Sonntag, 15. Juni 2025, 16:23 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Registrierungsdatum: 13. Februar 2005

Beiträge: 140

Bike: Suzuki GS 500 E, Auto: 318ti

Wohnort: Lkr. Neumarkt

1

Montag, 24. Dezember 2007, 16:31

Fahrzeug abgemeldet - Versicherung gekündigt?

Hallo Leute!

Ich habe meinen Wagen am 2. November abgemeldet.
Letzte Woche habe ich den Bescheid für die KFZ-Versicherung 2008 bekommen.
Laut Aussage des Beamten der Zulassungsstelle, gibt das Amt die Abmeldung des KFZ an die Versicherung weiter.
Kein Problem, die Rechnung bezahle ich nicht. Aber habe ich mit der Abmeldung meine Versicherung gekündigt oder hätte ich dies extra tätigen müssen? Denn ich möchte 2008 mein Auto bei einer anderen Versicherung versichern.

Danke

MfG
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 18. Februar 2004

Beiträge: 1 817

Wohnort: geb.Kölner Momentan im Exil in Koblenz

2

Montag, 24. Dezember 2007, 16:47

Da brauchst du nichts mehr hinschicken. Kriegst auch noch für November und Dezember Geld zurück wenn du dafür schon Versicherung bezahlt hast. Das kann aber noch was dauern.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005

Beiträge: 268

Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

Wohnort: 68519 Viernheim

3

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 17:39

Hallo Leute!

IAber habe ich mit der Abmeldung meine Versicherung gekündigt oder hätte ich dies extra tätigen müssen? Denn ich möchte 2008 mein Auto bei einer anderen Versicherung versichern.

Danke

MfG


Moin,

Wenn Du die Versicherung wechseln möchtest, dann musst du bestimmte Kündigungsfristen einhalten, in der Regel ist das immer ein Monat zum Jahresende. D.h. wenn Du das gleiche Fahrzeug im nächsten Jahr wieder anmeldest, musst du es wieder bei der gleichen Versicherung anmelden, bei der du vorher versichert warst. Durch die Mitteilung der Zulassungsstelle wird dein Vertrag mit der Versicherung nämlich nicht automatisch gekündigt, sondern nur zur Ruhe gestellt. Erst, wenn das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird (d.h. wenn keine Wiederzulassung dieses Fahrzeuges auf Deinen Namen erfolgt), gilt der Vertrag auch als beendet.

Wenn Du das gleiche Fahrzeug aber wieder zulassen möchtest, bist Du aber weiterhin an Deine alte Vorversicherung gebunden, es sei denn, das hast diese selbst fristgerecht zum 30.11. oder außerordentlich (z.B. bei Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder im Schadenfall) gekündigt.
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
  • Zum Seitenanfang

zxheizer

* Kenner der Szene! *

Registrierungsdatum: 18. Februar 2004

Beiträge: 1 632

Bike: Im Moment gar keins Auto: E36 Compact 323ti

Wohnort: Köln

4

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 10:19

oder du nutzt dein sonderkündigungsrecht....sagen se zum mindest im fernsehn immer öfter in letzter zeit...was es damit auf sihc hat weiss ich auhc ent genau...kannst ja mal nach googlen...bin faul...
  • Zum Seitenanfang

Ähnliche Themen

Thema bewerten