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Registrierungsdatum: 11. Juli 2006

Beiträge: 470

16

Sonntag, 16. Juli 2006, 19:49

"...du nicht doppelt so schnell vorbeifährst... und vor allem keine Geschwindigkeitsbegrenzung verletzt"

lol sonst würde ich wohl kaum überholen ne...
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Registrierungsdatum: 12. Juli 2006

Beiträge: 51

17

Sonntag, 16. Juli 2006, 20:10

zu schnell fahren ist aber VERBOTEN!! generell!
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Registrierungsdatum: 28. September 2003

Beiträge: 632

Wohnort: Bayern

18

Sonntag, 16. Juli 2006, 20:38

Wahahahaha xD
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2006

Beiträge: 1 107

Bike: Monster 600 verkauft - SL300-24V R129

19

Sonntag, 16. Juli 2006, 22:21

Zitat

Original von The Hoff
zu schnell fahren ist aber VERBOTEN!! generell!


oh got seit wann 8o
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alexs

* Peter Lustig *

Registrierungsdatum: 25. Mai 2005

Beiträge: 1 733

Bike: Vespa ET4 125cm³.... Auto: BMW 5er

Wohnort: S / FFM / HD

20

Montag, 17. Juli 2006, 08:12

wir haben grundsätzlich keine geschwindigkeitsbegrenzungen auf autobahnähnlichen Schnellstraßen (jede Richtung 2 Spuren + bauliche Trennung) und auf Autobahnen generell auch ned.

Außerdem:

Lichthupe und Blinker DÜRFEN benutzt werden. Die Verwendung ist sogar MEHR ALS SINNVOLL, weil man damit nämlich ned drängeln muss.

Also wenn man Lichthupe und Blinker verwendet anstatt zu drängeln kann einem nichts passieren.
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Registrierungsdatum: 12. Juli 2006

Beiträge: 51

21

Montag, 17. Juli 2006, 08:13

"Die Verwendung ist sogar MEHR ALS SINNVOLL, weil man damit nämlich ned drängeln muss."

ja man merkt direkt auf den 1. blick wie viel autobahnerfahrung du hast
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Registrierungsdatum: 24. Dezember 2002

Beiträge: 685

Bike: Aprilia Tuono '05

Wohnort: Wettmar

22

Montag, 17. Juli 2006, 09:50

man darf den vorraus fahrenden mit einem optischem oder akustischen zeichen darauf aufmerksam machen das man überholen möchte.

ich finde die polizei sollte mehr gegen das nicht einhalten des rechtsfahrgebots vorgehen, dadurch entstehen staus agressionen und unfälle.

Zitat

Original von honk
so ne scheiße, was mach ich jetzt !! hab doch nur meine internet freunde, ok dann geh ich wohl ins bett !

Denk drann dir vorher noch ein runterzuholen.
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Nico0711

unregistriert

23

Montag, 17. Juli 2006, 10:56

Zitat

Original von dummy
man darf den vorraus fahrenden mit einem optischem oder akustischen zeichen darauf aufmerksam machen das man überholen möchte.

ich finde die polizei sollte mehr gegen das nicht einhalten des rechtsfahrgebots vorgehen, dadurch entstehen staus agressionen und unfälle.


Ich glaub den Behörden ist herzlich egal ob du aggros schiebst oder nicht :daumen:

Deppen gibts immer auffer Straße... runterschalten, hochjubeln und ab die Luzi!
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Registrierungsdatum: 11. März 2004

Beiträge: 9 483

Bike: CBR 600 PC35, Kilogixxer K2, WDB 203.061, WDB211.052

Wohnort: Rastatt, Berlin

24

Montag, 17. Juli 2006, 22:26

Zitat

Original von alexs
wir haben grundsätzlich keine geschwindigkeitsbegrenzungen auf autobahnähnlichen Schnellstraßen (jede Richtung 2 Spuren + bauliche Trennung) und auf Autobahnen generell auch ned.

Außerdem:

Lichthupe und Blinker DÜRFEN benutzt werden. Die Verwendung ist sogar MEHR ALS SINNVOLL, weil man damit nämlich ned drängeln muss.

