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silent_one
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schmax« (3. Oktober 2004, 20:58)
Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002
Bike: Yamaha FZR 1000 EXUP Auto: Ford Mondeo Turnier und weitere...
Wohnort: nähe Nürnberg
silent_one
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Zitat
Original von Err0r
oh oh schwarzfahren ist übel
da gibts dann halt sowas wie
"fahren ohne führerschein"
"versicherungsbetrug"
villeicht auch noch gefährdung des straßenferkehrs ... aufjeden fall übel
Zitat
Original von Kingmueller
habt ihr keine Parkplätze oder Feldwege?!
Muss das an ner Straße sein?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (3. Oktober 2004, 22:46)
fwmone
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Zitat
Original von Err0r
oh oh schwarzfahren ist übel
da gibts dann halt sowas wie
"fahren ohne führerschein"
"versicherungsbetrug"
villeicht auch noch gefährdung des straßenferkehrs ... aufjeden fall übel
Zitat
Original von silent_one
oh bitte schwarzfahren höft sich so kriminell an da bekommt man ja ein schlechtes gewissen![]()
Zitat
Original von silent_one
ja leute wo leben wir wenn ich nicht mal auf einem privatgrundstück fahren darf. wenn ich bei mir zu hause das hoftor auflasse und mitm moped(ohne zulassung) fahre bekomme ich also eine anzeige (im extremfall) wegen fahren ohne versicherungsschutz etc. ?!
Zitat
Original von silent_one
ich möchte den § in welchem das geregelt ist. falk ich bitte um aufklärung ;-)
silent_one
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Zitat
Original von fwmone
Zitat
Original von Err0r
oh oh schwarzfahren ist übel
da gibts dann halt sowas wie
"fahren ohne führerschein"
"versicherungsbetrug"
villeicht auch noch gefährdung des straßenferkehrs ... aufjeden fall übel
Kaum hatte man das Thema mal ein paar Wochen nicht, machen sich schon wieder die ganz typischen Irrglauben breit, die beim Stammtisch von den Ex-Kreidlerrockern losgelassen werden. Jedenfalls alle drei Sachen falsch.
1. Straftat ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn der Führerschein ist nur ein Dokument der Fahrerlaubnis. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Knöllchen geahndet wird.
2. Versicherungsbetrug entfällt - man betrügt doch die Versicherung nicht?! Man fährt auch nicht ohne Versicherungsschutz, wie so gerne angenommen wird. Das wiederum tritt nur ein, wenn das Fahrzeug gar nicht versichert ist.
3. Gefährdung des Straßenverkehrs gibt es nicht als eigentliche Straftat
Die Anzeige lautet also auf Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zitat
Original von silent_one
oh bitte schwarzfahren höft sich so kriminell an da bekommt man ja ein schlechtes gewissen![]()
Wird auch zur Kleinkriminalität hinzugezählt.
Zitat
Original von silent_one
ja leute wo leben wir wenn ich nicht mal auf einem privatgrundstück fahren darf. wenn ich bei mir zu hause das hoftor auflasse und mitm moped(ohne zulassung) fahre bekomme ich also eine anzeige (im extremfall) wegen fahren ohne versicherungsschutz etc. ?!
Ist bisschen komplizierter.
Die Erklärung von oben stimmt. Das Grundstück muss erkennbar(!) vom Straßenverkehr abgetrennt sein. Grundstücke mit einem Tor sind abgetrennt, wenn das Tor geschlossen oder zumindest nur unregelmäßig offen ist. Ein Supermarkt-Parkplatz mit einem Tor hingegen ist während den Öffnungszeiten nicht abgetrennt, weil es erkennbar befahren werden kann. Angenommen das Tor wäre am Sonntag hingegen ganztags geschlossen, sieht es anders aus. Ist der Parkplatz generell geöffnet, also nicht irgendwie eingezäunt oder abgeschlossen, gilt er als befahrbar.
Eine Tankstelle ist natürlich befahrbar und daher nicht abgeschlossen. Ein Werkstattgelände, bei dem nur ab und an das Tor öffnet zählt zum abgeschlossenen Gebiet.
Zitat
Original von silent_one
ich möchte den § in welchem das geregelt ist. falk ich bitte um aufklärung ;-)
§ 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
§ 2 StrG (Öffentliche Straßen) - aus dem Umkehrschluss zieht man dann, was abgeschlossene Grundstücke sind
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (4. Oktober 2004, 00:10)
fwmone
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Original von silent_one
fazit ich lass den kleinen nicht mehr dort fahren und scheisse für meinen teil auf die gesetze. jedoch würde mich wenn der fall eintreten sollte dennoch das strafmaß interessieren. natürlich ist dabei die reaktion des polizisten zu berücksichtigen aber gehen wir mal vom schlimmsten fall aus. was droht mir wenn ich zb mit einem pocketbike(50ccm keine strasenzulassung) auf dem besagtem gelände fahre?
Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002
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Wohnort: nähe Nürnberg