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Blackrider

unregistriert

16

Donnerstag, 19. Februar 2004, 19:41

Schlaraffenland Deutschland, so sehen viel Ausländer unser schönes Land zumindestens die welche daheim sitzen nix arbeiten wollen Sozi kassieren uns aufn sack gehn un sich die eier schaukeln.....

[IRONIE/AN]
die Plakette bekommen mer aufn Helm gepappt so vorn aus Visier nech damit wir längsamer fahrn müssen ...... [IRONIE\AUS]

Kat?? was das hat mein Auspuff nie drinnengehabt .. dafür liebe ich Yamaha :D

die sollten lieber woander Geld eintreiben

Fluzeuge welche Sprit ablassen und weitausmehr in die luft blasen ....

Autos ohne kat zum. die vor BJ 89 gibt ja reichlich davon hier

endlich mal ne Ölo Steuer für Landmaschienen, die verschmutzen 1. die Umwelt (abgase) und zusätzlich UNSERE Straßen!! erst gestern durft ich hinterm LKW wieder staub FRESSEN weil son Bauer das halbes Feld auf die Straße verteilen musste :wand:

LKWs sollten endlich mal fette Rußfilter eingebaut bekommen, es sind einfach zuviele mobile Pommesbuden hier unterwegs


zu den Kennzeichen vorn:

Bei Choppern hm joa würd noch gehn aber bei sportlern???

meine Meinung is des alles schwachsinn, die nehmen uns aus wose nur können, sieht man doch annen Spritpreisen. Ich habs gut das meine Kiste nur 3,5l schluckt, steh trotzdem 3ma mindestens pro Woche an der Tanke und gebn haufen Geld für super aus, zum Glück hab ich keine Auto wo ich noch tanken müsste :P

Live to ride a bike ( an pay )

( die Rechtschreibfehler net beachten, is nich mein PC und andere Tasta ..... meinen muss ich erst wieder machen HDD Crash *haaaahaaaa*)

so long
Phil
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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

17

Dienstag, 24. Februar 2004, 05:02

Zitat

Original von TwoDoubleThree


Wohin mit der Plakette?

Sonst wär es schon länger da.


wird sicherlich wenn dann ein vermerk im fahrzeugschein
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fwmone

unregistriert

18

Dienstag, 24. Februar 2004, 07:32

Das mit der Umwelt ist alles sehr schön und lustig. Im Grunde benommen ist es sogar ein Muss, dass auch Motorräder mit der Zeit sauberer werden.

Aber - verdammter Mist!!! - ich will meine offenen SE-Tüten (ohne U-Kat) dranlassen ohne dann bei solchen Untersuchungen irgendwelche Nachteile einstecken zu müssen... :-(
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Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 981

Bike: Sachs XTC und Honda XR 600 R @ SuMo *fertig*!!

Wohnort: Erzhausen bei Frankfurt a. M.

19

Dienstag, 24. Februar 2004, 11:40

toll...und was mach ich mit meiner XR....die kommt nie und nimmer durch so ne untersuchung durch, auch nicht mit der original tüte....soll ich sie verschrotten oder was?!??!?!?
Sommer.......düdüdüdüdüdüdüdü..ohhhh...Sommer Sommer
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fwmone

unregistriert

20

Dienstag, 24. Februar 2004, 11:57

Zitat

Original von xtc-neurone
toll...und was mach ich mit meiner XR....die kommt nie und nimmer durch so ne untersuchung durch, auch nicht mit der original tüte....soll ich sie verschrotten oder was?!??!?!?


Quatsch, Besitzstandsrecht.
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

21

Dienstag, 24. Februar 2004, 12:38

Gilt das Besitzstandsrecht dann nicht auch für die offenen Screamin' Eagle-Tüten?
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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CWAF

unregistriert

22

Dienstag, 24. Februar 2004, 12:42

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von xtc-neurone
toll...und was mach ich mit meiner XR....die kommt nie und nimmer durch so ne untersuchung durch, auch nicht mit der original tüte....soll ich sie verschrotten oder was?!??!?!?


Quatsch, Besitzstandsrecht.

Ja und was genau bedeutet das dann ?`
Ich bitte um Erklärung fwmone ;)
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fwmone

unregistriert

23

Dienstag, 24. Februar 2004, 21:22

Besitzstandsrecht = du darfst behalten, was du schon mal legal erworben hast. Beispiel: du machst heute einen Führerschein, mit dem du alle Motorräder fahren darfst. In zehn Jahren ändern sich aber die Regeln und dein FS wäre nur noch für Motorroller gültig. Du hast aber ein Recht darauf, den Besitzstand zu behalten - also darfst du weiterhin Motorräder fahren.

Demgemäß darfst du auch Motorräder weiter betreiben und musst sie nicht verschrotten (siehe auch Zweitakter, selber Fall) - allerdings musst du einen Nachteil in Kauf nehmen, z. B. durch höhere Steuerabgaben.

Zitat

Original von Wallimar
Gilt das Besitzstandsrecht dann nicht auch für die offenen Screamin' Eagle-Tüten?


Ja. Behalten darf ich die natürlich. Legal werden die aber trotzdem nie.
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CWAF

unregistriert

24

Dienstag, 24. Februar 2004, 21:45

Vielen Dank !
Das is ja gut zu wissen ;)
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hucke

unregistriert

25

Sonntag, 28. August 2005, 14:00

Dann bin ich mal gespannt wie viele hinterher noch 125er 2-takter fahren.
das können ja dann quasi nur noch bonzen. die karren sind teuer, fressen viel sprit, versicherung mit 16 jahren ist arsch teuer und dann wird auch noch die versicherung teurer.

gut das das erst kommt wenn ich 18 bin und dann die versicherung so günstig wird :daumen:
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Registrierungsdatum: 6. April 2005

Beiträge: 398

Bike: Kawasaki ZR-7

Wohnort: NRW

26

Sonntag, 28. August 2005, 14:27

für diejenigen, die es interressiert was gemacht wird bzw. wie so etwas abläuft, möge bitte den Text lesen ( :D):

Durchführung der Abgasuntersuchung

Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit Katalysator.
Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden.
Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.
Motorräder mit Katalysator (unabhängig ob geregelter oder ungeregelter Katalysator) müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 – 2500 min -1. Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.

Nachweis der Abgasuntersuchung

Zum Nachweis der Abgasuntersuchung muss ein AU-Nachweis erstellt werden. Dieser AU-Nachweis erhält fälschungserschwerende Merkmale und kann mit Hand oder Maschine erstellt werden.
Der Nachweis enthält Angaben über den prüfenden Betrieb bzw. die prüfende Stelle und dessen Kontrollnummer, Fahrzeugspezifische Daten, das Untersuchungsergebnis, eine Information über abgasrelevante Mängel die im Rahmen der Untersuchung sofort behoben wurden (z.B. durch Einstellen der Gemischaufbereitung) und über Mängel der Abgasanlage die erkannt aber nicht behoben wurden.
Um Fälschungen der Nachweise zu erschweren (z.B. Bearbeitung des Dokumentes durch EDV oder Kopien) wird auf dem Nachweis ein Siegel durch die ausführende Stelle angebracht. Dieses Siegel wird zusätzlich durch eine Prägenummer (Au-Betriebsnummer) dreidimensional geprägt. Die Prüfstellen sind gehalten, nur Nachweise im Rahmen der HU anzuerkennen bei denen das Prüfsiegel unverletzt ist und die Prägenummer (mittels Prägezange aufgebracht) noch fühlbar ist.
Die Abgasuntersuchung durch den anerkannten Meisterbetrieb darf frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden. Ist für die Hauptuntersuchung z.B. der April 2006 (04/06) vorgesehen, darf die Abgasuntersuchung frühestens nach dem 01.03.2006 erfolgen.
Der Nachweis über die erfolgreiche Abgasuntersuchung muss bei der HU dem Prüfer übergeben werden, der die Testergebnisse in den Prüfbericht der HU überträgt,
Am Fahrzeug erfolgt der Nachweis der erfolgreichen Abgasuntersuchung und der erfolgreichen Geräuschprüfung durch anbringen der HU Plakette. Eine gesonderte Prüfplakette wie beim PKW ist nicht vorgesehen. Die Abgasprüfung hat wie die HU eine Gültigkeit von 24 Monaten.

