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1

Thursday, January 13th 2005, 12:11am

Schleichen auf der Überholspur: Ein Netto-Monatsgehalt + 6 Monate Fahrverbot

Die im Titel und noch viele andere wenig bekannte, aber nach der Stvo gültige Verkehrsregeln findet ihr >hier<

Lohnt sich wirklich, das mal zu lesen!!!
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Date of registration: Oct 9th 2002

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2

Thursday, January 13th 2005, 9:29am

Quoted

Nebelschlussleuchte: Oft wird die Nebelschlussleuchte schon bei schlechter Sicht angeschalten und damit der nachfolgende Verkehr geblendet. Die StVO sieht vor, dass die Nebelschlussleuchte erst bei weniger als 50 Meter Sicht eingeschalten und dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf. Dies gilt auch für die Nebelscheinwerfer.


Das lezte dicke ist schwachsinn!! !!


von "http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=17"

Quoted

§ 17 Beleuchtung:

3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Also die 50m gelten nur für die Nebelschlussleuchte nicht für Nebelscheinwerfer !!
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Wallimar

Administrator

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3

Thursday, January 13th 2005, 10:08am

Quoted

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.


Ist ja sogar ne theoretische Prüfungsfrage...
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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4

Thursday, January 13th 2005, 12:11pm

Quoted

Original von neb-neo

Quoted

Nebelschlussleuchte: [..] dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf.


Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...
Ein Motorradtraum wird meiner Ansicht nach dann wahr, wenn man mit der eigenen Kohle, der eigenen kreativen Schrauberei, den eigenen Ideen folgend sich mit seinen eigenen Händen sein eigenes Krad zurecht macht. (Helmut Wicht)
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5

Thursday, January 13th 2005, 12:35pm

Quoted

Original von ind
...

Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...



Da gibts einige die dafür sind, ich auch !!
Nebelschlussleuchte an -> Auto fährt nur noch 50 km/h :daumen:
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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6

Thursday, January 13th 2005, 1:03pm

Dann macht einfach keiner mehr die Leuchte an :rolleyes:

edit: oder sie wird zum Tempomat umfunktioniert ?(

This post has been edited 1 times, last edit by "Kingmueller" (Jan 13th 2005, 1:04pm)

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7

Thursday, January 13th 2005, 1:29pm

Quoted

Original von Kingmueller
Dann macht einfach keiner mehr die Leuchte an :rolleyes:

edit: oder sie wird zum Tempomat umfunktioniert ?(


Wäre immernoch besser als wenn die Spacken damit immer rumfahren und alle blenden, weisst Du wie nerfig das ist wenn da im Regen einer (oder gar mehrere) auf der Bahn vor dir rumfahren??
Und wann braucht man die wirklich (also so das es Sinn macht)?
Ich hab in meinem Autofahrerleben (sind immerhin schon über 9 Jahre!) das Ding einmal gebraucht, und da bin ich freiwillig 30 km/h gefahren!!
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Scout

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8

Thursday, January 13th 2005, 1:34pm

Quoted

Original von ind

Quoted

Original von neb-neo

Quoted

Nebelschlussleuchte: [..] dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte eine Geschwindigkeit von maximal 50 km/h nicht überschritten werden darf.


Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...


das gibts schon. Bei <=50m Sicht, Nebelschlussleuchte an und Höchstgeschwindigkeit von 50km/h
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Bike: SXV 250 R ;-)

9

Thursday, January 13th 2005, 2:01pm

Quoted

Original von Scout

Quoted

Original von ind
Ich bin ja schon lange dafür, daß die Geschwindigkeit automatisch mit dem Einschalten der Nebelschlußleuchte begrenzt wird. Dann kommt wenigstens keiner auf die Idee, die bei gutem Wetter einzuschalten...


das gibts schon. Bei <=50m Sicht, Nebelschlussleuchte an und Höchstgeschwindigkeit von 50km/h


Wenn du das Licht einschaltest wird dein Auto davon aber nicht automatisch langsamer.
Ein Motorradtraum wird meiner Ansicht nach dann wahr, wenn man mit der eigenen Kohle, der eigenen kreativen Schrauberei, den eigenen Ideen folgend sich mit seinen eigenen Händen sein eigenes Krad zurecht macht. (Helmut Wicht)
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Blackrider

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10

Thursday, January 13th 2005, 3:32pm

nebelschlussleuchte ..... mach ich erst bei ner ganz mieserablen sicht an wo ich dann freiwillig nich mehr als 30kmh fahre ...

nebellampen immer nachts, bei regen schnee und natürlich nebel
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AoRHotte

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11

Thursday, January 13th 2005, 9:13pm

zum glück hab ich son pillepop gar nicht erst am auto ^^ :P
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