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Rossi@46

unregistriert

16

Montag, 12. März 2007, 21:16

Ja nnneeeeee is klar Benny!!!!! ;)


Weßt ja wie das gemeint war!!!
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Registrierungsdatum: 10. September 2001

Beiträge: 2 199

Bike: ...

17

Montag, 12. März 2007, 21:24

wenn du einen guten Verkehrsanwalt kennst, dann kannst es versuchen, auf die Gefahr hin, dass du später noch mehr Streß und Kosten hast.

Aber das Aufstellen des Gerätes ist sehr wohl wichtig, wie du bereits selber festgestellt hast. Ein guter Freund von mir hatte einen guten Verkehrsanwalt, der sich die Protokolle über eine mobile Blitze hat zukommen lassen. Das Protokoll war nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und so hatte man Blitzertünnesse am Sack und mein Kollege war raus. Aber das ist keine Weltformell. Bißchen Glück gehört auch dazu.

Andererseits kannst nur du wirklich entscheiden, ob du tatsächlich so schnell warst oder nicht. Und wenn es wirklich nicht sein kann, dann ist nach deinen Beschreibungen ein Messfehler sehr wahrscheinlich. Viel Erfolg, wie auch immer du es machst.
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Uygar

unregistriert

18

Montag, 12. März 2007, 22:10

Zitat

Original von matze63

Zitat

Original von matze63
Hätteste man die Tonne inne Tonne gekloppt ;) Nee, echt ich hätte mir nen Transporter geliehen und das Ding eingeladen und entsorgt, mitsamt dem Scheissfilm der da drin wär.
Ach so habmal genauer gelesen, bist ja von den Scheriffs angehalten worden, dann geht dat natürlich nich, aber Idee is gut.



stimmt, ein Zivilwagen war an der Querstraße und der Polizist hatte ständigen Sichtkontakt zu der Tonne, aber wenn ich nichts zu verlieren hätte :daumen:

Zitat

Original von $pIk€
wo isn das????
wurdest du eigl schon mal geblitzt??



Das ist in Holzwickede/Opherdicke an der Grenze zu Holzwickede/Hengsen (zw. Dortmund und Unna)
Vorher wurde ich noch nicht geblitzt, hatte in dieser Hinsicht bisher viel Glück gehabt aber dafür jetzt sowas :(

Zitat

Original von DarkSlider
Ist das Ding denn irgendwie befestigt? Wenn nicht, dann kannste ja mal ne "Probefahrt" mit der Tonne machen :daumen: .

Mfg Darky


Nein, das ist ne "mobile Mülltonne", die von den Grünen gern in Kombis rumkutschiert wird, probefahrt wär geil gewesen aber die Tonne hatte ja n Aufpasser :(



@Greatreaper

thx, solche Infos sind immer hilfreich/aufbauend!
YBC ist ja doch nicht immer so niveaulos und kindisch, wie alle behaupten :sportlich:
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Registrierungsdatum: 8. Juni 2005

Beiträge: 190

Bike: 650er Bandit

Wohnort: Reutlingen

19

Montag, 12. März 2007, 23:37

was passiert eigentlich wenn man sich doof stellt und versucht müll darein zu werfen weils ja wie ne mülltonne aussieht und die tonne dabei immer verstellt so müssten die die ja immerwieder neu ausrichten ;)

naja würd mal nen guten Anwalt fragen, aber wenns vor gericht geht und
du kein recht bekommst, wirds teuer...
Life is racing, everything before and after is just waiting!
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

20

Dienstag, 13. März 2007, 00:01

Soweit ich weiß gilt nach einem Warnschild in Verbindung mit Tempolimitschild das Tempolimit SOFORT, also nicht erst nach 50 Metern oder so.

Das Bild von dem Kasten könnte allerdings vielleicht etwas bringen, wenn du auf nen Messfehler hinaus willst.
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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Uygar

unregistriert

21

Dienstag, 13. März 2007, 09:55

Zitat

Original von Wallimar
Soweit ich weiß gilt nach einem Warnschild in Verbindung mit Tempolimitschild das Tempolimit SOFORT, also nicht erst nach 50 Metern oder so.

Das Bild von dem Kasten könnte allerdings vielleicht etwas bringen, wenn du auf nen Messfehler hinaus willst.


Klar, Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten afaik immer ab dem Schild, auch ohne Gefahrenschild.
Mir ging es nur um die Richtlinie der Polizei, die besagt, dass grundsätzlich erst 200 Meter (in NRW) hinter der Begrenzung gemessen werden sollte.

