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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

16

Mittwoch, 1. Dezember 2004, 00:24

jein

derjenige der das feuerwehrauto fährt kriegt evtl. ne teilschuld je nachdem ob er die sonderrechte ausgenutzt hat oder nicht
Therapy?
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Kingmueller

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Bike: Suzuki GSX 600 F

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17

Mittwoch, 1. Dezember 2004, 14:15

Zitat

Original von Pamp
jein

derjenige der das feuerwehrauto fährt kriegt evtl. ne teilschuld je nachdem ob er die sonderrechte ausgenutzt hat oder nicht


Ich bezweifle ganz stark, dass man dem Fahrer ne Teilschuld gibt. Ich geh jetz einfach mal davon aus, dass Fahrer die mit diesen hoheitlichen rechten unterwegs sind, vom Gesetz geschützt sein müssen!
Wenn die Sirene + Blaulicht anhaben, kann man denen doch keine Fahrlässigkeit vorwerfen, auch wenn sie mit 70 über ne Innenstadtkreuzung fahren!
Alle anderen müssen FREIE BAHN SCHAFFEN. Bei einem Unfall ist dies nicht geschehen, daher sind alle anderen, aber nicht der Führer des, mit hoheitlichen Rechten ausgestatteten Fahrzeugs zur Rechnung zu ziehen.

oder?[/SIZE=10]
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Registrierungsdatum: 23. Juli 2003

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Bike: Yamaha TDR 125

Wohnort: Darmstadt

18

Mittwoch, 1. Dezember 2004, 14:20

pamp spricht von ausnutzen

damit meint er wohl, die hoheitsrechte werden in einem fall genutzt, in dem sie nicht zu nutzen sind

beispielsweise wenn die bestellte pommes der krankenwagenfahrer droht kalt zu werden
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Bike: alt oder nicht alt das ist hier die Frage!!!

Wohnort: Nürnberg

19

Mittwoch, 1. Dezember 2004, 20:14

ne
selbst bei kreuzungen
wenn dem fahrer des feuerwehrautos bewiesen werden kann das er fahrlässig gehandelt hat kriegt er ne teilschuld weil er genauso §1 der STVO beachten muss
egal ob er mit sonderrechten fährt oder nicht

d.h. wenn ein krankenwagen, ein polizeiauto oder ein feuerwehr auto in einen unfall involviert sind während die mit sonderrechten unterwegs waren kann es eben passieren das sie ne teilschuld kriegen wie jeder andere verkehrsteilnehmer
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Bike: Yamaha TDR 125

Wohnort: Darmstadt

20

Sonntag, 5. Dezember 2004, 22:39

deshalb sollt sich jetz trotzdem nit jeder in ne reisschüssel mit 3000w setzen und auf gott und gerechtigkeit hoffen und auf ne teilschutz setzen -_-
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Störtebecker

unregistriert

21

Montag, 6. Dezember 2004, 00:33

ich weiß noch, unser fahrleher hat uns mal gefragt, ob man beim moped fahren musik hören darf. wir dann ja und er nein. wir dann da steht aber in den fragebögen.

Die Frage Lautet:

Darf man während der Fahrt musik hören.
Ja, mit 2 Ohrstöpseln
Ja, mit 1 Ohrstöpsel

so wenns nicht erlaubt ist, was soll ich ankreuzen?? damit war unser fahrleher überzeugt.
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Bike: Honda Varadero 125 `03

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22

Montag, 6. Dezember 2004, 19:42

So ich hoffe ich helfe dadurch etwas, ist zwar kein Gesetzestext aber immerhin das Lehrbuch aud der Fahrschule, bzw. der schon angesprochene Testbogen.



Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
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Bike: Honda Varadero XL125 V 2004-2006, Kawasaki ZZR 600 ab jetzt

Wohnort: LK Rosenheim/Oberbayern

23

Montag, 6. Dezember 2004, 19:56

in der Fahrschule hab ich immer 2 Ohrenstöpsel dringehabt, so ein Fahrlehrer! 8o
Meine Page, jetz aach in Saarlänisch!
Seppl (16:14):
das ist pech....
Buffalo (16:14):
nein DAS IST SPAAAAARTAAAAAA
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Bike: Hyosung Cruise

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24

Dienstag, 7. Dezember 2004, 18:29

Zitat

Original von Kingmueller

Zitat

Original von Pamp
jein

derjenige der das feuerwehrauto fährt kriegt evtl. ne teilschuld je nachdem ob er die sonderrechte ausgenutzt hat oder nicht


Ich bezweifle ganz stark, dass man dem Fahrer ne Teilschuld gibt. Ich geh jetz einfach mal davon aus, dass Fahrer die mit diesen hoheitlichen rechten unterwegs sind, vom Gesetz geschützt sein müssen!
Wenn die Sirene + Blaulicht anhaben, kann man denen doch keine Fahrlässigkeit vorwerfen, auch wenn sie mit 70 über ne Innenstadtkreuzung fahren!
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oder?[/SIZE=10]


servus,

also des is käse. ich bin selber in der feuerwehr und bei uns in der nachbargemeinde gab´s erst nen unfall mit sondersignalen. da fuhr die FW mit sonderrechten über ne kreuzung und einer hat´s verpennt dass er dann net fahren darf, so hat ihn das FW-Auto gerammt, seine frau verstarb an der unfallstelle. Der fahrer vom FW-Auto hat auch ne teilschuld bekommen, weil er net umsichtig genug war sprich er hatte nicht großartig geschaut ob was kommt, oder net...

in diesem sinne
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