Also wenn man Lichthupe und Blinker verwendet anstatt zu drängeln kann einem nichts passieren.


Mach das mal auf der A5 zwischen Baden-Baden und Karlsruhe und sag mir dann wieviel Paybackpunkte du in Flensburg bekommen hast.
Momentan fahren se wieder mit der blaumetallicfarbenden Video-E-Klasse rum.
Man müsste die Geduld und Nervenstärke eines Stuhls haben, der muss auch mit jedem Arsch klar kommen. :daumen:
Lass mich Arzt, ich bin durch!
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ducss900nuda

unregistriert

25

Montag, 17. Juli 2006, 22:28

ja genau stefan ! :D

leute wo lebt ihr denn ... "dürfen beutzt werden" =)
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RG Racer

*Ökofutzie*

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Bike: ZXR 750 L; Auto: Kleinster Serien V6 der Welt.

Wohnort: Nürnberg

26

Dienstag, 18. Juli 2006, 00:26

Zitat

Original von alexs
wir haben grundsätzlich keine geschwindigkeitsbegrenzungen auf autobahnähnlichen Schnellstraßen (jede Richtung 2 Spuren + bauliche Trennung) und auf Autobahnen generell auch ned.

Außerdem:

Lichthupe und Blinker DÜRFEN benutzt werden. Die Verwendung ist sogar MEHR ALS SINNVOLL, weil man damit nämlich ned drängeln muss.

Also wenn man Lichthupe und Blinker verwendet anstatt zu drängeln kann einem nichts passieren.


Dummschwaller auf Bundestraße baulich getrennt und 4 Spurig is Höchstgeschwindigkeit 130 nur auf AUTOBAHNEN wo unbegrenzt ist, ists auch wirklich egal. Wobei hier Richtgeschwindigkeit 130 ist.
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Bike: yamaha dt 125r

27

Dienstag, 18. Juli 2006, 00:45

geschwall!! für was wir wohl schilder ham du held?!? da steht die erlaubte geschwindigkeit drauf pass ma in der fahrschule besser auf!!
und bei dem beliebtesten schild gibts KEINE geschwindigkeitsbegrenzung EGAl wo du fährsch nur ne RICHTGESCHWINDIGKEIT!!!
*aufklärungende*
mfg
gute nacht :D
VERKAUFE:teile für die yamaha dt bitte schaut rein..verkaufsthread

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nobody-D« (18. Juli 2006, 00:45)

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Beiträge: 51

28

Dienstag, 18. Juli 2006, 02:46

baulich getrennt is unbegrenzt und net 130 frag mich wie manche immer wieder dadrauf kommen
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Registrierungsdatum: 14. Juli 2006

Beiträge: 124

Bike: yamaha dt 125r

29

Dienstag, 18. Juli 2006, 09:51

Zitat

Original von The Hoff
baulich getrennt is unbegrenzt und net 130 frag mich wie manche immer wieder dadrauf kommen


weil se RICHTGESCHWINDIGKEIT net von HÖCHSTGESCHWONDIGKEIT auseinander halten können :wand:
VERKAUFE:teile für die yamaha dt bitte schaut rein..verkaufsthread
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Marco

unregistriert

30

Dienstag, 18. Juli 2006, 12:12

blinker setzen ist nicht erlaubt,
lediglich Lichthupe bei ausreichendem Sicherheitsabstand mit nicht belästigendem charakter, also nicht die 120bpm's kadenz.
Baulich getrennte Land/bundesstraße unbegrenzt, ansonsten 100.
130 ist richtgeschw. für selbige und Autobahn.

ich bevorzuge rechtsüberholen natürlich in einer Art und Weise die es schwer macht, sie als solche wirklich mit vorsatz zu belangen...
Soll heissen wenn links rießen Schlange ist die nur bis 130 fährt und rechte spur für viele hundert meter frei ist bis zu einem LKW dann überhol ich mit nicht allzugroßer Geschw. Differenz bis zum lkw und fahr dann wieder links rüber,
quasi genauso als wäre die autobahn frei und ich würde das rechtsfahrgebot beachten nur etwas langsamer, soweit keine Probleme damit und ich fahr wöchentlich 1000 Autobahnkilometer.

Grüße
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