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Registrierungsdatum: 3. Juli 2004
Bike: 600er Bandit verkauft, nachfolger dauert noch
Zitat
Original von moe
Ich wuste es ehrlichgesagt auch nicht. Ich halte mich eh wenig an die Regeln sondern fahr so wie ichs verantworten kann ...
Registrierungsdatum: 10. April 2003
Bike: Suzuki RGV VJ22B
Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)
Zitat
"Spüührrrst du die sohne?"
Zitat
Original von sachs 4 stroke
Man darf 100% einspurige Fahrzeuge übehohlen da bin ich mir sowas von sicher.aber sobald jetzt z.b das Mofa einen Anhänger hätte wäre es mehrspurig und somit dürftest du es nicht überhohlen
solblo
unregistriert
Zitat
Original von solblo
Einspurige Fahrzeuge darf man auch im Überholverbot überholen, verrausgesesetzt man beachtet eben die Regeln... mindest Abstand, nicht vor Kurven und so. Aber sobald es 2 Spurig wird, (Mopped mit Beiwagen) ist es verboten.
Mach ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bullen, dann fällt das Verfahren.