Umweltuntersuchung Motorrad

Es wird bereits seit vielen Jahren über die Umweltuntersuchung der Motorräder gesprochen und geschrieben. Nach den jetzt vorliegenden Informationen des ZDK, wird der Gesetzgeber die Umweltuntersuchung Motorrad ab dem 01.01.2006 verbindlich vorschreiben.
Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung beim Kraftrad wird der Gesetzgeber verzichten, sondern die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integrieren.
Während beim PKW ohne OBD (Onboard Diagnose) die Abgasuntersuchung eigenständig durchgeführt wird muss der Halter eines Motorrades zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) die Einhaltung der Typbezogenen Abgasgrenzwerte nachweisen.
Der Nachweis kann durch eine Abgasuntersuchung bei TÜV/DEKRA und anderen Prüforganisationen zusammen mit der HU erfolgen, oder zeitnah durch die Vorlage eines entsprechenden Prüfnachweises.
Betroffen von den neuen Regelungen sind alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit:
• 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
• einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
• einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.89 werden durch die Umweltuntersuchung nicht erfasst, alle Motorräder mit Erstzulassung nach dem 01.01.89 müssen geprüft werden.
Insgesamt dürften daher über 2.000.000 Krafträder unter die Prüfpflicht fallen.

Nahfeldgeräuschmessung

Die Überprüfung der Geräuschgrenzwerte, wird ausschließlich während der HU durch die Überwachungsorganisationen vorgenommen werden. Hier vertraut der Gesetzgeber in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Prüfers. Die Auspuffanlage wird wie bisher auch schon durch optische Prüfung des Zustandes geprüft werden und die Lautstärke wird durch Wahrnehmung des Prüfers beurteilt.
Wenn der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.
Durch die subjektive Einschätzung des Prüfers werden Motorräder mit einem niederfrequenten Auspuffgeräusch (z.B. 2 Zylinder, V-Motoren) etwas bevorteilt werden, da das menschliche Gehör tiefere Frequenzen bei gleicher Lautstärke als weniger störend empfindet.
Die Rahmenbedingungen für die Standfeldgeräuschmessung sind in der ECE-Richtlinie R41 festgelegt und dürften im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung an jeder Prüfstätte und auch in den meisten Motorradwerkstätten erfüllbar sein.
Der Prüfer muss ein zulässiges Schallpegelmessgerät verwenden, das in den Vorschriften genau festgelegt ist.

Anforderungen an den Messplatz

Die Messungen sind am stehenden Kraftrad in einer Umgebung durchzuführen, in der das Schallfeld nicht nennenswert gestört ist.
Als geeignetes Prüfgelände wird jeder freie Platz mit einer ebenen Fläche angesehen, die aus Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material mit hohem Reflexionsvermögen besteht, ausgenommen Flächen mit natürlichem Boden oder gestampfter Erde; dieser Platz muss die Abmessungen eines Rechteckes haben, dessen Seiten mindestens 3 m vom Umriss des Kraftrades entfernt sind und in dem sich kein nennenswertes Hindernis befindet; insbesondere ist das Kraftrad so aufzustellen, dass es bei der Messung des Auspuffgeräusches einen Abstand von mindestens 1 m zu gegebenenfalls vorhandenen Bordsteinkanten aufweist.

Während der Prüfung darf sich mit Ausnahme des Prüfers und des Fahrzeugführers, deren Anwesenheit die Messung nicht beeinflussen darf, keine Person im Prüfgelände befinden.
Die Umgebungsgeräusche an jedem Messpunkt müssen mindestens 10 dB(A) niedriger als die an denselben Punkten während der Prüfung gemessenen Geräuschpegel sein.

