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Registrierungsdatum: 4. Juni 2006

Beiträge: 22

1

Sonntag, 9. Juli 2006, 03:19

A1 auch mit B?

Hi,
also, mein Vater (und ich) wollen uns vileicht bald ne Yamha Dt 125 X bei einem Yamaha Händler hier leihen! Jetzt ist nur die Frage: Darf mein Vater sie fahren? Ích habe mal gehört (oder gelesen), das man, wenn man einschließlich 1970 seinen Führerschein gemacht hat(also B) , das man dann auch 125er fahren darf(also 11kw...)! stimmt das? weil mein Vater hat seinen B-Führerschein 1970 gemacht, von daher würde das passen...!
danke für hoffentlich bald folgende antworten! :daumen:
mfg
DT-Fan

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »DT-Fan123« (9. Juli 2006, 03:20)

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Registrierungsdatum: 10. Mai 2006

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Bike: Zu viele

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2

Sonntag, 9. Juli 2006, 04:25

Jo darfa!

125 offen sprich 15PS
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alexs

* Peter Lustig *

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Bike: Vespa ET4 125cm³.... Auto: BMW 5er

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3

Sonntag, 9. Juli 2006, 08:39

Das war 1980. IMHO 1. April 1980 -> alles davor hat automatisch A1. Wenn dein Vater den neuen EU-Führerschein hat, dann steht das schon drin.
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Registrierungsdatum: 4. Juni 2006

Beiträge: 22

4

Sonntag, 9. Juli 2006, 13:34

ok, danke für die Info! :-)
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