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Registrierungsdatum: 15. Juni 2006

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Bike: ZX-6R Ninja `06 green

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1

Sonntag, 17. Dezember 2006, 19:33

was kann die versicherung verlangen bei missachtung der drossel und unfall mit fremdschaden

hallo

hatte den bericht gelesen: http://www.youngbiker.de/uploads/media/D…tschaden_01.pdf

letztendlich was heisst das? ich kann mit meinem motorrad offen fahren und mit allem was ich zu rechnen habe sind 5000 euro im extremfall? sprich das auto des "opfers" ist hin und nehmen wir an er stirbt
Meinungen sind wie Arschlöcher jeder hat eins
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Bike: YZF-R6 2003

2

Sonntag, 17. Dezember 2006, 20:32

genauso ist es

Zitat

Original von Wallimar
... weil die Sitzbank abgepolstert und damit härter ist.
Zudem deutet das auf nen Frauenfahrzeug hin, also recht wenig Verschleiß am Motor, dafür aber wohl kaputte Kupplung und Getriebe.
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Bike: ZX-6R Ninja `06 green

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3

Sonntag, 17. Dezember 2006, 20:55

aber bei vollkasko kann man logischerweise keine erstattungen erwarten aber das ist klar...nagut das beruhigt ein wenig

aber was passiert wenn die person "berufsunfähig" wird also sie immer rente benötigt? wer zahlt das
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Grotesk« (17. Dezember 2006, 21:07)

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Wicked

unregistriert

4

Sonntag, 17. Dezember 2006, 21:51

die versicherung ist verpflichtet zu zahlen. sie kann bis zu 5.000€ von dir verlangen. egal was ist.

was haste angestellt?
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Bike: ZX-6R Ninja `06 green

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5

Sonntag, 17. Dezember 2006, 22:24

ich habe nix angestellt nur ich fahr eben offen...wie so viele nur hab ich grad die phase "angst vor unfall + bullerei" das kommt und geht :-)
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Ra@ZZ125

unregistriert

6

Sonntag, 17. Dezember 2006, 22:25

Zitat

Original von Grotesk
ich habe nix angestellt nur ich fahr eben offen...wie so viele nur hab ich grad die phase "angst vor unfall + bullerei" das kommt und geht :-)


kenn ich von meinem auspuff ^^
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Bike: ZX-6R Ninja `06 green

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7

Sonntag, 17. Dezember 2006, 22:29

naja mein auspuff is auch alles andere als legal...aber das ist das kleine leid ich mein wegen fehlenden DB-killern werden sie dich net "hängen" bzw. den unfall in die schuhe schieben.

höchstens schauen wie du nach hause kommst ohne mopped
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Bike: Pro-Mille...

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8

Montag, 18. Dezember 2006, 08:52

Hehe goil...hatte nich gedacht dasses so einfach is....also is das was mir Mama und der Onkel inner Fahrschule vom lebenslangen zahlen erzählen ist nur ein Schreckgespenst??
My life's great!
Thanks to my mum, Aprilia and Phillips Perfect Draft!



"jetzt ists eh scheissegal-Race-Team"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Buba51« (18. Dezember 2006, 08:53)

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9

Montag, 18. Dezember 2006, 09:08

ja früher wohl nicht, denn in dem bericht steht ja dass sich im laufe der zeit eine sensationelle verbesserung der rechtsstellung des versicherungsnehmereingestellt. also denke früher war das wirklich so, wie es mama, papa und der dorfsheriff immer erzählen.
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Bike: Pro-Mille...

Wohnort: Langenau (bei ULM)

10

Montag, 18. Dezember 2006, 10:46

Ja geil.....^^
115 ps ich komme! :daumen:
My life's great!
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cyko

*Antialkoholiker*

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Beiträge: 2 368

11

Montag, 18. Dezember 2006, 12:04

Hab Mutti gerade mal den Link gezeigt, da sie sich mit sowas auskennt. Wie
ich es schon vermutet hatte: Die Versicherung deckt zunächst mal die gesamten
Kosten, holt sich das Geld (max. 5- 10.000€; siehe Link) aber von dir zurück.

Es gilt aber noch 2 Sachen zu beachten: Deinen Führerschein wirst du erstmal
für ein paar Jahre abhaken können, mal abgesehen von zivilrechtlichen An-
sprüchen des Opfers. Also kann es definitiv sein, dass du "dein Leben lang
bezahlen musst".

In dem Link geht es rein um die Haftung der Versicherung!
dazu sage ich nichts und verweise nur auf Cykos Signatur :D
Cyko hat Recht. Wie immer...
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Registrierungsdatum: 15. August 2004

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Bike: Pro-Mille...

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12

Montag, 18. Dezember 2006, 12:08

ach sone..fi**e!
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Ra@ZZ125

unregistriert

13

Montag, 18. Dezember 2006, 13:15

Zitat

Original von cyko


In dem Link geht es rein um die Haftung der Versicherung!



jo und die zahlt das was sie auch zahlen würde wenn du mit 34ps fährst.
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Wohnort: berlin

14

Montag, 18. Dezember 2006, 13:57

Zitat

Original von cyko
Hab Mutti gerade mal den Link gezeigt, da sie sich mit sowas auskennt. Wie
ich es schon vermutet hatte: Die Versicherung deckt zunächst mal die gesamten
Kosten, holt sich das Geld (max. 5- 10.000€; siehe Link) aber von dir zurück.

Es gilt aber noch 2 Sachen zu beachten: Deinen Führerschein wirst du erstmal
für ein paar Jahre abhaken können, mal abgesehen von zivilrechtlichen An-
sprüchen des Opfers. Also kann es definitiv sein, dass du "dein Leben lang
bezahlen musst".

In dem Link geht es rein um die Haftung der Versicherung!


was denn für zivilrechtliche ansprüche?

scmerzensgeld und so kreigt das opfer ja erstmal von der versicherung. genau wie früher auch, nur dass die regressume mittlerweile auf diese 5000€ runtergesetzt wurde. so hab ich das zumindest verstanden, aber wenn es anders is, wärs nett wenn du das nochmal kurz erläutern könntest.

so rein vom verstand her, kann ich mir zwar nicht recht vorstellen, dass man dann wirklich nur 5000 selbst bezahlen muss, aber dem text nach shceint es doch wirklich so zu sein.
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cyko

*Antialkoholiker*

Registrierungsdatum: 22. August 2006

Beiträge: 2 368

15

Montag, 18. Dezember 2006, 14:16

Okay, ich mach's anders. Bevor ich am Ende Gefahr laufe hier halbwissen Preis
zu geben, frag ich später nach meiner KG mal in einem Anwaltsforum nach.
Denn die müssen es definitiv wissen.

Spontan denke ich an fahrlässige Körperverletzung, fahrlässigen Totschlag usw.
Das sind meines erachtens nach Dinge, für welche dich das Opfer/die Ange-
hörigen auch noch verknacken könnten.
dazu sage ich nichts und verweise nur auf Cykos Signatur :D
Cyko hat Recht. Wie immer...
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