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super_hans

I-Kuh 7

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Dienstag, 2. September 2008, 15:14

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Falk

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17

Dienstag, 2. September 2008, 15:19

Ja sicher. Keine Rechnung = keine Möglichkeit, das in einer anderen Steuererklärung als Ausgabe unterzubringen = keine Notwendig, diesen Umsatz einzubuchen, zumindest sofern über nicht nachvollziehbare Wege der Umsatz generiert wurde - sprich Barzahlung. Der Reifenmensch hier am Ort lässt bspw. üblicherweise die 19% MwSt. nach, wenn man bar zahlt und keine Rechnung braucht. Mir wiederum bringt es aber mehr, wenn ich die Kosten des Fahrzeuges in meine Steuererklärung mit reinnehme - denn zum einen zahle ich die MwSt. dann nicht, zum anderen senkt die Ausgabe meinen Gewinn und damit meine Steuerlast (jeweils vereinfacht gesagt). Eben ein Rechenexempel.
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18

Dienstag, 2. September 2008, 15:52

Bringst du alle Fzg. kosten die anliegen in die Steuererklärung mit ein ?

Zählt das bei einer Privatperson als Werbungskosten oder Sonderkosten ?
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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19

Dienstag, 2. September 2008, 16:14

@Hans: danke für diesen äußerst produktiven beitrag...

@Falk: Jetz wo du es so sagst isses mir klar, danke

Hab ja gesagt is ne dumme frage, aber ich hab halt erst einmal was mit ner Werkstatt zu tun gehabt, da kenn ich solche "tricks" (mir fällt kein besseres wort ein) einfach ncoh nicht
Der Kluge lernt aus allem und jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß schon alles besser
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Falk

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20

Dienstag, 2. September 2008, 16:39

Bringst du alle Fzg. kosten die anliegen in die Steuererklärung mit ein ?

Zählt das bei einer Privatperson als Werbungskosten oder Sonderkosten ?
Bin keine reine Privatperson, sondern selbständig. Das Fahrzeug befindet sich im Anlagevermögen des Unternehmens und wird mit der 1%-Regelung in meine Einkommenssteuererklärung eingebracht. Das Unternehmen erhält deshalb auch alle Fahrzeugkosten inklusive Sprit, Wartung und Ersatzteilen. Wie es für einen Steuerpflichtigem im Angestelltenverhältnis aussieht, ist mir unbekannt.
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21

Dienstag, 2. September 2008, 16:41

Nagut dann ists ja klar.
In diesem Fall hast du ja auch ein eigenes Konto dafür.
Das ist echt "pöde"

Zitat

Meinungen gehen fast immer auseinander, das ist im Leben nun mal so, aber es kommt zum Glück nur auf die richtigen Meinungen an, die anderen sind allenfalls
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Falk

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22

Dienstag, 2. September 2008, 16:43

Richtig. Wobei das mit der Kontierung wiederum nicht einheitlich, sprich fest vorgegeben ist.
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23

Dienstag, 2. September 2008, 17:48

was falk damit sagen will:mach es ohne rechnung sofern du net selbstständig bist und jeden furz von der steuer absetzt(würde ich aber auch so machen bzw was spricht dagegen hehe)

bezüglich rechnung fällt mir nur ein punkt ein der positiv zu buche schlägt...stichwort gewährleistung und garantie
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24

Dienstag, 2. September 2008, 18:21

@Mohamed: 8 Jahre alter Rover = Garantie gibts nich, großer Vorteil für solche sachen^^

Mein Vater is Selbstständiger Arzt, kann er das dann machen lassen und das dann von der Steuer absetzen? Das Ding is ja momentan eh ncoh auf ihn zugelassen...
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25

Dienstag, 2. September 2008, 18:25

rofl dümmlicherweise meine ich aber die garantie vom lacker die gibts üblicherweise =)
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26

Dienstag, 2. September 2008, 18:26

Er meint Garantie im Bezug auf die ausgeführte Arbeit, wenn du das inoffiziell machen lässt kannst du das dann nicht mehr reklamieren, bei evtl. Nasen im Lack etc. .
Das Leben ist ein Kreislauf, der mich langsam einschließt,
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27

Dienstag, 2. September 2008, 18:33

Also der hellste scheint er ja nicht grad zu sein :D
Das ist echt "pöde"

Zitat

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28

Dienstag, 2. September 2008, 18:46

Ich gebs ja zu, ICH HABE KEINE AHNUNG

@Mahmad: sorry das ich keinen namen falsch gelesen hab^^



Ich lasse es jetzt einfach in der werkstatt machen und Zahle es Bar, nach möglichkeit ohne Rechnung

Danke für die Hilfe
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zeiko

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29

Dienstag, 2. September 2008, 18:56

Dann sag am besten noch wo du das machen lässt, dass ich dem Finanzamt bescheid sagen kann.
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30

Dienstag, 2. September 2008, 18:59

oh wie schlimm...stock im arsch oder wie

bei nem schüler finde ichs noch legitim bei nem zumwinkel dagegen net
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