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Registrierungsdatum: 18. April 2004
Bike: Ducati 748 Husqvarna WR 125 Auto: BMW
Wohnort: 92237 Sulzbach-Rosenberg
Zitat
Original von >KTM_Gravity<
ja schon, verkauf des auto aber und wollte des noch ein weilchen rauszögern...
Registrierungsdatum: 15. Februar 2002
Bike: KTM EXC 450, Corratec 2005
Wohnort: LK Günzburg
Zitat
Grudnsätzlich gilt: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht! Bei der zum 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Novellierung des § 2 Abs. 3 a der Straßen-Verkehrsordnung handelt es sich um eine Verhaltensvorschrift mit folgendem Wortlaut "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage." Das heißt im Klartext: Wer auf Schnee, Matsch oder Eis auf öffentlichen Straßen fahren will, muss Winterreifen montiert haben. Das gilt auch, wenn es erst nach Antritt der Fahrt winterlich wird. Winterreifen erkennt man an der Aufschrift M+S oder am Schneeflockensymbol.
Der ADAC empfiehlt Autofahrern generell ihr Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeit solcher Reifen mit zunehmendem Alter/Verschleiß abnimmt. Winterreifen sollten deshalb nicht älter als fünf Jahre sein und nicht weniger als vier Millimeter Profiltiefe aufweisen. Wer mit ungeeigneten Reifen (Sommerreifen) auf schnee- oder eisbedeckten Straßen fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von € 20,-. Führt dieser Verkehrsverstoß zu einer Behinderung des Verkehrs, führt dies zu einem Bußgeld von € 40,- sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister.
Es ist zu erwarten, dass bei Verstößen gegen die Verordnung die Versicherungen versuchen werden, Leistungen aus der Vollkaskoversicherung zu verweigern. Genaueres lässt sich hierzu noch nicht sagen, da es noch keine Rechtsprechung gibt.
Die Verwendung von Schneeketten oder Anfahrhilfen auf Sommerreifen stellt keine „geeignete Bereifung“ dar. Auch die Mischung von Sommer- und Winterreifen wird im Ernstfall nicht anerkannt.
Die Neuregelung gilt nicht für Anhänger.
Der ADAC weist daraufhin, dass die Gesetzesnovelle auch auf das Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage abzielt. Stark verschmutzte Scheiben als Folge fehlenden Frostschutzmittels können ebenfalls zu einem Bußgeld führen.
*** Richie Rich ***
Registrierungsdatum: 15. November 2004
Bike: ehemals Mito jetzt Ducati ss750i.e. Auto: BMW m3 e93 / BMW 118d GESUCHT: MEINE MITO !!! Neu: gelbe duc
Wohnort: Hamburg
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mito-lenn« (31. Oktober 2006, 23:27)
*** Richie Rich ***
Registrierungsdatum: 15. November 2004
Bike: ehemals Mito jetzt Ducati ss750i.e. Auto: BMW m3 e93 / BMW 118d GESUCHT: MEINE MITO !!! Neu: gelbe duc
Wohnort: Hamburg
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mito-lenn« (31. Oktober 2006, 23:29)
silent_one
unregistriert
Registrierungsdatum: 18. April 2004
Bike: Ducati 748 Husqvarna WR 125 Auto: BMW
Wohnort: 92237 Sulzbach-Rosenberg
Zitat
Original von mito-lenn
hab nun auch winterreifen gekaut. Teurer spaß mit 540€ komplett
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »G-Unit« (13. November 2006, 16:10)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »>KTM_Gravity<« (13. November 2006, 16:12)