Montag, 5. Mai 2025, 22:21 UTC+2
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*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Zitat
Original von Pamp
jein
derjenige der das feuerwehrauto fährt kriegt evtl. ne teilschuld je nachdem ob er die sonderrechte ausgenutzt hat oder nicht
Registrierungsdatum: 24. September 2002
Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!
Wohnort: Nürnberg
Störtebecker
unregistriert
Registrierungsdatum: 2. Oktober 2004
Bike: Honda Varadero 125 `03
Wohnort: Itzehoe, SH
Registrierungsdatum: 11. November 2004
Bike: Honda Varadero XL125 V 2004-2006, Kawasaki ZZR 600 ab jetzt
Wohnort: LK Rosenheim/Oberbayern
Zitat
Original von Kingmueller
Zitat
Original von Pamp
jein
derjenige der das feuerwehrauto fährt kriegt evtl. ne teilschuld je nachdem ob er die sonderrechte ausgenutzt hat oder nicht
Ich bezweifle ganz stark, dass man dem Fahrer ne Teilschuld gibt. Ich geh jetz einfach mal davon aus, dass Fahrer die mit diesen hoheitlichen rechten unterwegs sind, vom Gesetz geschützt sein müssen!
Wenn die Sirene + Blaulicht anhaben, kann man denen doch keine Fahrlässigkeit vorwerfen, auch wenn sie mit 70 über ne Innenstadtkreuzung fahren!
Alle anderen müssen FREIE BAHN SCHAFFEN. Bei einem Unfall ist dies nicht geschehen, daher sind alle anderen, aber nicht der Führer des, mit hoheitlichen Rechten ausgestatteten Fahrzeugs zur Rechnung zu ziehen.
oder?[/SIZE=10]