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Registrierungsdatum: 29. Juli 2004

Beiträge: 2 757

1

Donnerstag, 5. April 2007, 22:36

Neue Regelung für Auspuff-Kontrolle...

http://210468.homepagemodules.de/t520820…trolle-ab-.html

und dazu ein Zitat von einem Polizist aus dem Bandit-forum:

Wie inzwischen ja langsam bekannt sein müsste, ist zum 1.3.2007 die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten und hat teileweise alte Bestimungen aus der StVZO abgelöst, die nun nicht mehr gelten. Hierzu zählt. ua. auch der berühmte §18 StVZO, in dem die Betriebserlaubnispflicht und im Zusammenhang damit dann in anderen Bestimmungen der StVZO auch die Bußgelder geregelt sind/waren. Hierzu zählt auch die bisherige Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Manipulationen bei Abgasanlagen, bzw. das Nichteinhalten von Geräuschgrenzwerten.

Ein Verstoß gegen den alten §18 kann nun nicht mehr geahndet werden, weil der ja nun nicht mehr gilt. Verstöße wegen des Erlöschen der Betriebserlaubnis müssen daher nach den §§30ff StVZO betrachtet werden.

Gemäß §30 StVZO liegt ein Verstoß vor, wenn bei Nichtbeachtung der Beschaffenheitsvorschriften die Verkehrssicherheit beinträchtigt sein kann, d.h. wenn bei verkehrsüblichem Gebrauch das Kraftfahrzeugs vermeidbare Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen wegen dessen Beschaffenheit zu erwarten sind. Eine tatsächliche konkrete Gefährdung, Behinderung oder Belästigung muss nicht vorliegen.

Eine Verstoß gegen §30 StVZO ist grundsätzlich laut dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu ahnden (Tatbestands-Nummern 330000 und 330006).

In den Fällen einer WESENTLICHEN Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Beschaffenheit des Fahrzeugs ist auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen (TBNR 330600 und 330606) = weiterhin Bußgeld in Flensburg und Punkte...
Hiermit kann aber nur bearbeitet werden, bei denen in anderen Vorschriften den StVZO (§§32ff) keine Sonderbestimmuingen greifen.

So, das ist der aktuelle Stand. Dass ein manipulierter zu lauter Auspuff eine Belästigung darstellt, dürfte jedem einleuchten ==> 25 Euro Verwarngeld ist logisch.

Die Frage ist nur, ob man zu dem Schluss kommt, dass ein solcher Auspuff auch eine WESENTLICHE Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt (dann wieder Anzeige), und genau DAS ist strittig, weil es hierzu noch keine Gerichtsurteile gibt....

Die generelle Aussage, dass die Polizei keine Auspuffanlagen oder Motorräder mehr sicherstellen darf, ist schlicht falsch. Wenn jemand mehrfach mit dem gleichen manipulierten zu lauten Auspuff erwischt wird (eigentlich immer nur je 25 Euro), ist das immer noch ein beharrlicher vorsätzlicher Vorstoß und kann die entsprechenden Folgen nach sich ziehen.

Und wenn durch den Auspuff eine Leitungssteigerung erreicht wird/zu erwarten ist und der Fahrer nicht den passenden Führerschein oder das Mopped nicht in der passenden Versicherungsklasse versichert ist, sind wir dann immer noch wieder im Strafrecht, und da ist natürlich alles weiterhin möglich .


was sagt ihr dazu?
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ducss900nuda

unregistriert

2

Donnerstag, 5. April 2007, 22:49

sprich theoretisch kann ich nen lauten auspuff haben , 25 euro blechen und gut ist , aber der witz an dem agnzen ist , der polizist kann behaupten der ist leistungssteigernd und desshalb ist es eine gefärdung der verkehrssicherheit ... :rolleyes: au meine fresse was für deppen allesamt...

verbessert mich wenn ich was falsch verstanden habe
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Rossi@46

unregistriert

3

Donnerstag, 5. April 2007, 22:50

Genau so is das!!!

Ich würd ma sagen hat Vor.-Nachteile,die du ja auch angesprochen hast,wenn man mehrmals mit zu lauten offen Pötten erwischt bzw kontrolliert wird kann es genauso eine Anzeige geben,aber für den Moment zahl ich meine 25 euro verwarngeld und kann weiter fahren,vorher konnten die ja das mopped still legen!Und wenn einer mehrmals offen erwischt oder angehalten wird,.....naja brauch ich wohl nix zu sagen!!

