Donnerstag, 1. Mai 2025, 19:36 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.


Registrierungsdatum: 17. April 2006

Beiträge: 19

Bike: CBR125R Repsol

Wohnort: Deutschland

16

Mittwoch, 10. Mai 2006, 22:44

ja und wie is es in den anderen fällen ausgegangen
ich freu mich schon wenn ich meine 600er hab , am besten ne :)40 CBR600rr :)40 oda ne :)40 R6 :)40 ,aber alles leider viel zu teuer
  • Zum Seitenanfang

ducss900nuda

unregistriert

17

Mittwoch, 10. Mai 2006, 22:48

hei leut ist jetzt ok !!!!! X(

naja so genau weiß ichs auch nicht mehr , aber glaub nachschulung punkte kurzes fahrverbot war schon drin ....
naja hoffen , jetzt kann man eh nur abwarten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ducss900nuda« (10. Mai 2006, 22:48)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 5. Januar 2006

Beiträge: 995

Bike: Honda CBR 600FS [v] Auto: Honda Civic 1.5i EG8

Wohnort: Bonn

18

Mittwoch, 10. Mai 2006, 22:49

Es steht als "Nebenstrafe" so im Gesetz.

Und Jaques, ich würde auch gerne etwas loswerden:
Wäre ich so ein verdammt erbärmlicher Genabfall wie du, hätte ich mir schon längst die Kugel gegeben.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 1. Mai 2006

Beiträge: 156

Bike: Daelim Chopper (von West Coast Customs)

19

Mittwoch, 10. Mai 2006, 22:55

raven, jetzt mal ganz ehrlich.

merkst du nicht, dass du dich lächerlich machst hier?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ritzenflitzer« (10. Mai 2006, 22:55)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 17. April 2006

Beiträge: 964

20

Mittwoch, 10. Mai 2006, 22:57

muhaha mit der imaginären knarre deines "polizisten"vaters =) oder doch eher mit seiner anderen "kanone"? =)

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jaques le penible« (10. Mai 2006, 22:57)

  • Zum Seitenanfang

Der Max

unregistriert

21

Mittwoch, 10. Mai 2006, 23:01

Man Jungs, wenn ihr euch dissen wollt macht doch nen eigenen Thread auf :rolleyes:
Naja, wie ich schon im ICQ gesagt hab wird wohl ein paar Sozialstunden gaben aber als Ersttäter gibs nix mehr. Eventuell ein paar Pünktchen.
  • Zum Seitenanfang

ducss900nuda

unregistriert

22

Mittwoch, 10. Mai 2006, 23:03

hei jetzt mal schnauze hier !!! :)35

admins pennt ihr ?

ist doch jetzt egal wie und was , postet euch doch über private nachrichten zu , honda bräuchte vielleicht vernünftige antworten und kein streit - ps ich gehör vielleicht auch mal zu den grün weißen ... !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ducss900nuda« (10. Mai 2006, 23:05)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 29. März 2004

Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

23

Donnerstag, 11. Mai 2006, 06:59

Zitat

Original von jaques le penible
ach was echt besonders im 1. fall passiert da 0,0

Na ja 0,0 nicht gerade, aber ein Fahrverbot bzw Führerscheinentzug gibts in dem Fall wohl tatsächlich nicht. Man hat ihn ja nicht weit von zu Hause angehalten so das die Fahrt sicher als Kurzfahrt durchgehen wird.
Was aber auf ihn zukommt sind Geldstrafe bzw. Sozialstunden, das Aufbauseminar und 7 Punkte in Flensburg.

@H-R
Der nichteingetragene Sportauspuff macht die Sache nicht schlimmer, weil das Fahren ohne Führerschein ein schwerwiegendere Verstoß (Straftat) ist wie das Erlöschen der BE (ist ja nur ne Ordnungswidrigkeit) und bei tateinheitlicher Begehung wie in deinem Fall wird nur der schwerwiegenste Verstoß verfolgt.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 15. September 2002

Beiträge: 1 752

Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

24

Donnerstag, 11. Mai 2006, 09:44

übermorgen steht der Gerichtsvollzieher mit der Geflügelschere vor der Tür und schneidet dir deinen kleinen Penis ab, dann bringt dir offen fahren auch nixmehr.
Erst mal als erstes,...
  • Zum Seitenanfang

silent_one

unregistriert

25

Donnerstag, 11. Mai 2006, 09:56

Zitat

Original von LiLa

Zitat

Original von jaques le penible
ach was echt besonders im 1. fall passiert da 0,0

Na ja 0,0 nicht gerade, aber ein Fahrverbot bzw Führerscheinentzug gibts in dem Fall wohl tatsächlich nicht. Man hat ihn ja nicht weit von zu Hause angehalten so das die Fahrt sicher als Kurzfahrt durchgehen wird.
Was aber auf ihn zukommt sind Geldstrafe bzw. Sozialstunden, das Aufbauseminar und 7 Punkte in Flensburg.

@H-R
Der nichteingetragene Sportauspuff macht die Sache nicht schlimmer, weil das Fahren ohne Führerschein ein schwerwiegendere Verstoß (Straftat) ist wie das Erlöschen der BE (ist ja nur ne Ordnungswidrigkeit) und bei tateinheitlicher Begehung wie in deinem Fall wird nur der schwerwiegenste Verstoß verfolgt.


7(!) Punkte?!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 29. März 2004

Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

26

Donnerstag, 11. Mai 2006, 10:43

@ s_o
Hast recht, habe mich geirrt, sind doch "nur" 6:

Zitat

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führen eines Kraftfahrzeuges
... ohne Fahrerlaubnis 6 P A

nachzulesen hier:
www.kba.de
  • Zum Seitenanfang

silent_one

unregistriert

27

Donnerstag, 11. Mai 2006, 12:23

Nicht schlecht :daumen: Wie siehts dann aus wenn man seine Probezeit bereits hinter sich hat?!
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 17. April 2006

Beiträge: 964

28

Donnerstag, 11. Mai 2006, 12:37

wenn es sozialstunden gibt ergo das verfahren eingestellt wird gibts auch keine punkte

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
  • Zum Seitenanfang

Hanskanns

*Fat Tony*

Registrierungsdatum: 5. April 2006

Beiträge: 600

29

Donnerstag, 11. Mai 2006, 12:59

ach beim ersten mal wird das verfahren eh eingestellt und es gibt nüx

beim zweiten mal gibts dafür dann aber doppelt aufe fresse von wegen schonmal auffällig etc

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hanskanns« (11. Mai 2006, 13:01)

  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 29. März 2004

Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

30

Donnerstag, 11. Mai 2006, 13:22

Zitat

wenn es sozialstunden gibt ergo das verfahren eingestellt wird gibts auch keine punkte

Sozialstunden=Verfahrenseinstellung kann man so nicht sagen.
Wenn das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird gibts keine Punkte und kein Aufbauseminar, richtig.
Man kann aber auch zu Sozialstunden verurteilt werden und dann folgen Punkte und Aufbauseminar eben doch.

Zitat

Wie siehts dann aus wenn man seine Probezeit bereits hinter sich hat?!

Genauso nur das Aufbauseminar fällt weg.
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten