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SETO

unregistriert

16

Freitag, 1. Juli 2005, 13:39

wenn ich mir das so anhöre, und man wirklich nix sieht, können die dir nix.
da wir in deutschland sind -> schuld bei beweis und beweisen können die nix. so easy, mach dir mal kein kopp ich glaub nichtmal das da was kommt die wollten dir angst machen und das du die wieder drosselst udn gut iss. vllt. woltl er au nurmal fahren.
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Vogty

unregistriert

17

Mittwoch, 24. August 2005, 20:03

Servus zusammen,

hab heut einen Brief von der Jugendgerichtshilfe bekommen!

"kürzlich gab es eine polizeiliche Ermittlung gegen sie wegen des Vorwurfs des unerlaubten Umgangs mit einem Kraftfahrzeug am 30.6.05. Inzwischen hat die Polizei diesen Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die bereit ist, auf eine Anklage vor Gericht zu verzichten und das Verfahren einzustellen unter der Voraussetzung, dass sie bereit sind, an einem polizeilichen Verkehrsunterricht teilzunehmen.

Meiner Einschätzung nach ist es für Sie am günstigsten, dieses Angebot anzunehmen. Diese verfahrenserledigung setzt aber ihr Eingeständnis voraus, dass der gegen sie erhibene Vorwurf richtig ist. Ansonsten müsste eine Körung in einer Gerichtsverhandlung erfolgen.

Von hier aus ist noch besodners auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die sich neben einem Strafverfahren aus ihrem Fehlverhalten ergeben:

- blabla kein Verischerungsschutz
- Im wiederholungsfall Schwierigkeiten bei weiterem Führerschein
- Eintrag in Flensburg (Punkte)

Wenn sie einverstanden sind blabla werde ich sie dann beim Verkehrserziehungsdienst der Polizeidirektion HN zum nächsten unterricht anmelden.
Sollten sie nicht am Verkehrsunterricht teilnehmen, müssen sie mit einer Anklageerhebung und einer Gerichtverhandlung rechnen. Dasselbe gilt voraussichtluich auch im Fall eines weiteren Ermittlungsverfahrens.

Nach ihrer Teilnahme am polizeilichen Verkehrsunterricht wird das Verfahren durch die Stattsanwaltschaft eingestellt. Er erfolgt kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis und sie sind nicht vorbestraft.

Freundliche Grüße..."

Heißt das wenn ich den Unterricht mache kommt auch nichts mehr wegen der Probezeitverlängerung oder kommt das aufjedenfall?

Thomas
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18

Mittwoch, 24. August 2005, 20:09

wow glück gehabt
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SETO 81

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19

Mittwoch, 24. August 2005, 23:46

ich frag mich grade ob das die nachschulung ist?!
wenn ja haste probezeit verlängerung und halt 300 ocken weniger.
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Kingmueller

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20

Donnerstag, 25. August 2005, 11:29

Für mich klingt das nach Nachschulung. -> Probezeitverlängerung. Aber trotzdem darfste dann dohc deinen B schein machen.

Ganz dumme Frage:
Warum darf der Polizist 120 damit fahren?
Wenn er nachweisen kann, dass er 120 gefahren ist bedeutet das doch, dass er zu schnell war und sich daraus für ihn auch Konsequenzen (Bußgeld, Punkte etc) ergeben, oder?
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21

Donnerstag, 25. August 2005, 12:04

king :rolleyes:
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topracer

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22

Donnerstag, 25. August 2005, 12:44

Ganz erhlich, ich würde es trotzdem leugnen...

Wenn der einzige "Beweis" die Probefahrt des Polizisten ist und veränderungen nicht erkennbar sind, dann streite es ab. Aussage gegen Aussage -> Anklage wird fallen gelassen.

Gab schon viel dreistere Fälle ;)
Weil die Band, die auf der Bühne steht, die macht nur Reggae-Schmarren - warum könnt ihr kein Metal spieln? Ihr hab doch E-Gitarren...

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23

Donnerstag, 25. August 2005, 12:55

Zitat

Original von topracer
Ganz erhlich, ich würde es trotzdem leugnen...

Wenn der einzige "Beweis" die Probefahrt des Polizisten ist und veränderungen nicht erkennbar sind, dann streite es ab. Aussage gegen Aussage -> Anklage wird fallen gelassen.

Gab schon viel dreistere Fälle ;)


ja genau ich würde bei so einem völlig unklaren fall auch unbedingt leugnen :rolleyes:

achja - und ganz nebenbei evtl eine vorstrafe riskieren - ist ja viel besser als ein aufbauseminar
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24

Donnerstag, 25. August 2005, 13:41

Das is keine Nachschulung... Sowas gibts von der Polizei da setzt man sich rien, hört sich 2 Stunden oder so ein bissl was an und kann wieder gehen. Ich hatte zwar noch nicht das Vergnügen, kenne aber welche, die das schon hinter sich haben. Wirkt sich auch nicht auf die Probezeit aus.
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Vogty

unregistriert

25

Donnerstag, 25. August 2005, 13:58

Hab grad mal bei der Jugendgerichtshilfe und bei der Führerscheinstelle angerufen.

Alsooooo.....solange der polizeiliche Verkehrsunterricht nicht der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde gibts für mich keinen Antrag für den neuen Führerschein (Klasse B und A). Nächster Termin voraussichtlich im Oktober...würd also noch reichen vor meinem GB.

Nachdemd er Führerscheinstelle die teilnahme an dem verkehrsunterricht bestätigt wurdekommt noch etwas wegen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. :(

Pech gehabt....

Thomas
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26

Samstag, 3. Dezember 2005, 14:47

ich weiß, thema is schon alt aber hab gerad nochma ne frage zum a1: un zwar bekommt man ja in der theorie prüfung ein so en grundwissen bogen und einen motorrad bogen, darf man bei den beiden bögen zusammen nur 10 fehler machen oder bei jedem zehn also insgesamt 20 fehler? :wand:
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27

Samstag, 3. Dezember 2005, 14:57

insgesamt 10

aber was hat des mit dem thema hier zu tun ?(
vorbeugen ist besser als auf die schuhe kotzen ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »G-eco« (3. Dezember 2005, 14:57)

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28

Samstag, 3. Dezember 2005, 15:12

lol.. gar nix aber ich wollte nur nich extra noch ma en thema aufmachen deswegen hab ich einfach in die sufu führerschen eingegeben un hab in den erst besten eintrag gepostet
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