Durchführung der Messung

Das Kraftrad ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, wobei sich der Gangwahlhebel in Leerlaufstellung befinden und die Kupplung eingerückt sein muss. Ist dies aufgrund der Bauart des Kraftrades nicht möglich, so ist es entsprechend den Angaben des Herstellers über die Prüfung des Motors bei stehendem Kraftrad zu prüfen. Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.
Das Mikrofon ist in Höhe der Mündung des Auspuffendrohres aufzustellen, jedoch in keinem Fall niedriger als 0,2 m über dem Boden. Das Mikrofon muss zur Auspuffmündung hin gerichtet sein und zu dieser einen Abstand von 0,5 m haben. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand voneinander nicht mehr als 0,3 m beträgt, ist nur eine einzige Messung durchzuführen, wobei das Mikrofon auf die Mündung auszurichten ist, die der Außenseite des Kraftrades am nächsten liegt, oder falls dies nicht zutrifft, auf diejenige Mündung, die den größten Abstand zum Boden aufweist. Bei Krafträdern mit Auspuffanlagen mit Mündungen, deren Abstand voneinander mehr als 0,3 m beträgt, ist für jede Mündung eine Messung vorzunehmen, als ob es sich um einzelne, getrennte Mündungen handelt, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.

Die Motordrehzahl ist auf einem der nachstehenden Werte konstant zu halten:
• ¾ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl nicht höher als 5 000 min-1 ist,
• ½ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl höher als 5 000 min-1 ist.
Nach Erreichen dieser konstanten Drehzahl ist der Gasdrehgriff schnell wieder in die Leerlaufstellung zu bringen. Der Geräuschpegel ist während dieses Betriebsablaufes zu messen, der ein kurzzeitiges Halten der konstanten Drehzahl sowie die Gesamtdauer des Drehzahlabfalls umfasst, wobei als Messwert die größte Anzeige des Messgerätes gilt.

Ergebnis der Messungen

Bei der Prüfung am stehenden Fahrzeug zur Kontrolle der im Verkehr befindlichen Krafträder sind die Ablesewerte um 5 dB(A) gegenüber den Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren zu verringern, um Verzerrungen zu berücksichtigen, die sich durch das Prüfgelände, die Prüfbedingungen oder die Prüfgeräte ergeben können.
Wenn im Kfz-Schein eines Motorrades ein Wert von z.B. 94 dB(A) als Standgeräusch eingetragen ist, darf bei den Messungen ein Wert von 99 dB(A) nicht überschritten werden.

Zitat

Original von Wallimar
Hey, lasst uns nen Gewinnspiel starten:

Wer den nächsten Ankack- und Spampost hier drin schreibt, darf sich neu anmelden! :daumen:
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Registrierungsdatum: 4. Juli 2002

Beiträge: 2 266

Bike: 610er Italo Dampfhammer

Wohnort: WELTSTADT HÜCKESWAGEN (Nähe Wuppertal)

27

Sonntag, 28. August 2005, 18:07

höhö, ich finds lustig.

da wird dann genauso beschissen wie bei ner pkw au.

fällt die karre durch nimmste halt eine dies gepackt hat.was denkt ihr denn wie viele so 2 jahre weiterfahren dürfen.......
Wer hat den Schlüssel für die Tür vom Hubraum?
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Registrierungsdatum: 26. August 2005

Beiträge: 3

28

Montag, 29. August 2005, 15:46

das ist doch orginal deutschlandpolitik!
die wirtschaft geht den bach runter aber wir müssen uns jetzt um den grässlichen lärm der motorräder kümmern.
da kann ich nurnoch sagen:armes deutschland
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Yamaha TDR

*Musikquiz 2 Gewinnerin*

Registrierungsdatum: 13. August 2004

Beiträge: 1 417

29

Montag, 29. August 2005, 16:00

nochma ne dumme nachfrage zur bestätigung:
wenn ich im dezember dieses jahr zur hu gehe, muss ich diese tests erst bei der nächsten hu (2007) machen lassen??? ?(
Enjoy the silence...
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Registrierungsdatum: 25. April 2005

Beiträge: 1 086

30

Montag, 29. August 2005, 16:15

wenn das so ist wie du hoffst dannwäre das schön aber ich weis es auch ned da musst du vermutlich beim tüff anfragen
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