Original von samy
3 monate warten dann isses verjährt wenn du was kriegst ignorieren du hast nie was bekommen die post ist ja auch nichtmehr das was sie einmal war
nein bei Bußgeld mit Punkt ist es erst ab 6 Monaten vejährt...
unwissenheit schützt dich leider nicht..vor der strafe!
aber einspruch ist gut hast du ne rechtsschutzversicherung ? dann gleich zum verkehrsanwalt.... und der nimmt sich der saceh an!
gruß caiman
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »caiman« (7. Februar 2007, 09:42)