Abgesehen von den Fotos habe ich auch noch einen Zeugen, der bestätigen kann, dass die Tonne nicht parallel zur Fahrbahn stand.

Muss ich denn irgendwelche Befürchtungen haben, dass bei einem abgelehnten Einspruch, meine Strafe erhöht wird (mehr Punkte, längeres Fahrverbot, Erhöhung des Bußgeldes) ?

Die Streitkosten würden ja afaik von der Rechtsschutzversicherung getragen (Prozess- und Anwaltskosten) ?!

Bitte korrigiert mich, falls irgendwo ein Denkfehler steckt!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Uygar« (13. März 2007, 09:58)

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Registrierungsdatum: 10. September 2001

Beiträge: 2 199

Bike: ...

22

Dienstag, 13. März 2007, 14:10

Theoretisch ist eine Erhöhung des Straßmaßes möglich. Jedoch wird das bei dir nur der Fall sein können, wenn deine Geschwindigkeit nach oben korrigiert wird. Das wird wohl kaum zu belegen sein. Dein Ziel ist ja ohnehin, nicht nur die Geschwindigkeit nach unten zu korrigieren (was ebenfalls nicht belegbar sein wird), sondern die ganze Messung in Frage zu stellen und selbst "abblitzen" zu lassen :P

Und da deine Strafe bzw. das Bußgeld anhand der Geschwindigkeitsüberschreitung erhoben wird, kann insoweit nichts schlimmeres auf dich zu kommen.

Die Ablehnung des Einspruchs hätte jedoch zunächst wahrscheinlich wieder Verwaltungsgebühren zur Folge. Inwiefern diese verfallen, wenn gegen diese erneute Entscheidung dann eine Klage erhoben wird, kann ich dir leider nicht sagen (obwohl ich das nächste Woche eigentlich wissen muss :rolleyes:).

Falls noch Fragen bleiben, versuche ich sie gerne zu beantworten.
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Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005

Beiträge: 268

Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

Wohnort: 68519 Viernheim

23

Mittwoch, 14. März 2007, 23:44

Also ich würde dir raten, die 100€ Bußgeld zu zahlen und das Fahrverbot abzusitzen. Beim ersten Fahrverbot kannst Du ja noch wählen, wann das Fahrverbot beginnen soll und da kannst du Dir ja nen Zeitraum aussuchen, in dem Du Dein Mopped eher weniger brauchst (z.B. Urlaub usw.) und die drei Punkte verfallen auch irgendwann wieder.

Und ein Anwalt ist heutzutage auch keine Erfolgsgarantie, weil wenn der Richter schlecht drauf ist und Dein Einspruch deshalb in die Hose geht, dann kannst Du den Rechtsverdreher und die Prozesskosten zusätzlich auch noch blechen und hast ganz schnell an den 100 Teuros noch ne Null dranhängen. Und meine Rechtschutzversicherung würde ich für sowas auch nicht in Anspruch nehmen, sondern mir für nen richtigen Kracher aufsparen, weil die seitens der Versicherung auch gerne mal gekündigt wird, wenn man einen Prozess um eine Bagatelle führt und diesen verliert.
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
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Cossie

*Dirty old Man*

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

24

Donnerstag, 15. März 2007, 00:16

Zitat

Original von Uygar
Die Streitkosten würden ja afaik von der Rechtsschutzversicherung getragen (Prozess- und Anwaltskosten) ?!


Das kommt ganz drauf an ob das unter Zivil oder Verkehrsrecht läuft und ob in deiner Rechtsschutz Verkehrsrecht inbegriffen ist bzw.du für verkehrsrecht ne extra rechtsschutz hast
Es kostet viel Geld billig auszusehen


Rücksicht auf andere ist die Wurzel allen Missvergnügens
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Uygar

unregistriert

25

Freitag, 16. März 2007, 01:29

Zitat

Original von Cossie

Zitat

Original von Uygar
Die Streitkosten würden ja afaik von der Rechtsschutzversicherung getragen (Prozess- und Anwaltskosten) ?!


Das kommt ganz drauf an ob das unter Zivil oder Verkehrsrecht läuft und ob in deiner Rechtsschutz Verkehrsrecht inbegriffen ist bzw.du für verkehrsrecht ne extra rechtsschutz hast


adac rechtsschutz ^^
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