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16

Dienstag, 14. Juni 2005, 12:16

Zitat

Original von Tristan
Soweit ich weiß, sind die Österreicher dazu verpflichtet, den EU Führerschein anzuerkennen. Genauso, wie die Polen bei uns offiziell mit Autos rumfahren dürfen, die bei uns niemals ne Zulassung bekommen würden.
Da aber auch Österreichische Polizeibeamten nicht perfekt sind, wissen viele nichts davon, oder handeln trotz des Wissens anders.

So hat mit das mal ein deutscher Polizist erklärt.


EDIT:
@cptnkuno
Die 'Richtlinie des Rates' ist von 1991. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube da gabs noch keine EU-Führerscheine.

Auch wenn du es mir nicht glaubst,es ist so:

Zitat

aus der deutschen Zeitschrift ReiseMotorrad Ausgabe 6 2002:
Laut Auskunft beim IVM (Industrie-Verband Motorrad) verhält es sich wie folgt: Unter 18 jährige dürfen mit dem A1 Führerschein in Österreich definitiv keine Zweiräder mit 125ccm fahren. Dieses Verbot basiert auf §6, Absatz 3 der Fürerscheinrichtlinie, die besagt, daß unter 18 jährige ausgeschlossen werden können (nicht müssen). Dies ist trotz des gemeinsamen EU Führerscheins möglich, denn hier sind zwar die europäischen Führerscheinklassen festgelegt, jedoch müssen diese nicht überall anerkannt werden.
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17

Dienstag, 14. Juni 2005, 12:37

Zitat

Original von cptnkuno
daß Motorradfahren eben Männersache ist, und für die Kinder die Mopeds gebaut wurden ;o)


Ganau, "wir männer" haben Ahnung, weil wir "alt" sind :daumen: ;)

Zitat

dass man an der nächsten Kurve entschlossen in die Eisen muss,
wenn es nicht "Hecke" anstatt "Ecke" heißen soll.:listig:


:jaja: A bestanden:jaja:
:cool-falk: :daumen-falk:

(08-12-04)
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18

Dienstag, 14. Juni 2005, 13:07

Zitat

Original von winamp
Ganau, "wir männer" haben Ahnung, weil wir "alt" sind :daumen: ;)

Klar
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19

Dienstag, 14. Juni 2005, 17:23

Zitat

Original von Tristan
Soweit ich weiß, sind die Österreicher dazu verpflichtet, den EU Führerschein anzuerkennen. ...

Machen die ja auch, nur ist in der EU-Führerscheinrichtlinie nur die Rede von Führerscheininhabern ab 18 Jahren. Das es bei uns schon einen A1 ab 16 Jahren gibt, ist eine nationale Eigenheit außerhalb der EU-Richtlinie, die von anderen Ländern auch einzeln anerkannt, bzw. eben nicht anerkannt werden muss.

Diese Anerkennung des deutschen A1-Minderjährig haben Österreich, Belgien und die Niederlande nicht gemacht und für Italien gilt eine Sonderregelung.

In den Niederlanden und Belgien wird von Seiten der Polizei bisher nichts gemacht, zumindest ist von dort nichts bekannt. Österreich macht einiges, es gibt viele minderjährige A1-Fahrer deren Möp kostenpflichtig nach Deutschland gebracht (hinter die Grenze) wurde und dann noch 375 Euro wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kassiert haben.

In Italien gibt es nur die Einschränkung, dass minderjährige A1-Fahrer keinen Sozius mitnehmen dürfen, ob das jedoch verfolgt und bestraft wird, ist eigentlich nichts bekannt, klar aber auch unter 150 ccm keine Autobahnen oder mautpflichtige Schnellstraßen, hat aber nichts mit dem A1 zu tun. Die Rechtslage ist jedoch ganz eindeutig.
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