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Original von Benny_DTwie würdet ihr bei so etwas reagieren wenn eure abbrennen oder versenkt würde?
Registrierungsdatum: 10. Februar 2004
Bike: Suzuki Bandit 600 Kult
Wohnort: Berlin/Brandenburg
Registrierungsdatum: 10. Februar 2004
Bike: Suzuki Bandit 600 Kult
Wohnort: Berlin/Brandenburg
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Strafgesetzbuch
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Registrierungsdatum: 10. Februar 2004
Bike: Suzuki Bandit 600 Kult
Wohnort: Berlin/Brandenburg
Registrierungsdatum: 11. März 2004
Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052
Wohnort: Rastatt, Berlin
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Original von ADIXTC
Hi,
finde deine CBR eigentlich nicht so toll!
4 Takter sind dumm, hören sich scheiße an!
Vorteil! MOTOR
Viele Grüße
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Original von ADIXTC
Hi,
finde deine CBR eigentlich nicht so toll!
4 Takter sind dumm, hören sich scheiße an!
Vorteil! MOTOR
Viele Grüße
Registrierungsdatum: 9. April 2002
Bike: KTM 690 SMC-R ´12, Suzuki RM-Z450 Supermoto ´09, MV Agusta Brutale 800RR ´24
Wohnort: Remschcoast
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Original von ADIXTC
Hi,
finde deine CBR eigentlich nicht so toll!
4 Takter sind dumm, hören sich scheiße an!
Vorteil! MOTOR
Viele Grüße