.bmvbw.de/Gueltigkeit-deutsche…usland-.387.htm)

Zitat

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.


Ich wäre vorsichtig mit 16 und einer 125er nach Österreich oder in die Niederlande zu fahren.


dieses zitat mag der wahrheit entsprechen, aber im grunde ist das immer darauf bezogen wenn man seinen wohnsitz in dieses land verlegt, dann waere man entsprechend auch kein tourist mehr.
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26

Sonntag, 18. Juli 2004, 00:36

Ich verstehe schon, daß du es gerne so hättest, aber in dem von mir zitierten Absatz (und auch vorher) wird mit keinem Wort erwähnt, daß es darum geht, seinen Wohnsitz zu verlegen. Es ist ganz einfach so, daß euer A1 in Österreich genausowenig gilt, wie unser B111 in Deutschland. Fahr ruhig nach Holland, aber jammere dann nachher nicht herum, wenn sie dich von dort nicht mehr heimfahren lassen, weil du keinen gültigen Führerschein besitzt.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (18. Juli 2004, 22:41)

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27

Sonntag, 18. Juli 2004, 09:22

mir isses auch recht egal, ich fahre alle fahrzeuge sowieso so das es nichtmal einen grund gaebe einen anzuhalten ;-)
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28

Sonntag, 18. Juli 2004, 09:38

Zitat

Original von cptnkuno
Ich verstehe schon, daß du es gerne so hättest, aber in dem von mir zitierten Absatz (und auch vorher) wird mit keinem Wort erwähnt, daß es darum geht, seinen Wohnsitz zu verlegen. Es ist ganz einfach so, daß euer A1 in Österreich genausowenig gilt, wie unser B111 in Deutschland. Fahr ruhig nach Holland, aber jammere dann nachher nicht herum, wenn sie dich von dort nicht mehr heimfahren lassen, weil du keinen gültigen Führerschein bestitzt.


Zählt das nun nur für Personen unter 18... oder darf ich wirklich mit meinem A1 und meinen fast 30 Jahre etwa in Österreich nicht mit einer 125e fahren ?
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29

Sonntag, 18. Juli 2004, 22:41

Zitat

Original von naked125
Zählt das nun nur für Personen unter 18... oder darf ich wirklich mit meinem A1 und meinen fast 30 Jahre etwa in Österreich nicht mit einer 125e fahren ?

Das weiß ich nicht, ADAC oder ÖAMTC können dir da aber sicher weiterhelfen. Ich weiß nur, daß ich mit dem B111 in Deutschland nicht fahren darf, daß diese "Spezialführerscheine" also nicht unbedingt gelten müssen.
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30

Sonntag, 18. Juli 2004, 22:51

Na dann bin ich mal dafür, dass man eine europäisch Einigung findet... ist doch sch... wenn wir ein Europa sind und ich nicht einfach in jedes Land fahren kann, welches dazugehört.

Ich denke ich hätte mir auch nie gedanken darüber gemacht und wäre einfach durch Europa gefahren....

Das währe vielleicht auch mal eine nette Tour... einmal durch jedes Land der europäischen Union...
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