Man wird sehen wie die grünen das in der realität draußen anwenden werden..aber man kann sie aufgrund solcher infos die derzeit in vielen vielen foren bereits schon länger diskutiert werden,auf die neue rechtliche Lage hinweisen!!
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Ra@ZZ125

unregistriert

4

Donnerstag, 5. April 2007, 22:51

mich würde interessieren ob ich dann mit meinem lauten pöff weiterfahren darf nachdem ich die 25€ gezahlt habe oder erst wieder der geräusch runterschrauben muss.
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ducss900nuda

unregistriert

5

Donnerstag, 5. April 2007, 22:52

nimmst halt den db killer mit ^^ 20 sekunden und das ding ist drinne ;)
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Ra@ZZ125

unregistriert

6

Donnerstag, 5. April 2007, 22:56

Zitat

Original von ducss900nuda
nimmst halt den db killer mit ^^ 20 sekunden und das ding ist drinne ;)


ich hab den auch immer mit ^^ sogar inbusschlüssel und zange. :daumen:

achja, was mir dabei noch einfällt... wenn ich keine 25€ in bar dabei habe kann ich mir da auch ne Rechnung schicken lassen oder mit karte zahlen? :D
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Registrierungsdatum: 11. November 2004

Beiträge: 237

Bike: TDR 125 Bj. ´97

Wohnort: Köln->Rommerskirchen

7

Freitag, 6. April 2007, 00:04

Die dürfen dir kein Geld mehr direkt abnehmen. Das bekommste per Post... :wand: Ich hab da jetzt so meine Erfahrungen gemacht...


MFG Darky

Zitat

Original von SETO
überleg grad wann der letzte forums besucher ohne titten sone verhältnissmäßig kompetente beratung bekommen hat...
:daumen:
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Rossi@46

unregistriert

8

Freitag, 6. April 2007, 10:08

Moin,

also bei der kontrolle den eater raus ziehen und rein bauen würd ich nicht machen,ist nämlich dann mit vorsatz und das kann dann nochmal saftig bestraft werden!!!
Ich nehm meine nie mit!!!!
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Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 55

Bike: Fahrrad

Wohnort: Niederbayern

9

Freitag, 6. April 2007, 10:54

Bei Kontrollen auf der vielbefahrenen Ruselbergstraße, einer ehemaligen Bergrennstrecke von Deggendorf, Niederbayern, in Richtung Regen / Zwiesel, hat die Polizei 2006 den Fahrern von Motorrädern mit nicht zugelassenen Auspuffanlagen die Gelegenheit gegeben, zu telefonieren, um die Original-Anlage von irgendjemand bringen zu lassen und diese anzubauen.

Danach durfte der Motorradfahrer weiterfahren.

Die nicht zugelassene Anlage wurde zur Beweissicherung einbehalten.

Hat der Polizei den Transport und die Aufbewahrung der beanstandeten Maschinen erspart!

RaVa
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Ra@ZZ125

unregistriert

10

Freitag, 6. April 2007, 11:01

Zitat

Original von Rossi@46
Moin,

also bei der kontrolle den eater raus ziehen und rein bauen würd ich nicht machen,ist nämlich dann mit vorsatz und das kann dann nochmal saftig bestraft werden!!!
Ich nehm meine nie mit!!!!


ich werds weiterhin so machen ^^
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Registrierungsdatum: 25. Juli 2006

Beiträge: 22

Bike: z500/vn800

Wohnort: Mannheim 68219

11

Freitag, 6. April 2007, 11:10

Klingt ja mol richtig scheiße, ich werd mir trotzdem keine neue Dichtung kaufen. So laut is sie ja nun dann doch ned, und woher sollen die wissen das die ned original so laut ist...

Bis jetzt ham se in 5 Kontrollen noch nix bemerkt gehabt, nur das ich mich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten hab was sie immer gewundert hat, weshalb sie mich auch angehalten habe.


Naja ich seh des so solange des im Ramen bleibt mit der Lautstärke denke ich ist des noch tolerierbar!


Beispielsweiße bei der neuen vn900 is die Auspuffanlage soleise dass man der schnurren vom belt hört, da versteh ichs dann auch wenn der Wunsch aufkommt se nen bischen lauter zu machen.


MFG

Phil
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Ra@ZZ125

unregistriert

12

Freitag, 6. April 2007, 11:12

wieso scheisse, das doch mal wunderbar diese regelung.
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ducss900nuda

unregistriert

13

Freitag, 6. April 2007, 11:36

Zitat

Bis jetzt ham se in 5 Kontrollen noch nix bemerkt gehabt


dann ist das ding einfach viel zu leise ...
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Registrierungsdatum: 18. August 2006

Beiträge: 2 155

Bike: Kawa ZX-6R `05

Wohnort: Reutlingen

14

Freitag, 6. April 2007, 12:24

Zitat

Original von ducss900nuda

Zitat

Bis jetzt ham se in 5 Kontrollen noch nix bemerkt gehabt


dann ist das ding einfach viel zu leise ...


das sagst grad du!!! :daumen:
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ducss900nuda

unregistriert

15

Freitag, 6. April 2007, 12:34

;) hajo , ich bin damals nicht durch eine einzige kontrolle gekommen , mit e-nummer , abe und eatern ... das schaffe ich bestimmt nicht mal mit dem jetzt obwohl er sackleise ist ... die grünen haben nen schaden hier ...
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