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Registrierungsdatum: 12. August 2003

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Bike: GSX-R 600 K1

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16

Freitag, 22. April 2005, 13:53

Ich würde das schon Versicherungsbetrug nennen :rolleyes:

Der kollege zahlt nämlich gut 300 euro weniger für eine offen eingetragene,
meinst nicht, dass die Versicherung das nicht ganz so toll findet?
(18:54:04) (@JACK_DANIELS) zane sag ma
(18:54:05) (@`ZaNe) ma
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17

Freitag, 22. April 2005, 14:06

wenn man das alles so liest könnt man meinen die meisten sein in ihrer Ehre gekränkt oder aber so Erfahren und Reif das sie alles glauben zu wissen
selbst schon die erfahrungen gemacht
denn thread kann man vergessen und closen da eh nur noch müll bei rum kommt
Schüler kommt zu spät zur Schule
Lehrer: Wieso kommst du zu spät? X(
Schüler: Hatte kein Benzin mehr im Fahrrad. ;)
Lehrer: Ok setz dich

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »*NOS-Nugat*« (22. April 2005, 14:06)

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Registrierungsdatum: 22. April 2005

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Bike: Roadwin

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18

Freitag, 22. April 2005, 14:06

blablabla weil es Dir nicht gefällt, ein wenig dünn für eine Diskussion.

Kein Staatsanwalt, eventuell nur jemand, der etwas rechtliche Klarheit in einige etwas verwegene Vorstellungen reinbringen möchte. Was nutzen die schönsten Sprüche, Ideen und Vermutungen, wenn es dann doch mal Mecker von der Rennleitung gibt.

Inwieweit waren meine Ausführungen realitätsfern ???

Kein Versicherungsbetrug, man erschleicht sich ja keine unberechtigten oder überhöhten Leistungen.
Das aufgrund einer falschen Angabe ein zu geringer Versicherungsbeitrag geleistet wurde, ist eine sogenannte Obliegenheitsverletzung aus den Vetragsbedingungen, da hat der Staatsanwalt nichts mit zu tun, da es sich um einen reinen priavtrechtlichen Vertrag zwischen zwei Partnern handelt. Deshalb "nur" die vereinbarte Vertragsstrafe und die Befreiung der Leistungspflicht (Normaldeutsch: zahlt nichts) für die Teil- und Vollkaskoversicherung.
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Wohnort: Remschcoast

19

Freitag, 22. April 2005, 15:12

Zitat

Original von *NOS-Nugat*
wenn man das alles so liest könnt man meinen die meisten sein in ihrer Ehre gekränkt oder aber so Erfahren und Reif das sie alles glauben zu wissen
selbst schon die erfahrungen gemacht
denn thread kann man vergessen und closen da eh nur noch müll bei rum kommt



junge, du kannst machen was du willst, ist ja nicht unser problem.
nur dir scheint überhaupt nicht klar zu sein, was du da fürn schwachsinn veranstaltest und das wollten wir dir einfach mal mitteilen.
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

Straße nass, trotzdem Spass
Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
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20

Freitag, 22. April 2005, 16:57

Zitat

Original von marwin
Ich würde das schon Versicherungsbetrug nennen :rolleyes:

Der kollege zahlt nämlich gut 300 euro weniger für eine offen eingetragene,
meinst nicht, dass die Versicherung das nicht ganz so toll findet?


ich glaub ja, dass es bei der ganzen geschichte eigentlich GENAU DARUM geht .............
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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Bike: Roadwin

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21

Freitag, 22. April 2005, 17:27

Es mag ja wahrscheinlich sein, dass es genau um die hohen Versicherungskosten geht, nur wird man deshalb nicht strafrechtlich angemeiert, da es sich nunmal um einen Vertrag zwischen 2 Parteien handelt, wo der Staat nicht reinzupfuschen hat (Vertragsfreiheit genannt), und für einen Versicherungsbetrug muss die Versicherung durch Täuschung dazu gebracht werden, dass sie einen nicht vorhandenen, einen überhöhten oder einen vorsätzlich herbeigefügten Schaden bezahlen muss. Wenn jetzt aber jetzt mit diesem falsch versicherten Fahrzeug ein Unfall gemacht wird, ist ja an dem Unfall (wahrscheinlich) nichts "gedreht".

Es besteht auch Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da das Moped ja versichert ist, zwar mit dem falschen Beitrag, das ist aber "nur" das Problem der Versicherung.

Wenn nun das Unfallopfer aus einem 500 Euro Schaden einen 2000 Euro Schaden macht, dann ist es Versicherungsbetrug durch den Geschädigten. Das ist eine Straftat und wird auch so "berechnet".

Was hier "gemacht" wurde, also das Täuschen der Versicherung durch eine Falschangabe, ist nicht strafbar, nur ist die Versicherung von der Zahlung an den Täuschenden befreit, sie zahlt also bei Diebstahl (Teilkasko) oder Eigenunfall (Vollkasko) nicht. Den Haftpflichtschaden am anderen Fahrzeug wird vollständig bezahlt, dafür erhält sie ja auch den "richtigen" Versicherungsbeitrag, halt nur nachträglich und als Strafe nochmal einen vollen Jahresbeitrag zusätzlich.

Gilt jetzt nur, wenn es bei dem Unfall nicht noch andere Dinge vorlagen, wie Alkohol, Drogen, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, ... bei sowas verlangt die Versicherung dann schon das Geld zurück, je nach dem was vorlag teilweise oder auch alles.

Aber nicht vergessen, es bleibt noch das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da gibt es dann schon erheblich teuer Mecker.
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