Original von fwmone
Was die Staatsanwaltschaft sagt hat i. Ü. auf die Rechtssprechung und die -lehre absolut keinen Einfluss. Für die Bauartbedingtheit gibt es vermutlich keine feste oder eine eventuell missverständliche Definition. Der eigentliche Wille vom Gesetzgeber ist jedoch auch bei einer Drosselung ganz klar erfüllt.
Naja, das Problem heisst "Präzedezfall" (oder so

). Wenn hier ein Staatsanwalt sitzt, der die Jugendlichen von ihrn 125er n holen will und die wieder zurück auf die 50er schubsen will, dann könnte es durchaus zu einem Urteil kommen, das dann wiederm durchaus Auswirkungen auf zukünftige Verfahren hat.
Beispiel: "Herr Bla wird hiermit wegen Fahren ohne Führerscheins zur Strafe von 1000 Euro verurteilt. Siehe Grundsatzentscheidung Aktenzeichen Blubb". Ein Gericht verurteilt so, also sollten ich an die ungefähre RIchtung auch andere Gerichte halten...
Würde aber in solche einem fall im worst case bis zum Verfassungsgericht gehen und spätestens da zurückgewiesen werden...
Gruss, Mike
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »blackmike« (7. Dezember 2004, 19:08)